Montag, 16. Mai 2011

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: "Ein Anwalt muss doch die Verlängerung eines Urteils verhindern können!"


"Also ich habe da mal Mist gebaut über ebay und so. Da gibt´s so ein Urteil und ich will nicht, dass das verlängert wird, weil der Käufer schon damals über den Käuferschutz von ebay sein Geld bekommen hat."

Und warum gibt es ein rechtskräftiges Urteil, wenn doch gezahlt wurde?

"Weiss ich auch nicht, ich hab´s dem Richter damals aber gesagt gehabt."

Wenn es einen Titel gibt, dann hält der 30 Jahre, den braucht man nicht zu verlängern.

"Ach so, aber ich hab´damals die Finger gehoben und der eine will immer noch das Geld."

Und was soll ich jetzt machen?

"Na, als Anwalt muss man das doch rauskriegen können, was da so gelaufen ist, vielleicht mal einen Brief an ebay schicken?"

Haben Sie noch das Urteil oder die Auktionsnummer von ebay?

"Nö, glaube nicht, muss ich mal suchen."

Ja, machen Sie das.

"Ok, danke."

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