Freitag, 29. Oktober 2010

"Auch das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist ein Indizienprozess"


und weiter: "Eine Frau behauptet, sie sei vergewaltigt worden, der Mann streitet es ab. Aussage steht gegen Aussage." Den letzten Satz habe ich in letzter Zeit im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess schon öfter gelesen und er ist auch nicht falsch. Allerdings scheinen viele dabei zu übersehen, dass die Aussage der Frau schlicht ein Beweis ist. Weil ich den Unfug, dass der Kachelmann-Prozess ein Indizienprozess sei, im SPIEGEL lesen musste, interessierte mich auch, welcher Journalist sich dort als Laie entlarvt hat. Es ist Ferdinand von Schirach, der, wie ich nach einer kurzen Recherche im Internet feststelle, gar Rechtsanwalt und spezialisiert auf Strafrecht ist. Hätte der spezialisierte Kollege vor der Erstellung des Artikels ebenfalls das Internet bemüht, hätte er seine Fachkenntnisse um Basiswissen im Strafprozessrecht erweitern können:

"Vorangestellt sei zur Verdeutlichung, daß bei dieser Konstellation (Aussage gegen Aussage, der Verf.) der Zweifelssatz (in dubio pro reo) einer Verurteilung jedenfalls im Grundsatz nicht entgegensteht. Denn im Hinblick darauf, daß ein Zeuge unmittelbare eigene Wahrnehmungen wiedergeben soll, unterscheidet sich seine Aussage insbesondere von derjenigen des »Zeugen vom Hörensagen«, die für sich genommen ohne zusätzliche wichtige Beweisanzeichen (Indizien) einen Schuldspruch gerade nicht zu tragen vermag. Wird m. a.W. die Tat vom Opfer selbst geschildert, so kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage des einzigen Belastungszeugen überzeugt ist."

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist nämlich kein Indizienprozess und im Gegensatz zum Artikel des Kollegen von Schirach ist am Aufsatz "Zur Beweiswürdigung vor allem bei Aussage gegen Aussage" des zitierten Dr. Günther M. Sander, Richter am Bundesgerichtshof, fachlich nichts auszusetzen.

6 Kommentare:

  1. Ok. "Aussage gegen Aussage" ist geschenkt.

    Aber das mit dem Indzienprozess hat mich auch gewundert, da davon ja - auch im Zivilprozess - nur gesprochen wird, wenn keine Beweise wie eben Zeugen vorhanden sind.

    Danke für das regelmäßige Anprangern vom - auch in anderen Bereichen auftretenden - Wichtigmachen von Leuten zu Themen, die sie nichts angehen und von denen sie keine Ahnung haben.

    AntwortenLöschen
  2. Aussage gegen Aussage ist richtig. Die Aussage eines Zeugen ist kein Beweis, sondern der Inhalt der Aussage des Zeugen ist lediglich Beweismittel zur Erlangung der Wahrheit. Das sind aber die Ausführungen des Angeklagten auch.
    Der Satz die Aussage des Zeugen gilt solange sie nicht widerlegt ist, gilt nach der Nullthesentheorie (oder so ähnlich, jedenfalls BGH) nicht. Das Gericht muss aufgrund der Umstände und der Indizien von der Wahrheit der Aussage des Zeugen überzeugt sein und von der Unwahrheit der Aussage des Angeklagten. Insoweit stimmt Indizienprozess.

    AntwortenLöschen
  3. Wenn ein Zeuge das relevante Geschehen unmittelbar wahrgenommen hat, spricht man nicht mehr von einem Idizienprozess, selbst wenn Indizien im Prozess dennoch eine Rolle spielen können.

    AntwortenLöschen
  4. Hätten Sie vielleicht noch 'ne belastbarere Quelle als ausgerechnet Wikipedia? Ich trau' dieser sogenannten EnnzyKLOpädie nicht übern Weg.

    AntwortenLöschen
  5. @Arno Lampmann
    Dass von Schirarch nun "keine Ahnung" hat und ihn das Thema "nichts angeht", ist reichlich übertrieben. Was soll diese Hybris?

    AntwortenLöschen
  6. @von den Laien: ich hatte doch gleich anschliessend eine zweite Quelle genannt, aus der sich das gleiche ergibt.

    AntwortenLöschen