Montag, 7. März 2011

Wer das "Gesetz der Rache" verletzt, muss auch in Deutschland Konsequenzen fürchten


Mit dem Film "Gesetz der Rache", in den Hauptrollen Gerard Butler und Jamie Foxx, konnten bei geschätzen Produktionskosten von 40 Millionen US-Dollar allein in den USA über 73,3 Millionen US-Dollar wieder eingespielt werden. In Deutschland war der Film ab dem 19. November 2009 in den Kinos und dürfte der Rechteinhaberin weiteren Gewinn beschert haben.

Um Rechtsverletzungen an dem Filmwerk zu unterbinden und gleichzeitig weitere Einnahmen zu generieren, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, für die Constantin Film Verleih GmbH aus München die Nutzer von Filesharingsystemen oder die Inhaber von Netzwerken wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Mit der Abmahnung wird die Abgeltung der Forderungen durch Zahlung von 956,00 EUR nebst Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorgeschlagen. Da eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erst nach 30 Jahren verjährt und im Prozess um die Abmahnkosten als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte, ist Vorsicht geboten.

3 Kommentare:

  1. Schon ziemlich peinlich zu sehen, wie der weitgehend erfolglose, aber enorm lautstarke Winkeladvokat und Abmahnkünstler Möbius sich hier an jedes boulevardrelevante Thema dranhängt, in der offensichtlichen Hoffnung, im Google-Raster hängenzubleiben und dadurch Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. So wenig Mandate in letzter Zeit, Herr Einzelanwalt?

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  2. Danke der Nachfrage, das Mandatsaufkommen ist seit Jahren in etwa gleichbleibend. Und selbst?

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  3. Ich brauche mein Einkommen jedenfalls nicht aus windigen Abmahnungen zu bestreiten.

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