Mittwoch, 27. April 2011

Rechtsanwälte mit der Note "ausreichend" in beiden Staatsexamina unerwünscht


In der neusten Kammerkurzmitteilung 4/2011 der Rechtsanwaltskammer Celle werden für das Landgericht Lüneburg Arbeitsgemeinschaftsleiter für die viermal im Jahr beginnende anwaltliche 4. Pflichtstation zur Ausbildung von Rechtsreferendaren gesucht.

Allerdings sollen sich nur Kolleginnen und Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer melden, die über mindestens ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ verfügen.

Da nützen weder Promotion noch Master of Laws, auch drei Fachanwaltstitel helfen hier nicht weiter. Selbst erfolgreiche Kanzleigründer oder die schlauesten Füchse unter den Strafverteidigern müssen draussen bleiben, wenn hier nicht mindestens ein befriedigendes Staatsexamen vorgewiesen werden kann. Schade für die angehenden Kollegen in der Referendarausbildung, denn welcher berufserfahrene Anwalt ohne die geforderte Mindestnote wird denn nach einem solchen Aufruf darum bitten, seine über Jahre erworbenen Fachkenntnisse angehenden Volljuristen vermitteln zu dürfen. Ein "Verblassen" der Examensnoten auch Jahre nach dem Berufseinstieg als Rechtsanwalt scheint es in diesem Fall nicht zu geben.

Der Notenanforderung scheint der Glaube an eine Qualitätssicherung der Ausbildung junger Juristen mittels Examensnote zu Grunde zu liegen, obwohl die Kammer die Bedeutung anwaltlicher Beteiligung am Ende allgemeiner formuliert: "Die Mitarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Juristenausbildung."

1 Kommentar:

  1. bei Medizin wird uni und Praxis bei Juristen Uni Sehr wenig mit Kanzleien, Benotung der Juristen ist mit Absicht,,,,, bei Medizin einfacher ein Mediziner mit ausreichend findet arbeitstelle,Obwohl der Mediziner hat mehr Verantwortung als Jurist,Noten Kein zeichen für Intelligen und Schlauheit intelligent das kann man nicht Lernen, nach zwei jahren Berufserfahrung die Noten werden nicht mehr gefragt,ausreichend hat bestanden das ist ein System der menschenrechtverletzun und diskriminerung ein Kollegiales Neid und Haß ein System der Naive Philosophie

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