Samstag, 30. April 2011

Alles ist Jura: Nationalkeeper Manuel Neuer wird von den "Ultras Gelsenkirchen" ausgeschlossen - Recht so?


Der geplante Wechsel von Nationaltorhüter und nunmehr Ex-Ultra Manuel Neuer von Schalke 04 zum FC Bayern München hatte nun erste juristische Konsequenzen. Neuers Mitgliedschaft bei den Ultras Gelsenkirchen ist wegen des angeblichen Wechsels zu den Bayern erloschen, wie dem Fanzine "Blauer Brief" in der aktuellen Ausgabe zu entnehmen ist: "Manuel hat uns schmerzlich bewiesen, dass wir unseren Glauben nicht zu sehr an Spieler verschenken sollten. Betrachten wir Spieler als das was sie fast alle sind, Berufssportler, die zeitlich begrenzt das königsblaue Trikot tragen dürfen!" Die gemeinsame Ablehnung des Wechsels verbindet gar feindliche Lager: "Es steht vollkommen außer Frage, dass die Mitgliedschaft bei Ultras GE mit dieser Aktion erlischt, worüber wir ihn selbstverständlich informiert haben. Sein Verhalten tritt nicht nur die Werte unzähliger Schalker mit Füßen, sondern zusätzlich auch noch die Werte vieler eingefleischter Münchener, die den Transfer ebenfalls ablehnen - aber das nur am Rande."

Um die Angelegenheit etwas besser einordnen zu können, muss man wissen, dass Neuer in allen Schalker Jugend-Mannschaften gespielt hat und noch vor seiner Profikarriere seit 2003 mit den Gelsenkirchener Ultras in deutschen Stadien unterwegs war. Allerdings lautet die korrekte Bezeichnung dieser Schalker Fans "Ultras Gelsenkirchen e.V.", vertreten durch den Vorstand Jan Klaffke, Dennis von Heesen und Peer Heckel. Deren Satzung ist beim zuständigen Registergericht, dem Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer VR1498 hinterlegt. Für ein schnelles Posting ist die Einsichtnahme in die Vereinssatzung zu aufwendig, obwohl gem. § 79 BGB die Einsicht des Vereinsregisters jedem gestattet ist. Ich würde allerdings wetten, dass der Ausschluss von Neuer weder durch die Satzung der "Ultras Gelsenkirchen e.V." noch durch das Vereinsrecht der §§ 21 BGB ff. gedeckt ist, denn die Wahrnehmung der Vertragsfreheit durch ein Mitglied des Vereins kann selbst bei einem Wechsel zu den Bayern kein Grund für das Ende seiner Mitgliedschaft sein.

Mit dem Rauswurf von Neuer schütteln die Ultras aber erfolgreich ein Korsett ab, das ihnen das bürgerliche Recht aufgezwungen hat. Man darf davon ausgehen, dass deren vereinsrechtliche Organisation dem Zwang entsprungen ist, in der Schalker Fanlandschaft Kontur belegen und gegenüber dem Verein dauerhaft anerkannt werden zu können. Mit dem rechtswidrigen Ausschluss des Nationaltorhüters beweisen die Ultras dagegen, dass sie ihre Werte als Schalker Fans im Zweifel über das bürgerliche Recht stellen. Und das mit gutem Grund, denn der zivilrechtlich gedeckte Wechsel Neuers ist tatsächlich ein Verrat an der Idee der Schalker Ultras, die sich in keine Vereinssatzung rechtssicher einbauen läßt. Das dauerhafte Fan-Bekenntnis eines Ultras zu Schalke 04 schliesst einen Spielerwechsel in Personalunion zu Bayern München selbstverständlich aus: "Nein, Manuel, sowas macht man nicht, wenn man S04 im Herzen trägt und die Wahl hat!"

Manuel Neuer wird sich gegen den Rausschmiss nicht wehren und hat mit der unterlassenen Vertragsverlängerung die Chance verpasst, nicht nur bei Schalke 04 unsterblich zu werden. Seine Äußerungen zum Wechsel "Ich möchte immer auf dem höchsten Niveau spielen, das ist die Champions League. Als Persönlichkeit einen Schritt machen, auf eigenen Beinen stehen." und "Ich möchte mich weiterentwickeln, einen neuen großen Schritt in meiner Karriere machen" sind stereotype Erklärungen eines jungen Fussballspielers, dessen Charakter den Verlockungen von noch mehr Geld nicht standgehalten hat. Ohne Frage hätte Deutschlands Torhüter Nummer 1 seine millionenschwere Karriere auch bei Schalke 04 erfolgreich fortsetzen können. Er hätte sich ein Beispiel nehmen können an unvergänglichen Ikonen der Fankultur. An Steven George Gerrard, einem der besten Mittelfeldspieler der Welt, der seit seinem neunten Lebensjahr für den FC Liverpool spielt. An Torhüter Víctor Valdés Arribas, der im Sportinternat des FC Barcelona gross geworden ist und 2009 mit seinem Verein Champions League, Meisterschaft und Copa del Rey gewonnen hat. Dass Arribas 2010 mit Spanien nur als Ersatztorhüter Weltmeister geworden ist, liegt schliesslich an Torwartlegende Iker Casillas Fernández, Stammtorhüter und Kapitän von Real Madrid und der spanischen Fußballnationalmannschaft. Der spanische Weltmeister mit dem Beinamen "El santo de Móstoles" wurde 2008, 2009 und 2010 zum Welttorhüter des Jahres gewählt und spielt seit seiner frühesten Jugend nur für Real Madrid. Manuel, hast Du denn niemals "Tote Hosen" gehört?

Freitag, 29. April 2011

"Traumhochzeit": BILD.de verbreitet live ungefilterte Beleidigungen gegen England

Die neben dem über BILD.de veröffenlichten Live-Stream der Hochzeit des britischen Thronfolgers eingeblendeten Kommentare der verbundenen Facebook-User sind unzensiert, ehrlich und selbstredend weltweit lesbar. BILD.de im erlesenen Zeitpunkt als Vorreiter in Sachen Meinungsfreiheit. Internet macht´s möglich, two thumbs up!

Donnerstag, 28. April 2011

Streusand von Kornmeier & Partner: Abmahnung im Namen der GSDR GmbH wegen filesharing des Titels „Duck sauce - Barbra Streisand (Original Mix)”


Die Anwälte von Kornmeier & Partner mahnen im Namen der GSDR GmbH angebliche Nutzer von peer-to-peer-Tauschbörsen ab und werfen ihnen vor, den Titel "Duck sauce - Barbra Streisand (Original Mix)" im Internet angeboten zu haben. Der Song "Barbra Streisand" des New Yorker House-Duos Duck Sauce soll der Schauspielerin Barbara Joan Streisand gewidmet sein. Die angebliche "Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme" soll die GSDR GmbH sein. Wegen der Verletzung angeblicher Rechte der GSDR GmbH an "Barbra Streisand" wird mit der Abmahnung ein Vergleichsangebot unterbreitet, das mit einer kurzfristigen Zahlung von EUR 450,- Euro auf Seiten des Abgemahnten erfüllt werden soll. Der Kreis schliesst sich, denn Frau Streisand hatte schon im Jahre 2003 - vor der Einführung von Google Earth oder Google Streetview - die Website Pictopia.com auf 50 Millionen US-Dollar verklagt, weil dort eine Luftaufnahme ihres Hauses an der Küste von Kalifornien zu finden war. Ich widme diesen Blogeintrag Barbara Streisand, weil die Klage erfolglos war und ihr Haus deshalb heute auf Wikipedia zu sehen ist.

Mittwoch, 27. April 2011

Rechtsanwälte mit der Note "ausreichend" in beiden Staatsexamina unerwünscht


In der neusten Kammerkurzmitteilung 4/2011 der Rechtsanwaltskammer Celle werden für das Landgericht Lüneburg Arbeitsgemeinschaftsleiter für die viermal im Jahr beginnende anwaltliche 4. Pflichtstation zur Ausbildung von Rechtsreferendaren gesucht.

Allerdings sollen sich nur Kolleginnen und Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer melden, die über mindestens ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ verfügen.

Da nützen weder Promotion noch Master of Laws, auch drei Fachanwaltstitel helfen hier nicht weiter. Selbst erfolgreiche Kanzleigründer oder die schlauesten Füchse unter den Strafverteidigern müssen draussen bleiben, wenn hier nicht mindestens ein befriedigendes Staatsexamen vorgewiesen werden kann. Schade für die angehenden Kollegen in der Referendarausbildung, denn welcher berufserfahrene Anwalt ohne die geforderte Mindestnote wird denn nach einem solchen Aufruf darum bitten, seine über Jahre erworbenen Fachkenntnisse angehenden Volljuristen vermitteln zu dürfen. Ein "Verblassen" der Examensnoten auch Jahre nach dem Berufseinstieg als Rechtsanwalt scheint es in diesem Fall nicht zu geben.

Der Notenanforderung scheint der Glaube an eine Qualitätssicherung der Ausbildung junger Juristen mittels Examensnote zu Grunde zu liegen, obwohl die Kammer die Bedeutung anwaltlicher Beteiligung am Ende allgemeiner formuliert: "Die Mitarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Juristenausbildung."

Mittwoch, 20. April 2011

Skandalöse Ungleichbehandlung? Endformel "Jesus hat Sie lieb" führt in NRW zur Kündigung - Anfangsbefehl "Grüß´ Gott" in Bayern unbedenklich


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die fristlose Kündigung eines Callcenter-Agenten aus Bochum für rechtmäßig erachtet, weil dieser sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten "Jesus hat Sie lieb" verabschiedete. Der unmißverständliche Befehl am Anfang eines Gesprächs, Gott zu grüßen, wird dagegen in Bayern auch von Mitarbeitern öffentlicher Stellen selbst Atheisten mit kleinstem Anliegen entgegengeschleudert. Was zunächst wie ein föderalistisches Ungleichgewicht aussieht, ist im Ergebnis nur eine konsequente Huldigung an unser Grundgesetz. Schließlich heißt es in dessen Präambel: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Zuerst kommt eben Gott, dann die Menschen und von Jesus ist überhaupt nicht die Rede.

Dienstag, 19. April 2011

Anonymes Webhosting: "Abmahnungen gibt es in der Türkei keine, somit sind Sie sicher vor Abmahnungen"


Im Rahmen einer Recherche über eine Persönlichkeits- und Markenrechtsverletzung stosse ich auf einen türkischen Provider, der gezielt deutsche Kunden anspricht:

"Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!"

Das Geschäftskonzept mit 74.000 Kunden und über 270.000 betreuten Domains wird in deutscher Sprache offensiv mit eigenen Beziehungen und der nachlässigen türkischen Justiz beworben:

  • "Von Ihrem Türkei-Urlaub werden Sie wissen dass Plagiate, Markenrecht und illegale Aktivitäten nicht besonders erfolgreich verfolgt werden und wenn es dann um Domains und Content/Inhalt geht, wird seitens der Türkei nichts unternommen. Somit können wir nicht gezwungen werden Daten freizugeben und wenn doch ist der Inhaber für Ihre Domain in Hongkong eingetragen, der Admin-C in Somalia. Somit erhalten die türkischen Behörden diese Daten, die auch jederzeit in Whois einsehbar sind. Sie sind mit uns garantiert auf der sicheren Seite! Was Sie hosten möchten, was unsere Kunden machen, ist uns egal. Sie können hosten was Sie möchten!"

  • "Wenn Sie auf MediaOn.com buchen, sind Sie ein Kunde von MediaOn.com mit Standort Türkei. Wir haben in der Türkei einen recht hohen Einfluss und können somit unseren Kunden die gewünschte Anonymität und Sicherheit anbieten."

  • "Als einziger Provider weltweit anonymisieren wir ALLE Domain-Endungen. Egal um welche Domain es geht. Bei uns können Sie jede Domain-Endung anonym erwerben oder durch uns anonymisieren lassen."

  • "Mit einem eigenen Rechenzentrum in der Türkei. Somit liegen Ihre Seiten ausserhalb Europa oder USA wenn Sie sich für den Standort Türkei - TR (Turkey) entscheiden."

  • "Wir bieten Ihnen einen einmaligen Whois-Schutz an, der garantiert wasserdicht ist und garantiert niemand an Ihre Daten rankommt. Bei der Bestellung werden Sie lediglich nach einer Emailadresse gefragt. Wir fragen Sie nicht nach Ihren Daten und werden das NIEMALS tun!"

  • Ein beeindruckender Service, der soweit ersichtlich noch nicht Gegenstand von deutschen Gerichtsentscheidungen gewesen ist und sich offensichtlich bewährt hat, wie zahlreiche Einträge in einschlägigen Foren belegen. Standortnachteil Europa:

    "Regge dir eine .com oder .net Domain mit
    whois protect bei Kolido oder Mediaon.

    Ansonsten kann ich dir schon einemal das Rechtsforum
    ans Herz legen wenn Du es mit deiner .de versuchst."

    Freitag, 15. April 2011

    Fünf Jahre nach den dramatischen Ereignissen in Antaloor steht Oma für den Download von „Two Worlds II“ am Pranger


    Gefangen in den dunklen Verliessen von Gandohars Schloss scheint jegliche Hoffnung auf Oma´s Rettung vergebens. Böse Mächte sind am Werk, um die schlummernde Rente einer alten Generation zu heben und die Herrschaft an sich zu reißen. Doch als die Verzweiflung am größten ist, taucht ein Hoffnungsschimmer aus einer völlig unerwarteten Richtung auf. Ein Fachanwalt für IT-Recht bricht zu einer gefährlichen Reise durch ein am Boden liegendes Land auf, um Licht in die dunkle Vergangenheit Gandohars zu bringen und so doch noch die alles entscheidende Schwachstelle des mächtigen Abmahners zu finden, diese auszunutzen und Oma zu befreien.

    Als Rechteinhaberin des Computerspiels "Two Worlds II" läßt die Topware Entertainment GmbH aus Ettlingen die in Hamburg ansässige Kanzlei Reichelt Klute Aßmann per Abmahnung ihre Interessen vertreten. Mit der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung verlangt und mit dem Angebot auf Zahlung von EUR 750.- ein Waffenstillstand angeboten. Nun liegt es zwar nah, dass Oma nicht selbst den strittigen Download vorgenommen hat, doch der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. 5. 2010, Az.: I ZR 121/ 08, "Sommer unseres Lebens", klargestellt, dass auch der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, als Störer auf Unterlassung haftet, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke in Internettauschbörsen einzustellen. Oma kann also nur dann aus den dunklen Verliessen von Gandohars Schloss fliehen, wenn sie die zum Zeitpunkt des Kaufs ihres WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen für dessen Schutz auch eingerichtet hat. Meine Streitaxt ist geschärft.

    Donnerstag, 14. April 2011

    "Gelbes Branchenbuch - Unser Angebot 2011" - Nur EUR 780,- pro Jahr für einen Eintrag im Online-Verzeichnis!


    Wie einer Suche nach dem Namen "Gelbes Branchenbuch" bei Google zu entnehmen ist, scheint nicht jeder Empfänger einer E-Mail das im pdf-Format mitgesandte Vertragsformular genau zu lesen. Unter dem Thread "Gelbes-Branchenbuch.info schickt Mahnbescheid und klagt" jammert "shadow32": "Wir haben uns im März versehentlich bei Gelbes-branchenbuch.info vom DMV Deutscher MEdien Verlag limited angemeldet und dann eine zahlungsaufforderung über insgesamt über 800 euro bekommen."

    Nunmehr geht es um die Domain "gelbesbranchenbuch.com" und den Vertragspartner GBB Ltd., Trust Company Complex, Ajeltake Rd., Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960 mit der Firmennummer 37214. Wie meldet man sich aber aus Versehen mit einem Vertragsformular an? Aus Versehen ausdrucken, aus Versehen unterschreiben und aus Versehen abschicken? Nun gut, ein Ansatz mag sein, dass das Vertragsformular mit den Worten im Text der Begleitmail (jeweils unter Verwendung anderer Daten)

    "Zur Vorlage: Die Geschäftsleitung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch 2011.

    Firmenname : Fachanwalt für IT-Recht
    Firmenzusatz : Rechtsanwalt
    Branche : Rechtsanwälte
    Anschrift : Rechtsinformatik
    Region : Hannover
    Telefon : O511-8443535
    Telefax: O3212-8443535
    E-mail: ralfmoebius@gmx.de
    URL (Web) : kein Eintrag

    Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen gegebenfalls an uns per Fax zu retournieren. Es ist auch eine reine formlose Datenkorrektur möglich.

    Sofern Sie die Datei nicht öffnen können, schauen Sie bitte ggf. unter dem folgenden Link:
    http://www.mktgod.com/...etc.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Gelbes Branchenbuch Team

    Sollten Sie zukünftig keine E-Mail Nachrichten empfangen wollen, senden sie bitte eine E-Mail mit dem Subject "NOEMAIL" an info@mktgod.com."


    einherkam.

    Die Taktik ist durchsichtig. In der Hoffnung, dass sich nicht jeder angeschriebene Kaufmann das beigefügte Formular genau durchliest, erhofft sich der Versender einen Vertragsabschluss durch Unterzeichnung und Rücksendung. Die Taktik scheint in einigen Fällen auch aufgegangen zu sein. Ganz so schlicht, wie ein Kollege mit den Worten "Auch wenn Sie auf diese Masche reingefallen und das unterschriebene Fax versandt haben, ist keine Kostenpflicht entstanden.", würde ich die Sache nicht beurteilen. An einen Kaufmann werden im Geschäftsverkehr andere Anforderungen gestellt als an einen Privatmann und man sollte die Tagesform eines Amtsrichters nie unterschätzen. Ich bin gespannt.

    Filesharer und Kerker: Abmahnung durch Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen Verletzungen des Urheberrechts am Computerspiel „Dungeons“ der Kalypso Media


    Der Kerker für böse Filesharer scheint nah - aber wohl nur als wörtliche Übersetzung des englischen Titels des Comupterspiels "Dungeons". Die Kalypso Media GmbH aus Worms lässt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an diesem Spiel durch Online-Tauschbörsen mittels Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke verfolgen.

    Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 500,00 soll nicht nur der Kerker vermieden werden, sondern die ganze Angelegenheit erledigt sein. Ein Angebot am unteren Ende des Abmahnreigens, aber immer noch zu teuer. Immerhin erhält der Abgemahnte auch eine unterhaltsame Einschätzung der Kollegen im Bereich der P2P-Terminologie. So heisst es: "Peer-to-Peer-Netzwerk (verharmlosend auch "Internettauschbörse" genannt)". Ein Peer-to-Peer-Netzwerk ist grundsätzlich jedoch nur für Leute gefährlich, die nicht wissen, dass die englische Schreibweise "ee" in der Regel die Aussprache /ɪ/ bedingt.

    Mittwoch, 13. April 2011

    Bekennerschreiben nach Brandanschlag: "der kapitalistische wahnsinn eben der nichts weiteres verdient hat als unseren entschlossenen gegenangriff"


    Ein erschütternder Beleg über die irregeführte Jugend, welche die Grundwerte unserer Demokratie einfach ignoriert, obwohl Öl, Atomkraft und Wirtschaftswachstum die Wegbereiter ihres Wohlstands waren. Nach einem hinterhältigen Brandanschlag auf die Polizeiwache in Berlin-Fridrichshain liegt nun ein Bekennerschreiben vor, das ausdrücklich Bezug auf die erfolgreiche Räumung eines Hauses in der Liebigstrasse 14 nimmt:

    "am frühen morgen des elften aprils haben wir den polizeiabschnitt in der wedekindstraße in berlin friedrichshain mit steinen farbe und brandsätzen attackiert.
    gleich vorweg wollen wir klar stellen dass zum zeitpunkt als die brandsätze durch die offen stehende tür in den vorraum flogen sich der bulle bereits aus diesem entfernt hatte und somit keiner direkten gefahr ausgesetzt war. ebenso wurden die ausgelegten krähenfüße durch warndreiecke erkenntlich gemacht um keine unbeteiligten zu gefährden. alle anderen behauptungen sind lügen und schlechte propaganda der polizeipresse.
    von dieser wache werden die einsätze gefahren um den reibungslosen ablauf von kommerz und profitmaximierung im friedrichshainer kiez zu sichern. so auch in der liebigstraße wo die bullen als willige helfer für suitbert beulker die straßen belagern um sein "eigentum" vor angriffen zu schützen. dass dieser situation eine gewaltsame räumung der mieterInnen durch zweieinhalb-tausend schwer bewaffnete bullen vorausgegangen ist werden wir jedoch nicht vergessen. wir setzen auf den "broken-window-effect" und hoffen auf ein schnelles scheitern der sanierungsarbeiten.
    nun steht der erste mai vor der tür und was uns erwartet dürfte bekannt sein: polizeiliche besatzungszone in kreuzberg als experimentierfeld für konzepte der aufstandsbekämpfung sozialarbeiter die uns was vom recht auf friedlichen protest erzählen und ein myfest was uns eher an ballermann erinnert. abgerundet wird das ganze durch die übliche hetze von presse bullen und politik.
    und tatsächlich haben wir verdammt viele gute gründe mal so richtig auf den putz zu hauen denn an der beschissenheit der herrschenden verhältnisse hat sich überhaupt nichts geändert: mieterhöhung verdrängung lohnkürzung arbeitslosigkeit – der kapitalistische wahnsinn eben der nichts weiteres verdient hat als unseren entschlossenen gegenangriff. wann und wo wir zuschlagen bestimmen wir!
    mit diesem angriff gedenken wir denen die durch polizeigewalt zu tode kamen und grüßen all jene die in den knästen gefangen gehalten werden. und nicht zuletzt verabschieden wir uns hiermit schweren herzens von dieter glietsch einem Mann mit „größe“ der für deeskalation mit schlagstock und schusswaffe steht und schicken schonmal feurige grüße an seine/n nachfolgerIn ins polizeipräsidium.
    reißen wir die fesseln von uns um die autorität zu konfrontieren und anzugreifen.
    für ein selbstbestimmtes leben. für die freiheit – für die Revolte!
    autonome gruppen"

    Dienstag, 12. April 2011

    Freiherr von und zu Guttenberg: Grillzeit! Urheber will Strafantrag stellen


    Geschädigte Autoren haben eine Woche nach dem Rücktritt des kopierenden Verteidigungsministers Freiherr von und zu Guttenberg von diesem eine Entschuldigung mit der angeblich eigenhändigen Unterschrift erhalten.

    Ob einer der verletzten Urheber die Unterschrift auf dem Brief genauer untersucht und festgestellt hat, dass diese nur eingescannt oder er erzürnt war, weil jeder nur einen Serienbrief erhalten hat, ist eine boshafte Frage, zu deren Bejahung nicht der geringste Anlass besteht und die deswegen auch nicht einmal zum Spass gestellt wird.

    Jedenfalls will nun endlich einer der betroffenen Urheber Strafantrag stellen, so dass die Begründung des öffentlichen Ineresses, um auch ohne Strafantrag eines Verletzten gegen den Urheberrechtsverletzer vorgehen zu können, nicht mehr notwendig sein wird.

    Sonntag, 3. April 2011

    Herr Kachelmann, die Prozesskosten und schöne Bilder seiner Ranch in Kanada

    Alles zusammen scheint nicht zu funktionieren. Derzeit wird die in British Columbia in Kanada gelegene Big-Sky-Ranch von Jörg Kachelmann im Internet hier und dort zum Verkauf angeboten. Schöne Bilder einer tollen Ranch, die zum Preis von 1.400.000,- CAD einen neuen Eigentümer sucht.

    Hintergrund mag die Tatsache sein, dass auch bei einem Freispruch nach § 467 StPO nur seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen würden. Zu den notwendigen Auslagen gehören jedoch nur die gesetzlichen Gebühren eines Strafverteidigers und nicht die frei vereinbarten Honorare für zwei gefragte Spezialisten und in Eigenregie beauftragte Sachverständigengutachten. Bei der aktuellen Kachelmann-Umfrage glauben aber noch knapp 48% der Befragten an eine Verurteilung in erster Instanz. Eine rechtskräftige Verurteilung halten immerhin noch 21,58% für wahrscheinlich.

    Freitag, 1. April 2011

    Liebe ist stärker als der Tod: Wird Sohnemann zu Recht gerüffelt, wenn Mama immer stärker müffelt?


    Viel zu knapp berichtete die Saarbrücker Zeitung in der vergangenen Woche über das auf den ersten Blick etwas ungewöhnliche Zusammenleben von Mutter und Sohn. Der 46-jährige Spross hatte offenbar zeitlebens eine äußerst innige Beziehung zu seiner Mama, so dass er sich auch nach deren Tode nicht so recht von ihr trennen mochte. Und so lebte der Mann aus Saarlouis mehrere Jahre mit seiner stets schweigsamen und gutmütigen aber am Ende eben doch fortschreitend skelettierten Mutter in ungetrübter Harmonie, bis ein missgünstiger Nachbar der Symbiose von Leben und Tod durch eine schlichte Denunziation bei der Polizei ein jähes Ende bereitete. Etwa drei Jahre nach dem Tod musste Mama ihren Fernsehsessel für immer verlassen.

    Weder die Unverletzlichkeit der Wohnung noch der ebenfalls grundrechtlich geschützte Zusammenhalt der Familie konnten die öffentliche Hand davon abbringen, die über lange Zeit bewährte Familienbande zu zerreißen. Dabei hatte schon Mitte der siebziger Jahre der amerikanische Filmsoziologe Tobe Hooper in einer international beachteten Studie über eine texanische Familie die Vorzüge des Zusammenlebens im Familienverbund auch über den Tod hinaus belegt. Besonders in den Vereinigten Staaten genießt nämlich die intakte Familie das größte Ansehen der Gesellschaft und sorgt für eine hohe soziale Kompetenz ihrer Mitglieder. In der von Hooper beobachteten Familie konnten durch die Integration der verstorbenen Mutter den alleinstehenden männlichen Erwachsenen die Freuden und Vorteile des Familienlebens erhalten bleiben, die sie als Einzelgänger außerhalb des elterlichen Haushalts hätten aufgeben müssen.

    Im Gegensatz zu den USA scheint in Deutschland das Zusammenleben mit toten Familienangehörigen ein soziologischer Ansatz zur Vermeidung individueller Isolation zu sein, dem sich die Behörden derzeit noch vollständig verschließen. Dies dürfte insbesondere auf die Bestattungsgesetze der Länder zurückzuführen sein, die im Ergebnis den Umgang mit Leichen einheitlich bestimmen: "Jede Leiche muss bestattet werden." Und selbstredend darf Mutti auch nicht zu Hause einer besonders kreativen Form der Bestattung zugeführt werden, denn nicht nur Erd- und Feuerbestattung sind mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich außerhalb von Friedhöfen nicht zulässig, auch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auf kontrollierte Heimverwesung hätte bei der zuständigen Behörde aller Voraussicht nach keine Aussicht auf Erfolg gehabt.