Donnerstag, 23. September 2010

Der böhse Onkel wird gegrillt - das schöne N-Engelchen brav chillt


Morgen ist es soweit, Kevin Russell, ehemaliger Sänger der im Jahre 2005 aufgelösten Rockband "Böhse Onkelz", wird der der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main überantwortet. Das Gericht wird über die Anklage der Staatsanwaltschaft verhandeln, die dem 46-jährigen Iren fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht sowie Täuschung über den Verdächtigen einer Straftat vorwirft.

Nach deren Ermittlungen ist Russell hinreichend verdächtig, in der Silvesternacht 2009 mit einem auf eine andere Person zugelassenen Audi A 8 die Bundesautobahn 66 auf der rechten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von etwa 230 km/h befahren zu haben, obwohl er unter dem Einfluss von Kokain, Methadon und Diazepam stand und deshalb nicht mehr fahrtüchtig war. Angeblich berührte er einen vor ihm mit ca. 100 km/h fahrenden PKW an der hinteren linken Seite, wodurch beide Fahrzeuge ins Schleudern gerieten und gegen die Leitplanke prallten. Dadurch geriet das andere Fahrzeug in Brand und wurde zerstört. Es entstand ein Sachschaden von EUR 5000,-. Fahrer und Beifahrer erlitten schwere Verletzungen, die längere Krankenhausaufenthalte erforderlich machten. Der Fahrer trug Verbrennungen an mehreren Körperstellen, eine Leberblutung, eine Milzruptur sowie eine Verletzung der linken Niere davon. Dem Beifahrer musste neben erlittenen Verbrennungen eine Hand samt Handgelenk amputiert werden.

Die angeklagten Taten werden im Einzelnen mit folgenden Strafen bedroht. Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung - Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; fahrlässige Körperverletzung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Unfallflucht - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Vortäuschung einer Straftat - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wir erinnern uns an ein anderes kürzlich in Hessen verhandeltes Promischicksal. Das schöne N-Engelchen Nadja Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden können, zu lediglich zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Um ihre AIDS-Krankheit wissend, hatte Benaissa einen Mann durch ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt, ein weiterer Mann hatte Glück und wurde nicht infiziert.

Als strafmildernd sah das Gericht neben ihrem Geständnis die schwierigen Lebensumstände des 28-jährigen Popsternchens an. Ihre Jugend ohne Familie, zwei Jahre im Frankfurter Drogenmilieu und der Glamour der "No Angels" hätten in der Zeit als Jugendliche und Heranwachsende „erhebliche Defizite in der persönlichen Gesamtreife“ bewirkt.

Kevin Russell könnte nach Angaben auf der Website der Band auf ähnliche Boni bei der Strafzumessung verweisen. Allerdings ist er strafrechtlich vorbelastet. Wegen der Alkoholkrankheit der Mutter und der beruflich bedingten Abwesenheit des Vaters zerbrach seine Familie früh. Russell litt als Kind unter Abweisungserlebnissen, was sich später in Gewaltausbrüchen und Autoaggression niederschlug. Nach dem gewaltsamen Tod eines engen Freundes nahm er täglich große Dosen an Kokain und Heroin. Im Jahre 2006 wurde Russell nach einem Drogenexzess in ein künstliches Koma versetzt und überlebte.

Wegen der auch für böse Onkels geltenden Unschuldsvermutung ist es eigentlich noch zu früh, bereits jetzt über Strafzumessungsgründe zu spekulieren. Doch in der Presse sind andere Stimmen zu hören. So vermeldet BILD: "Jetzt ist es amtlich – obwohl er bis zuletzt immer alles feige abstritt! BILD erfuhr: „Böhse Onkelz“-Sänger Kevin Russell ist DER Amok-Fahrer, der auf der A66 den schrecklichen Unfall mit zwei Schwerstverletzten verursachte. Und ein Ermittler: „Nach Aktenlage geht er mit Sicherheit ins Gefängnis...“"

In anderen Medien wird das Verlangen nach "Zivilcourage und Aufrichtigkeit" des Angeklagten laut, der sich nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Sache noch nicht eingelassen hat. Moralisch wird Russell das Schweigerecht des Angeklagten als Wertentscheidung der Verfassung damit schon im Vorfeld des Prozesses abgesprochen.

Während der verurteilte N-Engel Nadja wieder gerngesehen auf Promi-Events rumbusselt, muss sich der tätowierte Querkopf Kevin daher auf eine härtere Abrechnung einstellen. Schon im Jahre 2000 traf er mit dem Onkelz-Titel "Knast" eine düstere Prognose: "Ich ging zu weit - Von Verzweiflung getrieben - Die Geschichte meines Lebens wird im Knast weitergeschrieben."

17 Kommentare:

  1. Tscha... Der böhse Onkel hat leider eine keine dunkle Haut, ist keine Frau, nicht sexy und hat weder einen niedlichen Wimpernschlag noch an lala-Songs mitgewirkt die man zwischen der Werbung hören könnte.

    Daher fehlen ihm leider paar Attribute für ein mildes Urteil.

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  2. Er ist auch kein Politiker wie z.B. Otto Wiesheu, der im Jahre 1983 als CSU-Generalsekretär mit 1,75 Promille besoffen ein anderes Auto platt gefahren hat in dem ein Mensch starb und ein anderer Mensch schwer verletzt wurde. Dafür gab´s wegen fahrlässiger Tötung lächerliche 12 Monate auf Bewährung. 1993 wurde der Töter dann zum Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, VERKEEEEEEHR und Technologie ernannt. Dieses Land ist kein Vergnügen.

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  3. Tja wie kann man nur so einseitig durchsichtig schreiben? Der Vergleich hier hinkt doch an allen Ecken und Kanten.

    Es ist natürlich ein Unterschied, ob ein Mensch zum ersten Mal vor Gericht steht oder nicht, dafür gibt es ja "Bewährung", mildere Strafmaße, um jemanden erstmal "zu warnen".

    Sollte Benaissa ein ähnliches Verhalten nochmal an den Tag legen wird sie sicherlich nicht mehr mit einer "milden" Strafe rechnen können. russel aber hat bereits keinen Führerschein mehr, er hat ihn wegen? "Alkohol am Steuer?" verloren. also ist es nicht seine erste Verhandlung in diesem Bereich und der Führerschein entzug war bereits die erste milde Warnung. Er hat aber nichts daraus gelernt und dass in seinem Alter. Ja auch da steckt Verantwortung drinn.

    Auch verhält sich Russel anders, bisher bedauert er nichts öffentlich, hat sich noch nicht entschuldigt. Dafür aber nach der Tat einen unschuldigen mit seinem Manager als "Begleitschutz" vorgeschickt der für eine entsprechende Summe die Schuld auf sich nehmen sollte.

    Freikaufen hört sich für mich nicht nach Reue, Einsicht oder Bedauern an.

    Auch sollte bei einer entsprechenden Familienvorgeschichte das Alter der Betroffenen eine Rolle spielen. Mit 46 Jahren aht Kevin Russel eine ganz andere Zeitspanne in der er seine Kindheitstraumatas verarbeiten und aufabreiten hätte können. Wäre er auch erst 28 dann sähe dies anderes aus, aber so? Wer lässt denn nun hier bestimmte Hintergünde außer acht?

    Also ich binn erschütert wie Kevin hier in Schutz genommen wird. Ich bin ein ehhemaliger Fan der Bqand habe sie von 1991 bis 2000 sehr intensiv gehört, aber dennoch kann ich unbefangen an den Fall herangehen und finde es erschreckend wie hier versucht wird Stimmung zu machen und bestimmte Tatsachen einfach weggelassen werden.

    P.S. für Kevin tut es mir leid, dass er sich immer noch nicht gefangen hat und seine Probleme mit sich rumschlöeppt, leider werden sie nun noch größer werden und er muss dies ertmal verarbeiten. Es wird schwer werden für Ihn.

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  4. @Bernd Hohmann: "... hat leider keine dunkle Haut ..." - hören wir da etwa etwas Rassismus raus?

    Eines unterscheidet aber doch die Fälle Nadja B. und Kevin R.

    Der von Frau B. angesteckte Mann hätte sich, wie das verantwortungsvolle Menschen die nicht um den HIV-Status einer Bettbekanntschaft wissen tun, einen Lümmelwärmer überziehen können und gut wär es gewesen.

    Die beiden in diesem Falle wirklich unschuldigen Opfer der eventuellen Drogenfahrt des Herrn Russel (wir wollen ja keinen vorverurteilen) hatten keine Möglichkeit, sich vor eben jenem zu schützen.

    Selbstverständlich empfinde auch ich es als absolut unverständlich, dass Nadja B. ihrem Sexualpartner die Krankheit vorenthielt. Jedoch sind die Umstände der jeweils beiden Taten meines Erachtens nicht vergleichbar.

    Der Mann selbst hätte sich verantwortungsvoll schützen können und tat es nicht. Was zwar für die B. kein Freibrief ist, aber man muss es zumindest mal in der heutigen Zeit einbeziehen. AIDS gibts ja nicht erst seit gestern. Er musste also damit rechnen, dass seine Sexualpartnerin ggf. AIDS haben könnte, erst recht bei der ja bekannten Vergangenheit mit Drogenmilleu und ähnlichem.

    Die auf der Autobahn wohl vorschriftsmäßig fahrenden jungen Männer mussten hingegen nicht damit rechnen, dass ein, jetzt überspiele ich das mal, komplett zugedröhnter und bekiffter und sich einen Dreck um das Leben anderer Leute kümmernder böser Onkel mit 230 km/h von hinten angerauscht kommt und deren Auto wegschießt. Und sie hätten sich wohl auch kaum davor schützen können - es sei denn sie wären zuhause geblieben.

    Insofern finde ich, hinkt hier der Vergleich. Ich finde auch das Urteil für Frau B. nicht angemessen, aber die Schuld des Herrn Russel ist doch ggf. eine ganz andere als die der Nadja B.

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  5. "Tja wie kann man nur so einseitig durchsichtig schreiben? Der Vergleich hier hinkt doch an allen Ecken und Kanten."

    - 1. Prominente 2. Strafrecht 3. ohne weiteres vergleichbar sind die unterschiedlichen Strafrahmen

    - zwei nur mit Haftstrafen bedrohte Vorsatztaten, davon ein Versuch, gegen zwei Fahrlässigkeitsdelikte und zwei Vorsatztaten, die auch mit Geldstrafe geahndet werden können.

    - Reue, Einsicht oder Bedauern kommen vor der Hauptverhandlung nicht in Frage, wenn der Angeklagte sich entschlossen hat, zu Schweigen.

    "Also ich bin erschütert wie Kevin hier in Schutz genommen wird."

    - Die Rechte jedes Angeklagten sind garantierte Schutzrechte zu seinen Gunsten. Deren Wahrnehmung ist nicht vorwerfbar.

    "erschreckend wie hier versucht wird Stimmung zu machen und bestimmte Tatsachen einfach weggelassen werden"

    Eine abschliessende und vollständige Darstellung der Sache ist hier nicht zu leisten. Fest steht, dass die Stimmung gegen den Angeklagten in der Presse im Ergebnis durch den Vorwurf, er nehme seiner Rechte wahr, erfolgt. Dies wird so nicht gesagt, sondern mit dem Vorwurf der Feigheit, mangelnder Zivilcourage und Unaufrichtigkeit transportiert. Derartige Begriffe haben in einer neutralen Betrachtung aber nichts verloren, wenn das vorgeworfene Verhalten lediglich Folge der Rechtswahrnehmung ist.

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  6. "Insofern finde ich, hinkt hier der Vergleich."

    Natürlich hinkt der Vergleich. Und auch die vorgenommene Betrachtung ist stark reduziert.

    Aber die vorsätzliche gefährliche Körperverletzung eines tränenreichen und ansehnlichen Promi-Schnittchens der fahrlässigen Körperverletzung eines ungeliebten Promi-Fieslings gegenüberzustellen, musste mal sein.

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  7. Ich finde, dass der Herr Fachanwalt die Vorgaenge sehr bewusst verzerrt - auch wenn das Spiel einer gewissen Dame unsauber war, involvierte es doch das, was man in meiner Muttersprache als 'consenting adults' bezeichnet, zudem mit einem Risiko, das hochgerechnet im Promille-Bereich liegt - wohingegen mein sauberer Landesgenosse in seinem Spiel Unbeteiligte ins Verderben riss, und nebenher dann anscheinend versuchte, durch Verdeckung und Vorschieben eines bezahlten Bauernopfers aus der Verantwortung herauszukommen - ich rede nicht von seiner Strategie vor Gericht, sondern vom Vorschieben einer Drittperson als angeblich Verantwortlichen...

    Nun gut, ich verurteile nicht vor - hoffe aber, dass, falls sich der Anschein als Wahrheit herausstellt, unter Beruecksichtigung der Vorgeschichte das moegliche Strafmass 'ausgeschoepft' wird... mit einer Haftstrafe.

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  8. Im Jahr 2009 gab es in Deutschland 2.313.453 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle, davon 310 806 Unfälle mit Personenschaden. "consenting adults"? Man muss nicht ohne Gummi vögeln oder in der Silvesternacht mit dem Auto fahren, aber soll das Verhalten der Opfer das Strafmass der Täter beeinflussen?

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  9. aber soll das Verhalten der Opfer das Strafmass der Täter beeinflussen?

    Ja weil wir nicht nach der "Aug um Aug Methode" rechtsprechen, sondern weil wir den Kontext, die Umstände und das Verhalten aller Beteiligten in das Urteil einfließen lassen. Deshalb gibt es auch immer ein Strafmaß von .. bis, also eine Mindeststrafe und eine Höchststrafe, um genau dem Rechnung zu tragen.

    Aber genau das wird hier außer acht gelassen und versucht Aufmerksamkeit zu bekommen.

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  10. @Pascal Rosenberg

    @Bernd Hohmann: "... hat leider keine dunkle Haut ..." - hören wir da etwa etwas Rassismus raus?

    Sie haben akustische Halluzinationen, zitieren Sinnentstellend und wenden den Pluralis Majestatis falsch an.

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  11. @Bernd Hohmann:

    Weder 1. noch 2. noch 3. Die Darstellung des Herrn Möbius an sich ist ja schon absichtlich sehr verzerrt. Ihre kleine aber feine Anspielung auf die Hautfarbe der Nadja B. ist aber faktisch nun mal ein Indiz für Ihre Betrachtungsweise. Und genauso wie Sie Ihre Betrachtungsweise über Frau B. haben, erlauben Sie mir doch meine über Ihre Antworten. Wir sind ja immer noch ein Rechtsstaat hier.

    Und genau in diesem Rechtsstaat ist es auch vom Strafmaß her (und das sollte auch ein Rechtswanwalt für IT-Recht wissen, Herr Möbius) etwas anderes, wenn ich ohne Gummi rumnudele und trotzdem um die Vergangenheit meines Sexualpartners weiß (die war ja auch vor dem Prozess hinlänglich bekannt dank der Presse) und trotz seit Jahren laufender AIDS-Kampagnen dieses Risiko ausblende.

    Natürlich trägt Frau B. eine Schuld daran, aber ja. Aber ganz offen, der Herr hätte sich schützen können.

    Wie hätten die beiden Unfallopfer sich denn bitte vor dem, was da passiert ist, schützen sollen? Und dass Kevin R. erst jemand anderen ins Boot holen wollte und sich nun herausstellt, dass er eventuell derjenige welche ist, der die Tat begangen hat, da muss man wohl keine Worte mehr drüber verlieren oder?

    Was die Berichterstattung angeht, die ach so böse gegen Kevin R. gerichtet ist, da empfehle ich doch mal die Konsultation der Springer-Presse um den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Najda B.-Verhaftung.

    @Bernd Hohmann:
    Noch Fragen? Nein? Gut. In BEIDEN Fällen hat die Presse stark überzeichnet berichtet und vorverurteilt. Für das Neue Deutschland - pardon - die BILD-Zeitung aber völlig normal.

    Das Strafmaß muss bei Herrn Russel aber ein ganz anderes sein, als bei Frau B. Und es kann eben nicht tiefer sein. Auch wenn das hier einige für so unfassbar halten, aber der Beischläfer trägt eine nicht unerhebliche Mitverantwortung. Ich habe noch nie und ich würde nie in der heutigen Zeit mit einem Partner dessen HIV-Status mir unbekannt ist ohne Gummi schlafen. Aber ich bin da wohl zu vorsichtig.

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  12. Ich sehe insoweit ehrlich gesagt keinen wesentlichen Unterschied zwischen der betreffenden Autofahrt und dem bestraften Geschlechtsverkehr.

    Beides war in den konkreten Fällen entbehrlich, grundsätzlich gefährlich und die Opfer hätten sich (besser) schützen können.

    Silvester in einem kleinen Astra über die Autobahn zu gurken ist auch nicht pfiffiger als eine Popmatratze zu beglücken.

    Ich sehe allerdings die unterschiedliche juristische Einordnung zwischen Vorsatz (Nadja) und (Fahrlässigkeit) Kevin.

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  13. @Wacken

    Ich verstehe Sie richtig? Derjenige, der Sylvester Auto fährt muss also ebenso davon ausgehen, mit einer lebensgefährlichen Situation bedroht zu werden, wie jemand der wissentlich um das lotterhafte Vorleben seiner Sexualpartnerin FREIWILLIG auf eine Lümmeltüte verzichtet?

    Meine Güte wieviele Kevin Russel-Anhänger es hier doch gibt, die das alles jetzt so schön bunt darstellen, als seien diese beiden Jungens noch selbst schuld, dass sie ihre "Gurke" dem Herrn Russel auch noch in den Weg gestellt haben.

    Sorry, aber ich sehe einen Unterschied darin, wenn jemand erkennen kann, dass eventuell eine ernstzunehmende Gefahr für ihn besteht (Fall Nadja B.) und sich trotzdem in diese begibt oder das eben nicht erkennen kann (oder darf man jetzt in kleinen Astras nicht mehr nachts auf die Autobahn, weil man Angst vor bösen Onkels haben muss).

    Für mich ist das ein Unterschied, und der ist doch beträchtlich. Die beiden konnten halt nix tun sich zu schützen, außer zuhause bleiben und das impliziert, dass wir alle kein Auto mehr fahren. Und nein, ich muss eben nicht damit rechnen, dass täglich irgendein zugedröhnter und zugekiffter und besoffner Ex-Möchtegern-Rocker über die Autobahn dröhnt.

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  14. Ich denke, dass die hier vorgebrachten Argumente nicht von der Sympathie für Herrn Russell oder Frau Benaissa abhängen, sondern von einer Abneigung gegenüber einem als ungerechtfertigt empfundenen (drohenden) Strafmaß für die Täter.

    Grundsätzlich sind alle vom Strafgesetzbuch erfassten Delikte vergleichbar und stehen in einem Wertesystem zueinander.

    Spekulationen darüber, dass ein tätowierter langhaariger männlicher Delinquent mittleren Alters, der sich in unserer Gesellschaft selbst als "böhser Onkel" einordnet, im Verhältnis grundsätzlich schwerer betraft werden könnte, als ein junges gutaussehendes weibliches Geschöpf, dessen Prädikat "No Angel" dem Einfalstreichtum eines Produzenten geschuldet ist, sollten nachvollziehbar sein.
    Dies gilt auch dann, wenn dem Onkel im wesentlichen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und dem N-Engel bedingter Vorsatz.

    Geschlechtsverkehr und nächtliches Befahren einer Autobahn sind sozial adäquate Verhaltensweisen und stellen ein berechenbares Gesundheitsrisiko dar, das man durch Vorsichtsmaßnahmen minimieren kann.

    Sich mit zugedröhnter Birne auf die Autobahn zu begeben und darauf zu vertrauen, keine Mitmenschen zu verletzen, ist nach den Regeln des Strafrechts weniger sanktionswürdig, als den Sexualpartner nicht über das Risiko einer bestehenden HIV-Infektion aufzuklären und ihn wissentlich der Ansteckungsgefahr auszusetzen.

    Russell hat fahrlässig einen schweren Unfall verursacht und Benaissa um den möglichen Erfolg wissend eine schwere und unheilbare Krankheit weitergereicht.

    Betrachte ich die Nähe von Täter und Opfer in beiden Fällen, so empfinde ich das bewusste Schweigen von Benaissa als schwerwiegender.

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  15. Autofahren ist immer gefährlich. Nicht nur dejenige, der in der Silvesternacht Auto fährt, muss davon ausgehen, mit einer lebensgefährlichen Situation bedroht zu werden. Aber der Partycruiser an Silvester allemal.

    Wer wissentlich um das lotterhafte Vorleben seiner Sexualpartnerin FREIWILLIG auf eine Lümmeltüte verzichtet kann das im Vertrauen darauf tun, dass das Lottchen eine schwere Krankheit mitteilen würde. Ist zwar bescheuert, auf so eine Tussi zu vertrauen, aber das kann die Tussi nicht entlasten. ODER??

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  16. Pascal Rosenberg4. Oktober 2010 um 15:44

    Sehe ich etwas anders. Gerade weil man auf das Lottchen nicht vertrauen kann, ist die Lümmeltüte Pflicht. Ich sage auch gar nicht, dass das Lottchen straffrei ausgehen sollte, oder weniger hart bestraft hätte werden sollen als Kevin R. Ich sage, dass der Vergleich hinkt.

    Und nochmal: Der Sexpartner des Lottchens hatte eine einfache Möglichkeit, trotzdem mit dem Lottchen Sex zu haben und sich aber eben nicht anzustecken. Lümmeltüte - Fertig.

    So. Welche Möglichkeit hatten die Unfallopfer, a) auf der Autobahn zu dieser Zeit zu fahren als das ganze passiert war, sich aber b) trotzdem vor Herrn Russel zu schützen?

    Antwort: Keine. Die konnten nichts tun, außer eben nicht Auto fahren an dem Abend. Ja, das stimmt. Der Sexualpartner der Benaissa konnte was tun.

    Und nochmals, das schmälert nicht in keinster Weise die Schuld der Benaissa. Was sie getan hat, das ist absolut unverzeihlich.

    Trotzdem besteht für mich eben ein Unterschied darin, ob jemand sich bei objektiver Betrachtung einer Situation hätte entziehen können oder eben nicht. Und das hätte der Sexualpartner der Benaissa gekonnt. Also hat er schon eine gewisse Mitschuld an seiner Situation.

    Denn Sie wie auch ich wissen, dass man eben nicht darauf vertrauen kann, dass mir jemand seine HIV-Erkrankung mitteilt.

    Gut jetzt können Sie sicher argumentieren, dass ich auch nicht darauf vertrauen könne, dass niemand betrunken Auto fährt.

    Vielleicht haben Sie Recht, verdammt. Also keinen Sex mehr und kein Autofahren.

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  17. Man kann nicht nur nicht darauf vertrauen, dass niemand betrunken Auto fährt - es ist allgemein bekannt, dass Kraftfahrzeuge oft berauscht bewegt werden. So bekannt, dass es hierfür gar spezielle Straftatbestände gibt.

    Wenn also Kevin zugedröhnt die Autobahn befährt und davon ausgeht, auch diesmal werde alles gut gehen und trotzdem irgendeinen unbekannten Dritten schädigt, ist das weniger verwerflich, als eine jedenfalls für einen Geschlechtsverkehr ausreichend bekannte Person freundlich anzulächeln und diese der Gefahr einer HIV-Infektion auszusetzen.

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