Mittwoch, 22. Dezember 2010

Kachelmann-Prozess; Alice Schwarzer: "Und es sieht ganz so aus, als würde es auf einen reinen Indizienprozess hinauslaufen"


Nach Ferdinand von Schirach und Gisela Friedrichsen für den SPIEGEL straft nun auch Alice Schwarzer für BILD die einzige Zeugin mit prozessualer Nichtachtung, indem sie es für wahrscheinlich hält, dass der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann auf einen "reinen Indizienprozess" hinausläuft. Ein bemerkenswerter Umstand, dass selbst die Wahrnehmung von Frau Schwarzer im Hinblick auf die prozessuale Rolle des mutmasslichen Opfers derart eingeschränkt ist, dass sie die einzige Zeugenaussage nicht einmal mehr als klassischen Beweis erkennt, sondern glaubt, in diesem Prozess käme es nur noch auf Indizien an. Der "Dauerredeschwall des Hamburger Anwalts" zeigt Wirkung.

Montag, 20. Dezember 2010

Hast Du Scheissaltlasten am Hacken, lass Schalast kleine Brötchen backen


Das ist natürlich kein Werbeslogan der Kanzlei Schalast & Partner, die nach dem Ausscheiden der Rechtsanwaltskanzleien Denecke, von Haxthausen & Partner und von Kenne nun für die DigiProtect GmbH ins Rennen gegangen sind und ein Einigungsschnäppchen von EUR 99,- auf den Gabentisch mogeln, nachdem deren Vorgänger noch mit EUR 290,- zur Kasse bitten wollten.

Unabhängig vom bisher fruchtlosen Vorgeplänkel soll die jeweilige Filesharing-Angelegenheit bei einer Zahlung von EUR 99,- bis zum 31.12.2010 erledigt sein. Das Angebot hat uns für die Titel "Frauenarzt & Manny Marc - Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" und "Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo" erreicht.

Über den Hintergrund des Anwaltswechsels kann derzeit nur spekuliert werden. Wir vermuten, dass den Vorgängern der Papierkrieg im mp3-business zu aufwendig und die Quote der willigen Zahler ergänzt um die Zahlungen aus erfolgreich durchgesetzten Forderungen zu niedrig waren. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09, welches einen Schadensersatz in Höhe von nur EUR 15,- pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage ausurteilte, wird ebenfalls eine Rolle gespielt haben.

Samstag, 18. Dezember 2010

2. Staatsexamen: "Es ist qualvoll zu lesen, was der Verfasser für gerechtfertigt hält."


Ich pflege bisweilen den Kontakt zu Rechtsreferendaren, die bei mir das erste Mal etwas über die Systematik von Abmahnung, Unterlassungserklärung und Verfügungsverfahren oder Abschlusserklärung und Hauptsacheverfahren lernen durften. Vielen war das Wort Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht fremd und auch zum für den Anwalt enorm wichtigen Streitwert haben viele der angehenden Volljuristen in ihren Klageentwürfen mit Unterlassungsanträgen kein Wort verloren.

Eins hatten sie jedoch alle gemeinsam: Das zweite juristische Staatsexamen musste noch erfolgreich absolviert werden. Leider hatten gerade diejenigen, die sich mit Hilfe des IT-Rechts das erste Mal etwas Spaß am anwaltlichen Alltag erarbeiten konnten, mehr Mühe mit den Klausuren im 2. Staatsexamen als andere, die sich bereits länger für dieses Rechtsgebiet interessierten, obwohl das IT-Recht selbst kaum prüfungsrelevant ist.

Einige sind sogar beim ersten Versuch durchgefallen und ich erinnere mich bei solchen Rückmeldungen immer an den Vermerk eines Korrektors am Rande einer meiner Strafrechtsklausuren im zweiten Staatsexamen, der da lautete: "Es ist qualvoll zu lesen, was der Verfasser für gerechtfertigt hält."

Es ging um das letzte vorhandene Sonderangebot im Supermarkt und die handfeste Verteidigung des Konsumguts im Einkaufskarren gegenüber anderen Schnäppchenjägern, die den Karren plündern und das letzte Angebot ihrem Wägelchen einverleiben wollten. Ich war zu nachsichtig gegenüber dem Delinquenten, hatte in dieser Klausur nur zwei Punkte und damit die Qualen des Korrektors entsprechend quittiert bekommen.

Für den geneigten Leser anbei mal eine kleine Notentabelle, um die sportliche Relevanz des Prüfungstreibens etwas abschätzen zu können. Übrigens wurden die damals noch gefragten 4-wöchigen Hausarbeiten im Zivilrecht im 2. Staatsexamen mit durchschnittlich 3,5 Punkten bewertet, so dass man an Hand der Tabelle einschätzen kann, wie ausgeprägt entweder das Leistungsniveau von Rechtsreferendaren nach (damals) durchschnittlich 14 Semestern rechtswissenschaftlichen Studiums und 3 (heute 2) Jahren Referendariat oder die Unzurechnungsfähigkeit der Korrektoren bei der Bewertung dieser schriftlichen Arbeiten war.

  • ungenügend (0 Punkte) (eine völlig unbrauchbare Leistung),

  • mangelhaft (1–3) (eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung),

  • ausreichend (4–6) (ein Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht),

  • befriedigend (7–9) (eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht),

  • vollbefriedigend (10–12) (eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung),

  • gut (13–15) (eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung)

  • sehr gut (16–18) (eine besonders hervorragende Leistung).

Montag, 13. Dezember 2010

A tank called Olaf. Und das Gute siegt doch!

In einem Artikel über die Tätigkeit des Osnabrücker Rechtsanwalts Olaf Tank behauptet die Neue Osnabrücker Zeitung nicht nur, dass der Kennzeichenhalter des Mercedes von RA Tank mit dem sinnigen Spruch "Verbrechen lohnt sich doch!" daherkomme, sondern auch, dass allein bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück über 3800 Strafanzeigen wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung und Nötigung vorlägen.

Wenn man sich dann die Nachricht vergegenwärtigt, wonach der Kollege Tank vom Amtsgericht Osnabrück mit Urteil zum Az.: 66 C 83/10 (1) zur Freistellung von Kosten in Höhe von EUR 46,41 verurteilt wurde, weil er in betrügerischer Absicht von einem Internetnutzer Geld gefordert habe, macht die Meldung des Kollegen Vetter Sinn, wonach RA Olaf Tank sich von einigen Inkasso-Mandaten getrennt habe.

Bei knapp 4000 Strafanzeigen mit derzeit ungewissem Ausgang, dürfte das Osnabrücker Urteil Signalwirkung entfacht haben. Jedenfalls bei dem Kollegen Tank, der sich mit dem Rückzug aus einigen Inkasso-Mandaten wohl schon mal vorsichtig abduckt. Angesichts einer horrenden Zahl von bislang erfolgreichen, aber evtl. betrügerischen Inkasso-Mandaten, droht eine Flut von Schadensersatzklagen, deren Forderungshöhe in ihrer Gesamtheit so manchen geschäftstüchtigen Anwalt überfordern könnte.

Am Ende mag auch der Spruch am Kennzeichenhalter ein Indiz für Gerichte sein, wenn es darum geht, die Bewertung des eigenen anwaltlichen Treibens von RA Tank im Hinblick auf mögliche Betrugsabsichten genauer zu untersuchen. Eine Ausrede hätte ich allerdings schon: "Verbrechen lohnt sich doch - nämlich für Strafverteidiger!" Hoffentlich kann der Kollege Tank wenigstens das ein oder andere strafrechtliche Mandat vorweisen.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Abo-Fallen: Vertrag mit Einschreiben bestreiten - Pfändung und Gerichtsvollzieher ignorieren?


Die "Buttonlösung" soll noch im Jahre 2011 den Abo-Fallen den Boden entziehen, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ein SPIEGEL-Artikel verkündet das nahende Ende des lukrativen Geschäftsmodells und schließt mit einer bemerkenswerten Empfehlung: "Trotzdem halten es Verbraucherschützer für wichtig, den angeblichen Vertrag mitsamt Kostenpflicht zur Sicherheit per Einschreiben zu bestreiten. (...) Immer neue Mahnungen von Rechtsanwälten, Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Pfändung oder Gerichtsvollzieher könnten dann getrost ignoriert werden, ...."

Eine mindestens unglückliche Formulierung. Mahnungen von Rechtsanwälten können bei fehlendem Vertragsschluss auch ohne Einschreiben unbeachtet bleiben, genauso eine Drohung mit der Zwangsvollstreckung. Pfändung und Gerichtsvollzieher lassen sich aber nicht ignorieren, da sie Elemente der Zwangsvollstreckung sind. Wenn sich die SPIEGEL-Empfehlung daher lediglich auf Drohungen mit Pfändung und Gerichtsvollzieher beziehen sollte, wäre deren Aufzählung nach Nennung der Zwangsvollstreckung schlicht überflüssig gewesen. Angesichts der niedrigen Forderungshöhe der Abo-Fallen und damit verbundenen geringen Beratungskosten bei Anwälten, sollte daher eher eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, als dass man sich auf unklare Pressemeldungen verlässt.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Jörg Kachelmann, erster Träger der Ehrung "Preis der deutschen Zipfel"


Zugegeben, angesichts der allgegenwärtigen Prozessberichterstattung eine eher unseriös wirkende Meldung. Da sie aber zutreffend ist und rein sprachlich gut zur Diskussion um Jörg Kachelmanns abwechslungsreiches Liebesleben passt, sei an dieser Stelle daran erinnert, dass Jörg Kachelmann bereits im Jahre 2008 den ersten "Preis der deutschen Zipfel" erhielt, der anlässlich des "10. Zipfeltreffens" im Rahmen der zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit von den vier geografisch jeweils am äußersten Rand der Republik gelegenen Gemeinden Oberstdorf, Görlitz, List und Selfkant, vereint im Zipfelbund, verliehen wurde.

Heute ist vom einstigen Glanz des ersten deutschen Zipfelpreisträgers leider wenig übrig geblieben, gehen doch 51,6 % juristisch interessierter Teilnehmer einer Umfrage von einer erstinstanzlichen Verurteilung Kachelmanns wegen Vergewaltigung aus. Immerhin 22,17 % der online Befragten sind sogar der Auffassung, dass der Bundesgerichtshof eine Verurteilung auch bestätigen würde. Sozusagen der Abstieg vom Zipfelgipfel.

Freitag, 3. Dezember 2010

Filesharing: "Dicke Lippen - kleine Löcher" und "Sommerträume junger Mädchen" auf dem Grabbeltisch? Forderungsverkauf durch C-S-R


Nun wird´s richtig billig. Am Ende des Filesharing-Gezänks mit der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei alias Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop um den angeblichen download oben genannter Schmuddelfilmchen sinkt der Paketpreis von EUR 1.300,- auf EUR 360,-, bevor die geltend gemachten Schadensersatzforderungen "im Wege eines Forderungsverkaufs" wohl verramscht werden sollen. Auf das Angebot kann man ja schon deshalb nicht eingehen, weil man dann nie erfährt, wer derart risikobehaftete Schadensersatzforderungen kauft, die bei gerichtlicher Durchsetzung ggf. nur mit Sachverständigenkosten durchzusetzen wären, die die ursprüngliche Forderung übersteigen könnten. Nicht umsonst gibt es andere Abmahnkanzleien, die schon das Einstiegsangebot so niedrig halten, dass es fast naheliegt, darauf einzugehen.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Hier die Abstimmung: Wird Jörg Kachelmann in 1. Instanz vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung verurteilt? Wird er am Ende freigesprochen?

Seien wir mal ehrlich: Der Kachelmann-Prozess ist für den juristischen Laien als auch den Volljuristen mittlerweile eine spannende Sache. Der jüngste Anwaltswechsel wirft berufsspezifische Fragen auf, bringt eine neue Schärfe in den Prozess und heizt die Spekulationen an, welches Ergebnis er für den Angeklagten mit sich bringt. Da muss eine Abstimmung erlaubt sein:
Weil der Prozess wohl nicht in einer Instanz entschieden wird und eine Revision beim Bundesgerichtshof wahrscheinlich ist, gibt es natürlich auch zwei Fragen zur Abstimmung:
Beide Abstimmungen laufen bis zur Verkündung der jeweiligen Entscheidung und werden zwecks einfacher Erreichbarkeit bis zum Ende der letzten Abstimmung über www.möbius.de abzurufen sein.

Dienstag, 30. November 2010

Kachelmann-Prozess: "Und Zeugen gibt es für eine Tat, wenn sie sich denn im heimischen Schlafzimmer abgespielt haben sollte, ebenfalls nicht."

Ich gehe mal davon aus, dass die studierte (Geschichte und Germanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München) Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, bereits am 2. September 1945 in München geboren, hoffnungslos übermüdet war, als sie zu später Stunde ob des kachelmännischen Anwaltswechsels für den SPIEGEL die oben genannten Zeilen ihres Armutszeugnisses "Überraschender Abgang eines Anwalts" niederschrieb. Nicht ganz so einfältig aber ebenso falsch hatte sich bereits zuvor ein Jurist im SPIEGEL mit seinem Unwissen profiliert und behauptet, das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Indizienprozess. Zu einem Meilenstein juristischer Blasphemie werden die Zeilen der offensichtlich von bleiernen Lidern geplagten SPIEGEL-Reporterin aber erst mit ihrer Behauptung: "Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter." und der abschließenden Frage: "Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt." Eine derartige Kostenregelung gibt es im deutschen Recht nicht und der Kollege Birkenstock wird nicht nur keinen Cent für die in Vollmacht für seinen Mandanten beauftragten Gutachter oder die dem Gericht angebotenen Beweismittel zahlen, sondern für seine Arbeit obendrein noch angemessen entlohnt werden.

Donnerstag, 25. November 2010

melango.de - Testurteil: Sehr gut!, Onlinehändler des Jahres, Unternehmerpreis 2010 und Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet



Auf der Rechnung für eine Standardmitgliedschaft bei melango.de kann man über die Qualität des Unternehmens lesen: "Testurteil: Sehr gut!, Onlinehändler des Jahres, Unternehmerpreis 2010". Ein spannendes Rätsel für jeden Wettbewerber und ein schönes Gefühl für den Rechnungsempfänger. Wer die Qualitätssiegel vergeben hat, ist allerdings nicht erkennbar. Wer melango.de bereits im November 2008 und erneut im September 2010 das "Schwarze Schaf" als Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet verliehen hat, ist ohne weiteres ersichtlich.

Die OpSec Security GmbH aus München erläutert die Masche ihres Schwarzen Schafes: "Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen."

Nach Informationen von SAT1 hat melango.de bereits 60.000 Mitglieder. Ob wir für die bei uns laufenden Verfahren eine Auszeichnung verleihen, wird natürlich erst nach deren Abschluss entschieden.

Donnerstag, 18. November 2010

"Ich hoffe Sie können mir eine unverbindliche Antwort auf meine Frage geben." Bla Bla Bla?

Anfragen per E-Mail haben manchmal eine besondere Note. Die Angst vor einer "verbindlichen" Antwort dürfte der Angst vor "verbindlichen" Kosten geschuldet sein. Insoweit ist die an mich gestellte Frage aus der Überschrift durchaus nachvollziehbar. Dennoch gibt es bei mir keine unverbindlichen und damit auch keine kostenfreien Antworten:

"Sehr geehrte Frau abcde,

unverbindliche Antworten sind für uns beide nutzlos.
Sie können sich darauf nicht verlassen und ich
verdiene damit kein Geld.

Sie könne sich von mir kostenpflichtig beraten lassen,
am günstigsten dürfte das unter der Nummer
o9oo-1443535 sein, das kosten Sie nur EUR 1,99 pro
Minute und in 10 Minuten dürfte das Problem geklärt sein."

Das erinnert mich an einen Kollegen, der ausschliesslich eine 0900er-Nummer auf seinem Briefkopf angibt, weil er gar nicht mehr stundenlang ohne Honorar telefonieren mag und dessen Briefkopf vom Gericht deshalb direkt an die Rechtsanwaltskammer geschickt wurde. Darüber demnächst mehr.

Mittwoch, 17. November 2010

Kolumbianische Teenager in den Klauen der digitalen Verwertungsindustrie

Der Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen des angeblich für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH geschützten Werks "Colombian Teens 2" liegt die übliche vorformulierte Unterlassungserklärung auf Basis eines Gegenstandwertes von EUR 25.000,- bei. Diesen Titel scheint es tatsächlich zu geben, wie mir Google nach einer Recherche mit einem Link zur Seite von "Latin pay per view" mitteilt. Auf der Seite lassen sich "Adult Pay Per View Movies" ansehen, darunter auch der Film "Colombian Teens 2". Es wäre bestimmt spannend, in einem Prozess um das Honorar der Gegner die Inhaberschaft der Rechte an dem Werk durch die DigiProtect GmbH klären zu lassen.

Langsam sollte DigiProtect allerdings das Motto ihrer Website "WIR LIEBEN MUSIK" um "WIR LIEBEN PORNO" ergänzen. Die Liebe zur Pornographie läßt sich aber nicht ganz so werteschwanger darstellen, wie jene zur Musik, die von Digiprotect wie folgt angepriesen wird: "Musik ist unerlässlich für jedermann; hier und überall! Musik spendet Kraft, macht Mut, gibt Hoffnung. Musik drückt Gefühle aus, weckt Gefühle und beflügelt Gedanken. Musik drückt Stimmungen aus und hilft jedem Menschen auf seine Weise, mit dem eigenen Leben umzugehen. Musik stiftet Freude, tröstet im Schmerz, befreit von Frust, klagt an, bittet um Verzeihung, hilft dem Verständnis, verbindet mit Freunden und schafft neue Freunde."

"Sex sells" wäre jedenfalls ein zu platter Slogan um den Kampf der abmahnenden Streiter für einen "respektvollen Umgang mit den Kulturschaffenden" angemessen zu propagieren.

Dienstag, 16. November 2010

"sevenload" - Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg Az.: 5 U 9/09 im Volltext. Zur Haftung eines Videoportals für uploads von Nutzern


Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Verfügungsverfahren mit Urteil zum Az.: 5 U 9/09 am 29.09.2010 zu Gunsten des Videoportals "sevenload" entschieden, wonach das Portal nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung seiner Nutzer haftet. In Abgrenzung zur Chefkoch-Entscheidung des BGH mache sich "sevenload" nach Ansicht des Senats die hochgeladenen Videos nicht zu eigen. Mit deutlichen Hinweisen auf den vorläufigen Charakter des Urteils als Teil eines Eilverfahrens scheint sich der Senat eine andere Entscheidung in einem möglichen oder ähnlich gelagerten Hauptsacheverfahren durchaus offen halten zu wollen.

Sonntag, 14. November 2010

Hannover: Ex-Freund gibt sich online als gefährlicher Hacker aus und nötigt Ex-Freundin zum offline-Sex

"Ich bin ein Hacker", behauptete der Ex-Freund im Chat und "Ich räume Dein Konto leer, wenn Du nicht machst, was ich will." Der als Hacker getarnte Ehemalige (33 J.) wies seine Ex-Freundin (31 J.) an, "ihren Ex-Freund" am geöffneten Fenster oral zu befriedigen, damit er von draussen auch überprüfen könne, ob sie seinen Anweisungen folgen würde. Dass der angebliche Hacker das Geschehen tatsächlich aus allernächster Nähe verfolgte, kam der gehorsamen Maid nicht in den Sinn. Nach zahlreichen per Internet angebahnten Geschlechtsakten begab sich die genötigte Chatterin erst zur Polizei, als via Internet ein unmißvertändlicher Zeugungsbefehl erging - selbstredend mit ihrem Ex-Freund. Sein Konto sei vom Hacker schon leergeräumt worden, gab der fürsorgliche Begleiter bei der Poliei zu Protokoll. Die Beamten wurden allerdings sofort misstrauisch und mit 21 Monaten Haft auf Bewährung sowie EUR 1.200,- Geldstrafe bescheinigte das Amtsgericht Hannover dem Ex-Freund am Ende per Urteil die strafrechtliche Relevanz seiner zunächst erfolgreichen Internetstrategie.

Freitag, 12. November 2010

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: Das ebay-Handy für EUR 46,40

Der ebay-Käufer übersieht nach Erwerb den Hinweis auf mögliche Abholung und kauft sich einfach ein anderes Handy. Das Telefon meines Mandanten will er nicht mehr. Verkäufer: "Hallo, ich habe mit dem Anwalt gesprochen. Er wird sofort Klage einreichen damit ihnen sämtliche Kosten auferlegt werden. ... Ich gebe Ihnen letztmalig Gelegenheit zur Vertragserfüllung." Käufer: "Machen Sie das!"

Die Klage besteht neben Rubrum und Antrag genau aus 5 Sätzen, das Verfahren findet nach § 495a ZPO schriftlich statt und einer Replik bedarf es nicht. Der Käufer zahlt am Ende knapp den fünffachen Preis:

1,3 Verf.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG; EUR 32,50
1,2 Term.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG; EUR 30,00
Postpauschale, 7002 VV RVG; EUR 12,50
Ust. 19%, 7008 VV RVG; EUR 14,25
Gerichtskosten Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1210; EUR 75,00
Kaufpreis für das Handy; EUR 46,40
Gesamtsumme; EUR 220,65

Als Mahnung für Besserwisser und Zeitdiebe das Urteil des Amtsgerichts Hannover.

Mittwoch, 10. November 2010

Porno-Abmahnungen vor Mainstream-Verfahren: "All Star Anal Sluts" und "So ficken die Frisösen" erfolgreicher als Lady Gaga


Als die ersten Porno-Abmahnungen auf dem Tisch lagen, fand ich die Titel ganz amüsant. Eine willkommene Abwechslung zu den öden Dauerbrennern von Sony und Constantin, bekannt aus Funk und Fernsehen. Mittlerweile hält sich der Fleischsalat die Waage mit der drögen Hausmannskost, obwohl die fileshare-downloads im Porno-Sektor deutlich niedriger sein dürften, als die der Blockbuster. Hintergrund für die hohe Zahl der Abmahnungen an der Sex-Front im Vergleich zu deren medialer Bedeutung dürfte die kalkulierte Zahlungsmoral der ertappten Porno-Freunde sein. Ein Trend, den ich auch im Strafrecht beobachtet habe. Sexualstraftäter zahlen die Rechnung gerne schnell und auch im voraus. Im Zivilrecht dürfte die gleiche Mechanik greifen. Während Mama und Papa gegen Lady Gaga´s Abmahnung noch Zähne zeigen, wenn der Filius die Flatrate missbraucht, ist der Drang, sich gegen "Fette Euter" und "Meine perverse Ex-Freundin" zur Wehr zu setzen, deutlich geringer ausgeprägt. Mit roten Ohren zahlt man schneller - das wissen auch geschäftstüchtige Kollegen, die mit den Nackedeis der fünften Liga bessere Geschäfte machen als mit den Stars der Branchenführer.

Montag, 8. November 2010

Das Geheimnis um "das Werk Asian Booty" und die "U + C Rechtsanwälte"


Wenn die Buchstaben U + C für "unknown copy" stehen würden, wäre der Umgang mit der Abmahnung und insbesondere der Unterlassungserklärung für die Digi-Protect GmbH etwas einfacher, denn der Mandant schwört, er wisse nicht, um was es ginge. Da "U + C" allerdings für die Rechtsanwälte "Urmann und Collegen" aus Regensburg stehen, darf man annehmen, dass wenigstens die Kollegen wissen, was für ein Werk im Auftrag der Digi-Protect GmbH im Wege der Abmahnung vor der unerlaubten Verwertung durch Dritte geschützt werden soll. Sie schreiben es aber nicht.

In der Abmahnung und der Unterlassungserklärung wird nur "das Werk Asian Booty" genannt. Die Websites "asian-booty.com" und "asian-booty.net" weisen nicht die Digi-Protect GmbH als Domaininhaberin aus. Eine Website wird daher wohl nicht gemeint sein. Es gibt evtl. auch einen gleichnamigen Film, dessen Inhalt auf einer Website wie folgt beschrieben wird: "Interracial porn doesnt get any better than this. The finest, firmest, most curvaceous Asian asses in porn, assembled here for your delectation in Asian Booty."

Der Terminus "Asian Booty" scheint insoweit durchaus beschreibenden Charakter zu haben. "Asiatische Beute" klingt irgendwie nach Dschingis Khan, Mao´s Revolution, Pearl Harbour oder eben auch nach Porno. Die Internet Movie Database kennt einen Film "Asian Booty Worship" aus dem Jahre 2008 - ist dieser Titel gemeint? Oder werden jetzt schon Amateurfilme unter dancejam.com abgemahnt und dieses mit "asian booty" betitelte Tänzchen ist Gegenstand der Abmahnung? Nach dem ich dann bei "youtube" die Stichworte "asian booty" eingegeben habe, bin ich von einem anderen "asian booty" lautenden Filmchen und der Trefferzahl erschlagen und fest davon überzeugt, dass die geforderte Unterlassungserklärung in der verlangten Form keinesfalls abgegeben werden darf und so wohl auch nicht gefordert werden durfte.

melango.de - gut gemachte Abofalle oder seriöser Dienstleister?


Mit Betätigung des Absendeknopfes nach Eingabe der Registrierungsdaten, also den Angaben zur Person, werden gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und ein Vertrag auf melango.de gilt als geschlossen. Ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll jedenfalls ausreichen, meint das Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10, in denen melango.de als Klägerin auftrat und hält das Angebot danach für seriös. Es handelt sich wegen der geringen Streitwerte jeweils um Urteile im schriftlichen Verfahren nach 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung, die natürlich Einzelfallentscheidungen sind.

Nach unserem anwaltlichen Schreiben mit der Aufforderung, das Nichtbestehen von mit zwei Rechnungen geltend gemachten Forderungen zu bestätigen, erfolgte umgehend eine Kündigungsbestätigung. Ob nach dem kurzen "Handgemenge" weitere Zahlungsaufforderungen eingehen oder ein Rückzug von melango.de erfolgt, ist derzeit noch offen.

Donnerstag, 4. November 2010

Rechtsanwälte Waldorf: 79.442 Abmahnungen in 5 Monaten?


Filesharing: Abmahnung von Waldorf gegen den gleichen Mandanten 5 Monate später, anderer Gegner und anderes Aktenzeichen. Unterstellt man über das gleichlautende Anfangskürzel "PP" hinaus numerisch fortlaufende Aktenzeichen, ergibt dies eine Differenz von 79.442 Verfahren. Sony´s Hörbuch "Die drei ??? Haus des Schreckens (Folge 131)" ging noch zu einem Pauschalpreis von EUR 856,- über den Abmahnungstisch, während Constantin´s Film "Die Päpstin" aktuell für EUR 956,- als Erledigungspaket zu haben ist. Wenn in den letzen fünf Monaten 20% der Abgemahnten zu einem Durchschnittspreis von EUR 900,- auf das Vorzugsangebot der Rechtsanwälte Waldorf eingegangen sind, wäre dies bei obiger Kalkulation ein Umsatz von EUR 14.299.560,-.

Dienstag, 2. November 2010

Abmahnung wegen filesharing von "Die Päpstin" all-inclusive für EUR 956,- bei Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin-Film

Das freundliche all-inclusive Erledigungsangebot der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus dem schönen München umfaßt neben einer Abmahnung mit etwas einseitigen Rechtsausführungen und einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die pauschale Abgeltung des Schadensersatzes wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Höhe von EUR 450,-, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- und einen Ermittlungsdatensatz. Der beigefügte Überweisungsträger ist im Zeitalter des Internetbanking ebenfalls überflüssig. Erfahrene filesharer raten an, sich nach günstigeren Full-Service-Anbietern umzusehen, deren Paket ausreichenden Schutz verspricht.

Sonntag, 31. Oktober 2010

"Simones Hausbesuche" können unangenehm werden ...


... wenn man dafür nicht zahlt. "Simones Hausbesuche Nr. 61" soll jedenfalls ein Film sein und mittels der Internettauschbörse BitTorrent ohne entsprechendes Entgelt empfangen worden sein, so dass mittels Abmahnung durch die Kanzlei Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg entsprechende Nachzahlungen zu Gunsten der BB Video GmbH geltend gemacht werden. Selbstverständlich wird mit der Abmahnung zu einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

"Meine perverse Ex-Freundin - Porno Privat 15"


Wieder einmal eine Abmahnung, bei der man Zweifel hat, ob der Inhalt der angeblich im Wege des filesharing über BitTorrent bezogenen Datei überhaupt schutzfähig ist und ob der Abmahnenden die behaupteten Rechte zustehen. "Meine perverse Ex-Freundin - Porno Privat 15" lautet angeblich ein Film, dessen Rechte die Ino Handels & Vertriebs GmbH aus Wuppertal für sich beansprucht und deren Rechte mittels Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg gewahrt werden sollen.

Samstag, 30. Oktober 2010

Also doch: Uwe Barschel ist ermordet worden!


Endlich herrscht Klarheit. Der ehemalige Ministerpräsident des Bundeslandes Schleswig-Holstein, Uwe Barschel, der am 11. Oktober 1987 in einer Badewanne im Hotel Beau-Rivage in Genf tot aufgefunden wurde, ist ermordet worden. Dies hat nun nach jahrelangen Kontroversen und gegensätzlichen rechtsmedizinischen Gutachten der Geist von Uwe Barschel durch das anerkannte Medium Kim-Anne Jannes unmißverständlich geäußert.

Bereits das Gutachten des Zürcher Toxikologen Hans Brandenberger hat die Konzentrationsverteilung der Substanzen im Magen, Blut und Urin des toten CDU-Politikers als einen Beweis für Fremdverschulden angesehen. Weil sich das tödliche Cyclobarbital noch in der Anflutungsphase befand, während die anderen Beruhigungsmittel bereits ihre Wirkung entfaltet hatten, ging Brandenberger davon aus, dass Barschel nicht zunächst andere stark sedierende Substanzen und anschließend das Cyclobarbital zu sich genommen haben könne, sondern die Substanzen im bewusstlosen Zustand von Dritten verabreicht worden sein mußten.

Auch der südafrikanische Waffenhändler Dirk Stoffberg bestätigte die Mord-Theorie und erklärte 1994 in einem Interview, dass ein ihm bekannter CIA-Agent Barschel umgebracht hätte. Kurz danach kam der Südafrikaner mit seiner Freundin unter nicht geklärten Umständen ums Leben. Offizielle Todesursache: Doppelselbstmord.

Freitag, 29. Oktober 2010

"Auch das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist ein Indizienprozess"


und weiter: "Eine Frau behauptet, sie sei vergewaltigt worden, der Mann streitet es ab. Aussage steht gegen Aussage." Den letzten Satz habe ich in letzter Zeit im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess schon öfter gelesen und er ist auch nicht falsch. Allerdings scheinen viele dabei zu übersehen, dass die Aussage der Frau schlicht ein Beweis ist. Weil ich den Unfug, dass der Kachelmann-Prozess ein Indizienprozess sei, im SPIEGEL lesen musste, interessierte mich auch, welcher Journalist sich dort als Laie entlarvt hat. Es ist Ferdinand von Schirach, der, wie ich nach einer kurzen Recherche im Internet feststelle, gar Rechtsanwalt und spezialisiert auf Strafrecht ist. Hätte der spezialisierte Kollege vor der Erstellung des Artikels ebenfalls das Internet bemüht, hätte er seine Fachkenntnisse um Basiswissen im Strafprozessrecht erweitern können:

"Vorangestellt sei zur Verdeutlichung, daß bei dieser Konstellation (Aussage gegen Aussage, der Verf.) der Zweifelssatz (in dubio pro reo) einer Verurteilung jedenfalls im Grundsatz nicht entgegensteht. Denn im Hinblick darauf, daß ein Zeuge unmittelbare eigene Wahrnehmungen wiedergeben soll, unterscheidet sich seine Aussage insbesondere von derjenigen des »Zeugen vom Hörensagen«, die für sich genommen ohne zusätzliche wichtige Beweisanzeichen (Indizien) einen Schuldspruch gerade nicht zu tragen vermag. Wird m. a.W. die Tat vom Opfer selbst geschildert, so kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage des einzigen Belastungszeugen überzeugt ist."

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist nämlich kein Indizienprozess und im Gegensatz zum Artikel des Kollegen von Schirach ist am Aufsatz "Zur Beweiswürdigung vor allem bei Aussage gegen Aussage" des zitierten Dr. Günther M. Sander, Richter am Bundesgerichtshof, fachlich nichts auszusetzen.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Stadt Zürich, Amt für Frauenkampf: "Den Sexisten aufs Maul geben"



Der rüde Ton der Stadt Zürich, Amt für Frauenkampf, verwundert. Ist doch deren Aufruf anläßlich des 1. internationalen Antifeminisumstreffens am Samstag den 30. Oktber in der Schweiz ein unverblümter Aufruf zur Gewalt gegen organisierte Antifeministen, die den Feminismus als eine ungerechtfertigte Ideologie der Privilegienbeschaffung durch Männerhasserinnen betrachten.

Trotzdem in der Schweiz im Kanton Appenzell Innerrhoden das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene entgegen eines Mehrheitsentscheids der stimmberechtigten Männer erst 1990 eingeführt wurde, hat die Schweiz Europa im Streben nach Gleichberechtigung noch nicht überholt.

So erkennt der aufmerksame Leser auch sofort, dass
die Signatur des Plakats einem Konzept aus dem "Handbuch der Kommunikationsguerilla" entsprungen sein könnte und es ein Amt für Frauenkampf in Zürich gar nicht gibt.

Die Plakatierung dürfte einem Bündnis gegen das Antifeminismus Treffen zuzuschreiben sein, welches mit der Parole "Gemeinsam gegen Sexismus, den Antifeministen aufs Maul geben!" zu einer Kundgebung am Samstag in Uitikon aufruft.

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Männer müssen sich verstecken! 1. Internationales Antifeminismus-Treffen für Samstag den 30. Oktober 2010 an geheimem Ort

Eins mal vorweg: Gegen ein derart historisches Treffen der „Antifeministen“ am 30.10.2010 sprechen mindestens sechs Gründe, nämlich

30.10.10 15:30 SV Werder Bremen : 1. FC Nürnberg





30.10.10 15:30 VfL Wolfsburg : VfB Stuttgart





30.10.10 15:30 1. FC Köln : Hamburger SV





30.10.10 15:30 1. FC Kaiserslautern : Borussia M'gladbach





30.10.10 15:30 FC St. Pauli : Eintracht Frankfurt





30.10.10 18:30 FC Schalke 04 : Bayer 04 Leverkusen

Sich nach einem Farbanschlag auf den Ort des geplanten Treffens, das Gemeindehaus in Uitikon, an einen geheimen Ort zurückzuziehen, weckt ebenfalls Zweifel an einer effizienten Strategie der Bewegung. Immerhin haben Referenten aus Hamburg, Frankfurt, Syke und der Schweiz fest zugesagt.

Gesucht und gefunden habe ich die Website der Antifeministen auch nur, weil die Schweizer Jungs unter den Reitern "Recht" und "Falschanschuldigungen" etwas zum "Fall Jörg Kachelmann" bekunden und dort der vollständige Name nebst Foto des angeblichen Opfers sowie deren Radiostation zu finden ist.

Montag, 25. Oktober 2010

Der Soziopath von nebenan heisst ganz bestimmt nicht Kachelmann


Denn Soziopathen wie man weiss
sind nie vor lauter Liebe heiss
Sie lieben nicht und täuschen nur
und kennen keinen Liebesschwur

Bei Jörg jedoch war´s nicht der Trieb
er hat die Frau´n schlicht alle lieb

Und falls am Ende dann ein Weib
sich gar verletzt am eignen Leib
weil sie so gar nicht teilen kann
den liebenswerten Wettermann
dann wisse Jörg im Bloggerland
herrscht übergrosser Sachverstand
Am Tag beim Job und nachts beim Bier
wir Bloganwälte glauben Dir!

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Schwarzsurfen strafbar? Rassismus pur!


Allein die Behandlung der Frage durch deutsche Gerichte, ob schwarz surfen in Deutschland strafbar sei, läßt Empörung in meiner rechtsstaatlichen Brust aufkeimen. Ich erinnere vorsichtig an Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Hang loose, dear state attorneys and read carefully again what the Amtsgericht Wuppertal says to understand the opinion of the Landgericht Wuppertal.

Dienstag, 19. Oktober 2010

Hat´s Mädel an sich rumgemachelt oder wurd´s böse umgekachelt?


Wenn es im Kachelmann-Prozess nicht um mindestens eine prominente Person gehen würde, wäre dies ein Fall wie viele andere auch. Bei (möglichen) Vergewaltigungen ist in den meisten Fällen nur das Opfer Zeuge und neben der Spurensicherung kommt es nahezu ausschliesslich auf die Glaubwürdigkeit des (möglichen) Opfers an. Bei einem schmalen Verteidigungsbudget wird in der Regel ein Glaubwürdigkeitsgutachten gefertigt, was in die Bewertung der Zeugenaussage einfliesst.

Abseits des vielfach sezierten prozessualen Geplänkels und der Glaubwürdigkeit der Zeugin im Kachelmann-Prozess müßte eine massgebliche Frage des Prozesses in den Kommentaren mehr Beachtung finden. Denn was könnte das Opfer, also die einzige Zeugin, dazu veranlasst haben, zu Lasten von Herrn Kachelmann falsch auszusagen, wenn angesichts der Prominenz des Angeklagten und seiner finanziellen Verhältnisse von vornherein absehbar ist, dass die belastende Aussage nicht nur von erfahrenen Berufsrichtern bewertet, sondern von mehreren spezialisierten Gutachtern detailliert untersucht wird? Würde das denkbare Motiv einer Vergeltung nebst Selbstverletzung für eine durch den angeblichen Täter erfahrenen tiefen Kränkung ausreichen, um das Risiko einer Vernichtung der eigenen Existenz bei Scheitern des Vergeltungsplans in Kauf zu nehmen?

Wenn das mutmaßliche Opfer in der ausserordentlich intensiven Vernehmung die Tatversion konsequent bestätigt und es der Verteidigung nicht gelingt, ein Vergeltungsmotiv nachvollziehbar zu belegen, wird das Gericht - egal welche Kammer - der Zeugenaussage zu Recht folgen und Jörg Kachelmann wie viele andere Täter auch aufgrund der glaubhaften Aussage einer einzigen Person verurteilen. Das wäre am Ende dann ein strafrechtliches Allerweltsschicksal und kein Grund zur Aufregung.

Donnerstag, 14. Oktober 2010

"Hitler und die Ausländer" - eine Ausstellung ohne Berührungsangst auf "Fachanwalt für IT-Recht"


Während das Deutsche Historische Museum (DHM) in Berlin Adolf Hitler vom 15.10.2010 bis zum 06.02.2011 eine Ausstellung unter dem Titel «Hitler und die Deutschen. Volksgemeinschaft und Verbrechen» widmet, in der mit 600 Originalstücken und 400 Fotos Hitler nicht als Person gezeigt, sondern der Frage nachgegangen werden soll, wie Hitler auf die Deutschen wirkte, zeigt "Fachanwalt für IT-Recht" in einer virtuellen Ausstellung mit einem Foto, wie Hitler auf Ausländer wirkt. Was der Berliner Ausstellung kaum gelingen wird, ist hier Realität: Unerwünschter Applaus vom rechten Rand für dokumentierten Führerkult fällt aus.

Mittwoch, 13. Oktober 2010

An die Rechtsanwaltskammer: Kann denn Abneigung Sünde sein? Aus aktuellem Anlaß die Einspruchsbegründung gegen die Rüge der Kammer in vollem Wortlaut


Viele haben den Artikel über die Forderung an eine deutsche Rechtsanwaltskammer, sich mangels fachlicher Kompetenz selbst aufzulösen, gelesen. Den geschätzten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Nebgen haben meine Zeilen über die Konfrontation mit der Rechtsanwaltskammer gar so bewegt, dass er der Auffassung war, ich selbst hätte die kühne Forderung nach Auflösung der mich verwaltenden Kammer erhoben.

Das war jedoch zu viel der Ehre. Ich esse brav meine Schnittchen auf der Kammerversammlung, hefte deren regelmäßige Mitteilungen in einen eigenen Ordner und zahle spätestens nach der ersten Mahnung meinen jährlichen Kammerbeitrag. Ich erinnere mich zwar dunkel an eine berufs- und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung mit einer eingesessenen hannoverschen Kanzlei, deren Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Celle ist und dort für Fragen des Berufsrechts zuständig war, doch das ist lange her und hatte mit der Kammer kaum etwas zu tun.

Auch das Verschwinden sämtlicher Unterlagen bei meiner Fachanwaltszulassung ist differenzierter zu betrachten. Zwar hatte ein Kollege erst Untätigkeitsklage erheben müssen, damit unsere Anträge weiter vom Fachanwaltsausschuss bearbeitet wurden. Aber schliesslich ist die Rechtsanwaltskammer dem ablehnenden Votum des Fachanwaltsausschusses nicht gefolgt, weil es auch für die Kammer offensichtlich war, dass die Mitglieder des Fachausschusses IT-Recht die Anträge willkürlich blockiert hatten, um möglichst lange mit wenig Konkurrenz selbst als "Fachanwalt für IT-Recht" tätig sein zu können.

Dazu vielleicht später mehr, jetzt soll zunächst die Neugier auf das aktuelle Rügeverfahren eines wütenden Rechtsanwalts durch den Abdruck seiner Einspruchsbegründung befriedigt werden.

Dienstag, 12. Oktober 2010

"Das Mädchen mit dem Sperma" - eine persönlich geistige Schöpfung?


Wieder einer dieser angeblich urheberrechtlich geschützten Filmtitel, der im Wege des Filesharings verbreitet worden sein soll und von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenck mittels Abmahnung aus der Versenkung des finsteren Daten-Hades ins Licht der Wahrnehmungsebene eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Hollywoodfilmkonsumenten gehievt wurde.

Der abgemahnte Filmtitel glänzt - anders als das von Schulenberg & Schenck auch unter ihre Fittiche genommene Machwerk "Fette Euter & saftige Mösen" - mit einem geradezu melancholischen Unterton. Wird hier über die Tätigkeit einer medizinsch-technischen Assistentin im Zuge einer homologen Insemination berichtet oder soll ein minderjähriges Publikum sachlich über Verhütungstechniken im 21. Jahrhundert aufgeklärt werden? Für einen Porno-Reisser klingt der Titel zu dünn, die Zweifel an den Inhalten und schliesslich der Werksqualität der angeblich verbreiteten Datei bleiben - trotz eindringlicher Versicherung der abmahnenden Kollegen aus Hamburg.

Montag, 11. Oktober 2010

An die Rechtsanwaltskammer: 1. Bezeichnen Sie mich nicht als Kollegen 2. Sie haben nicht die Fachkunde um Rügen zu erteilen 3. Lösen Sie sich auf!


Ein Anwalt erhebt per Eingabe schwere Vorwürfe gegen einen anderen Anwalt. Letzterer soll ohne Mandat zum Nachteil des angeblichen Nichtmandanten gehandelt haben. Ein solcher Vorwurf ist von strafrechtlichem Belang und es erfolgt eine klare Antwort des Betroffenen. An den Vorwürfen ist nichts dran, das Verfahren wird ohne berufsrechtliche Maßnahmen eingestellt. Dennoch leitet die Rechtsanwaltskammer ein neues berufsrechtliches Verfahren gegen den frisch entlasteten Rechtsanwalt ein und erteilt ihm eine Rüge. Die Titulierung der Eingabe als "dämlich" stelle eine unsachliche Kundgabe der Missachtung dar und für den Inhalt des Schreibens nebst angegebenem Speicherpfad sei der Verfasser verantwortlich, begründet die Kammer ihre Rüge.

Denn der zu Unrecht angegangene Advokat hatte sein Antwortschreiben an die Rechtsanwaltskammer mit den Worten "nachfolgende Zeilen beschäftigen sich mit der selten dämlichen Eingabe von einem Rechtsanwalt" begonnen und dessen Sekretärin speicherte die Datei unter "RA Hirni.doc" ab. Unglücklicherweise war in der Fußzeile des Schreibens der Speicherpfad nebst Dateinamen klein gedruckt zu erkennen.

Der Einspruch auf die Rüge folgte prompt. Ob der gerügte Anwalt den klein gedruckten Speicherpfad kennen musste und ob die Rechtsanwaltskammer die von Verfassungs wegen gebotene Abwägung zwischen dem grund- und strafrechtlichen Ehrenschutz auf der einen und der durch Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Meinungsfreiheit auf der anderen Seite ohne die Verteidigungsmöglichkeiten des gerügten Anwalts in übermäßiger Weise einzuschränken zutreffend vornahm, oder am Ende dann doch die vom erbosten Rügeempfänger beantragte Selbstauflösung der Rechtsanwaltskammer erfolgt, ist derzeit noch nicht entschieden.

Samstag, 9. Oktober 2010

Rechtsanwalt verweigert Treueschwur auf Fahne vor Gericht und muss in den Knast


Die Weigerung, zu Beginn der gerichtlichen Verhandlung "The Pledge of Allegiance" zu sprechen, der da lautet: "I pledge allegiance to the flag of the United States of America, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all" brachte den Kollegen Danny Lampley für 5 Stunden ins Gefängnis. Richter Talmadge Littlejohn empfand die Weigerung als ungebührlich und schickte ihn in den Knast. Verfassungsrechtler bezeichnen dagegen das Verhalten des Richters als Verstoß gegen das "First Amendment" der amerikanischen Verfassung, welches die Meinungsfreiheit garantiert: "Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances." Bisweilen mutiert richterliche Schrulligkeit gar zu rechtswidrigem Verhalten und es ist dann auch Sache der Anwälte, derartige Spielchen nicht mitzumachen.

Donnerstag, 7. Oktober 2010

Alle 395.000 Grundschüler in Uruguay mit Laptops beschenkt - weggucken oder schon mal spanisch lernen?


Ich fand es ja schon bei der Fussball-WM 2010 höchst bedenklich, dass ein 3,5 Millionen Einwohner zählendes Land aus Südamerika auf Rang 4 der Endabrechnung landen konnte. Wenn ich nun aber lese, dass nicht nur alle Grundschüler einen XO-Laptop im Rahmen des OLPC (one laptop per child) Projekts bekommen haben, sondern auch 20.000 Lehrer mit den tragbaren Computern versorgt wurden und von 2332 öffentlichen Schulen etwa 1900 über einen Internetzugang verfügen, macht mir das fast Angst.

Immerhin wurde z.B. in Niedersachsen durch die Förderrichtlinien des Landes zur Verbesserung der Ausstattung von Schulen, der Medienausstattung und zur Einrichtung von Innovationszentren an berufsbildenden Schulen eine Verbesserung der Computerversorgung erreicht. Flächendeckend Schulkindern einen eigenen Laptop zur ständigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, ist allerdings ein gänzlich anderer Ansatz.

Der Staatshaushalt Uruguays konnte die Millioneninvestiton in Bildung übrigens problemlos tragen, da die weltweite Wirtschaftskrise durch die bereits 2002 eingeführten Kontrollmechanismen des Finanzmarktes an dem kleinen Land nahezu spurlos vorüberging. Wenn die Uru-Kids dann in 15 Jahren die IT-Herrschaft übernehmen, bin ich hoffentlich schon Rentner. Bis dahin reichen Englisch und Deutsch wohl aus.

Dienstag, 5. Oktober 2010

Europäischer Meinungsgerichtshof beschliesst: Auch "Moslem" in identischer oder ähnlicher Schreibweise ab sofort europaweit Duckwort erster Klasse


Mit Beschluss vom 05.10.2010 hat der Europäische Meinungsgerichtshof entschieden, dass das Wort "Moslem" in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf einer Stufe mit dem bereits seit über 15 Jahren in Europa als Duckwort eingeordneten Begriff "Jude" gleichzubehandeln ist (EuMgH, Az.: Z-350/09). Damit unterfallen erstmals zwei Begriffe gleichzeitig der erweiterten Meinungsbeschränkung innerhalb der EU. Während der Begriff "Moslem" jahrelang nur als sogenanntes Zuckwort galt, geniesst das Wort "Jude" bereits seit den 90er Jahren europaweit höchsten Schutz. In der Konsequenz verpflichtet diese Entscheidung Amtsträger EU-weit zu einem sorgsamen Umgang mit beiden Begriffen.

In Deutschland hat dies zur Folge, dass nunmehr nicht nur die einfache Beschwerde des Zentralrats der Juden gegen tendenziöse Äußerungen eine Duckpflicht betroffener Politiker auslöst, sondern die gleiche Verpflichtung auch dann greift, wenn der Zentralrat der Muslime Beschwerde gegen den allzu sorglosen Umgang mit dem Wort "Moslem" erhebt. Bisher reichte bei grob kritischer oder fahrlässig ironischer Nutzung des Wortes "Moslem" ein einfaches Zusammenzucken mit einer mündlichen Entschuldigung. Damit ist es nun vorbei, denn die qualifizierte Duckpflicht verlangt nicht nur ein schriftliches Dementi vom Äußernden sondern darüber hinaus auch die in Textform verbreitete Distanzierung der Institution, welcher der Äußernde angehört. Damit dürfte nun auch dem Parteiausschlussverfahren der SPD gegen Thilo Sarrazin der Weg geebnet sein. Unstreitig gilt die erweiterte Meinungsbeschränkung nämlich auch für Vorkommnisse, die vor der Verkündung von Beschlüssen des Meinungsgerichtshofs liegen und diese sind innerhalb politischer Institutionen unmittelbar geltendes Recht.

Die weite Auslegung der Duckpflicht erfasst auch die Äußerung von MDR-Intendant Prof. Dr. Udo Reiter als Leiter einer Anstalt des öffentlichen Rechts, der vorsätzlich folgende Verunglimpfung via Twitter von sich gegeben hatte: "Einheitstag 2030: Bundespräsident Mohammed Mustafa ruft die Muslime auf, die Rechte der Deutschen Minderheit zu wahren." Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der flapsige Rückzug "War natürlich als Joke gemeint. Sorry." der Duckpflicht genügt, denn dass seine Äußerung ein Scherz war, ist offenkundig. Schliesslich fehlt auch eine eindeutige Distanzierung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), die derzeit federführend vom Südwestrundfunk (SWR) betreut wird. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) selbst ist aktuell an einer wirksamen Distanzierung gehindert, da dieser durch den ins Visier geratenen Intendanten Prof. Dr. Udo Reiter selbst gesetzlich vertreten wird.

Einzig Bundespräsident Wulff scheint schon vor dem Beschluss des EU-Gerichtshofs die Zeichen der Zeit erkannt zu haben, indem er anläßlich des Tags der Einheit Deutschlands das religiöse Dreigestirn in unserem Land vorbildlich definierte: "Das Christentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland." Eine Erweiterung der geltenden Meinungsbeschränkung auf Privatpersonen ist nach Auskunft von Gerichtshofssprecher Ramon Rodríguez di Cattivelli derzeit nicht geplant.

Montag, 4. Oktober 2010

"Ocean Breeze" - Abmahnung der Firmen Gold Onyx B.V. und Kecofa B.V. durch Rechtsanwalt van Maele mit "Sonderbonus Patentanwalt"


Die IR-Marke "Ocean Breeze" mit der Nummer 602756 soll verletzt worden sein. In der Abmahnung behauptet der Kollege einerseits, ihm lägen eine Vielzahl von vergleichbaren rechtskräftigen Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte vor, die den Vertrieb von Duftbäumchen, Lufterfrischern und Räucherstäbchen unter dieser Kennzeichnung verboten hätten; andererseits zeigt er die Mitwirkung von einem Patentanwalt an, wodurch sich die vom Abgemahnten zu zahlenden Gebühren bei einem Streitwert von EUR 50.000,- auf EUR 2.759,60 verdoppeln.

Ist es nun ein einfacher Fall, in dem Gerichte bereits vielfach zu Gunsten der Abmahnenden entschieden haben, oder bedurfte die Abmahnung der zusätzlichen fachkundigen Hilfe durch einen Patentanwalt? Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 18.09.2008 zum Aktenzeichen: 15 O 698/06 bereits ausgesprochen, dass ein Markenverstoß derart eindeutig sein kann, dass sich die Hinzuziehung von einem Patentanwalt als rechtsmissbräuchlich darstellt.

Montag, 27. September 2010

Abmahnung Filesharing: "Bitte melden Sie sich mit den persönlichen Zugangsdaten Ihrer Mandantschaft ...


Die Tele München Fernseh GmbH hat Urheberrechtsverletzungen wegen der Rechte an dem Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ durch die Kanzlei Dr. Bente abmahnen lassen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird nun nachgefasst und es wird erkennbar, dass die automatisierte Bearbeitung von Abmahnungen in Urheberrechtssachen wegen Filesharings weit fortgeschritten ist. Ratenzahlungen können wohl auch unter bevollmächtigten Anwälten nur noch webbasiert vereinbart werden: "Bitte melden Sie sich mit den persönlichen Zugangsdaten Ihrer Mandantschaft (diese befinden sich im Abmahnschreiben) im loogTMS-System unter www.loogberry.com/loog-tms an und vervollständigen Sie das für Ihre Mandantschaft freigeschaltete Formular "Ratenzahlung-Anfrage"".

Die LoogBERRY Information Technologies GmbH bietet offenbar nicht nur die Überwachung der Internet-Tauschbörsen BitTorrent, eDonkey, Gnutella, Gnutella 2, FastTrack (KaZaA) und Kademlia an, indem sie als klassische Tauschbörsenteilnehmerin auftritt und dann Urheberrechtsverletzungen protokolliert, sondern unterstützt auch das Inkasso für bereits durch Rechtsanwälte abgemahnte Urheberrechtsverletzungen.

Donnerstag, 23. September 2010

Der böhse Onkel wird gegrillt - das schöne N-Engelchen brav chillt


Morgen ist es soweit, Kevin Russell, ehemaliger Sänger der im Jahre 2005 aufgelösten Rockband "Böhse Onkelz", wird der der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main überantwortet. Das Gericht wird über die Anklage der Staatsanwaltschaft verhandeln, die dem 46-jährigen Iren fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht sowie Täuschung über den Verdächtigen einer Straftat vorwirft.

Nach deren Ermittlungen ist Russell hinreichend verdächtig, in der Silvesternacht 2009 mit einem auf eine andere Person zugelassenen Audi A 8 die Bundesautobahn 66 auf der rechten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von etwa 230 km/h befahren zu haben, obwohl er unter dem Einfluss von Kokain, Methadon und Diazepam stand und deshalb nicht mehr fahrtüchtig war. Angeblich berührte er einen vor ihm mit ca. 100 km/h fahrenden PKW an der hinteren linken Seite, wodurch beide Fahrzeuge ins Schleudern gerieten und gegen die Leitplanke prallten. Dadurch geriet das andere Fahrzeug in Brand und wurde zerstört. Es entstand ein Sachschaden von EUR 5000,-. Fahrer und Beifahrer erlitten schwere Verletzungen, die längere Krankenhausaufenthalte erforderlich machten. Der Fahrer trug Verbrennungen an mehreren Körperstellen, eine Leberblutung, eine Milzruptur sowie eine Verletzung der linken Niere davon. Dem Beifahrer musste neben erlittenen Verbrennungen eine Hand samt Handgelenk amputiert werden.

Die angeklagten Taten werden im Einzelnen mit folgenden Strafen bedroht. Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung - Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; fahrlässige Körperverletzung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Unfallflucht - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Vortäuschung einer Straftat - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wir erinnern uns an ein anderes kürzlich in Hessen verhandeltes Promischicksal. Das schöne N-Engelchen Nadja Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden können, zu lediglich zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Um ihre AIDS-Krankheit wissend, hatte Benaissa einen Mann durch ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt, ein weiterer Mann hatte Glück und wurde nicht infiziert.

Als strafmildernd sah das Gericht neben ihrem Geständnis die schwierigen Lebensumstände des 28-jährigen Popsternchens an. Ihre Jugend ohne Familie, zwei Jahre im Frankfurter Drogenmilieu und der Glamour der "No Angels" hätten in der Zeit als Jugendliche und Heranwachsende „erhebliche Defizite in der persönlichen Gesamtreife“ bewirkt.

Kevin Russell könnte nach Angaben auf der Website der Band auf ähnliche Boni bei der Strafzumessung verweisen. Allerdings ist er strafrechtlich vorbelastet. Wegen der Alkoholkrankheit der Mutter und der beruflich bedingten Abwesenheit des Vaters zerbrach seine Familie früh. Russell litt als Kind unter Abweisungserlebnissen, was sich später in Gewaltausbrüchen und Autoaggression niederschlug. Nach dem gewaltsamen Tod eines engen Freundes nahm er täglich große Dosen an Kokain und Heroin. Im Jahre 2006 wurde Russell nach einem Drogenexzess in ein künstliches Koma versetzt und überlebte.

Wegen der auch für böse Onkels geltenden Unschuldsvermutung ist es eigentlich noch zu früh, bereits jetzt über Strafzumessungsgründe zu spekulieren. Doch in der Presse sind andere Stimmen zu hören. So vermeldet BILD: "Jetzt ist es amtlich – obwohl er bis zuletzt immer alles feige abstritt! BILD erfuhr: „Böhse Onkelz“-Sänger Kevin Russell ist DER Amok-Fahrer, der auf der A66 den schrecklichen Unfall mit zwei Schwerstverletzten verursachte. Und ein Ermittler: „Nach Aktenlage geht er mit Sicherheit ins Gefängnis...“"

In anderen Medien wird das Verlangen nach "Zivilcourage und Aufrichtigkeit" des Angeklagten laut, der sich nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Sache noch nicht eingelassen hat. Moralisch wird Russell das Schweigerecht des Angeklagten als Wertentscheidung der Verfassung damit schon im Vorfeld des Prozesses abgesprochen.

Während der verurteilte N-Engel Nadja wieder gerngesehen auf Promi-Events rumbusselt, muss sich der tätowierte Querkopf Kevin daher auf eine härtere Abrechnung einstellen. Schon im Jahre 2000 traf er mit dem Onkelz-Titel "Knast" eine düstere Prognose: "Ich ging zu weit - Von Verzweiflung getrieben - Die Geschichte meines Lebens wird im Knast weitergeschrieben."

Mittwoch, 22. September 2010

A tank called Olaf. Blitzkrieg! Die Schlacht ist verloren


Fünf Tage nach Erhalt unserer Aufforderung, von der Geltendmachung einer Forderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz abzusehen, hisst Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück die weisse Fahne:

"Sehr geehrter Herr Kollege Möbius, in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir namens und im Auftrage unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wird."

Ein blitzartiger Rückzug, der an Anwalt Tank´s festen Glauben an die Fälligkeit der geltend gemachten Hauptforderung für die Antassia GmbH zweifeln läßt. Schliesslich war es nicht das erste Mal, dass von einer angeblichen Forderung zu Gunsten der Mandanten von Tank nach Aufforderung umgehend Abstand genommen wurde.

Abmahnung im Markenrecht - Rechtsanwalt lässt sich durch Mandantin beraten


Abmahnungen durch Anwälte, die entweder selten eine Abmahnung verfassen oder sich wenig mit dem Markenrecht befassen, angesichts eines hohen Streitwerts aber der Versuchung erliegen, das lukrative Mandat doch anzunehmen, erhellen den Kanzleialltag.

Ein liebenswerter Kollege möchte aus markenrechtlichen Gesichtspunkten eine Domain für seine Mandantin ergattern, die mein Mandant registriert hält und legt die Karten für seinen Standpunkt entwaffnend offen auf den Tisch:

"Wie ich von meiner Mandantin erfahren habe, stehen Ihnen keinerlei Gründe zu Seite, welche Ihr Verhalten rechtfertigen können."

Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Mandantin ihren Rechtsanwalt zutreffend beraten hat.

Dienstag, 21. September 2010

Domainrecht Schweiz: Ausländern droht die Löschung ihrer .ch-Domains


Im Rahmen der Änderungen der Schweizer Verordnungen zum Fernmeldegesetz wurde auch die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) geändert. Domains unter der Top-Level-Domain ".ch" konnten zwar von Anfang an auch von Personen mit Wohnsitz im Ausland auf unbegrenzete Zeit registriert werden, ohne eine Korrespondenzadresse in der Schweiz angeben zu müssen.

Seit Anfang 2010 weht aber bei den Eidgenossen mit den revidierten Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) ein anderer Wind. Art. 14f Abs. 3bis der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) bestimmt neuerdings, dass auf Verlangen einer Schweizer Behörde, die im Rahmen der Ausführung ihrer Aufgaben interveniert, die Registerbetreiberin SWITCH den Inhaber eines Domain-Namens, der keine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz besitzt, aufzufordern hat, eine solche Adresse innerhalb von 30 Tagen anzugeben.

Wenn der Domain-Inhaber der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten 30 Tages-Frist nachkommt, löscht die Registerbetreiberin SWITCH den Domain-Namen des ausländischen Inhabers. Was so einst liberal begann, könnte schliesslich im Nichts enden.

In Deutschland sieht es nach den DENIC-Domainrichtlinien im Ergebnis ähnlich aus: Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist ein Admin-C als dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder anzugeben. Dieser muss dann in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden. Die Möglichkeiten der Kündigung durch die Registrierungsstelle DENIC ergeben sich aus § 7 der DENIC-Domainbedingungen, wenn etwa die gegenüber der DENIC angegebenen Daten des Domaininhabers oder des administrativen Ansprechpartners falsch sind.

Freitag, 17. September 2010

A tank called Olaf. Ein Rechtsanwalt aus Osnabrück im Feldzug für Gerechtigkeit und die Antassia GmbH aus Mainz


Unter der schönen Domain forderungseinzug.de bietet Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück sein Fachwissen an, um Mandanten beim Forderungseinzug zu helfen. Der Schwerpunkt seiner Website scheint jedoch weniger in der Anpreisung seiner anwaltlichen Dienste zu liegen, als vielmehr in der Darstellung der Unbescholtenheit seiner Person auch nach etlichen Strafverfahren, die gegen ihn wegen Betruges geführt wurden. Zahlreiche Einstellungsbescheide diverser Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland werden präsentiert, ausserdem einige Urteile, in denen der Kollege Tank seine Mandanten erfolgreich vertreten hat. Das Rechtsempfinden in Deutschland scheint sich von der juristischen Wirklichkeit markant zu unterscheiden, denn mir ist keine Website bekannt, auf der ähnlich viele Urteile zu Lasten des Kollegen Tank zu lesen sind.

Aktuell glaubt Rechtsanwalt Tank fest an die Fälligkeit einer Hauptforderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz, die zu Lasten meiner Mandantschaft gehen soll. Ich glaube dagegen nicht an das Bestehen der geltend gemachten Forderung und bin mir fast sicher, dass die Durchsetzung der angeblichen Forderung am Ende auch nicht erfolgt.

Donnerstag, 16. September 2010

Ist "Fette Euter & saftige Mösen" ein für die Video-Aktuell Betriebs GmbH geschütztes Filmwerk?


Dass dies so sei, behaupten jedenfalls die Rechtsanwälte Schenck & Schulenberg in einer Abmahnung vom März 2010. Die Firma Smaragd Service AG aus der Schweiz habe ausserdem für die Video-Aktuell Betriebs GmbH herausgefunden, dass der Film mittels des Clients "eMule" verbreitet worden sei.

Ich hege arge Zweifel, dass es den Film "Fette Euter & saftige Mösen" überhaupt gibt. Denn als "Euter" wird das Organ weiblicher Huftiere bezeichnet, das die Milchdrüsen enthält. "Möse" ist dagegen ein in der Umgangssprache verwendeter Ausdruck für das äußere primäre weibliche Geschlechtsorgan des Menschen. Dies ist naturgemäß nie saftig.

Im Gegensatz dazu ist Obst und Gemüse oftmals saftig, so dass im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden kann, dass wie im Falle der fehlerhaften Ermittlung von IP-Adressen in Filesharing-Verfahren hier gar eine Verwechslung des angeblich geschützten Werktitels vorliegt und der Titel tatsächlich "Fette Euter & saftige Möhren" lautet.