Mittwoch, 6. Juli 2011

CDU-Promotionsschummler im Landtag: "Sie haben mich sicher nicht wegen meines Doktortitels gewählt."


Die Universität Tübingen hat dem baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Pröfrock den Doktorgrad entzogen. Seine Promotion "Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union / Europäischen Gemeinschaften" soll in nicht unerheblichem Maße aus fremden Texten bestehen, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde. Der strebsame Parlamentarier wurde auch vom VroniPlag Wiki auf den Grill geworfen. Im Landkreis Waiblingen hatte er für die CDU bei der Landtagswahl im Mai 2011 ein Direktmandat geholt. Das will er nun nicht aufgeben, weil ihn die Bürger nicht wegen seines Doktortitels gewählt hätten. Im Grunde hat er ja recht. Gewählt werden oft die größten Blender, die ihren Unfug bestens verkaufen können. Warum soll ausgerechnet er dann sein Mandat zurückgeben? Wenn es mit dem VroniPlag Wiki so weitergeht, reicht es in den bundesdeutschen Parlamenten in absehbarer Zeit zu einer Schummelfraktion.

6 Kommentare:

  1. So langsam würde ich als "Dr. Politiker" auf das "Dr." als rufschädigend verzichten. ;-)

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  2. ... oder vielleicht um die Zeitangabe* der Einreichung der Promotionsschrift ergänzen: Dr. 71 Wolfgang Schäuble.

    *früher hat´s sowas nicht gegeben

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  3. Klar, früher hat man seine Promotion schreiben lassen und die Ghostwriter verstanden ihr Handwerk. Heute macht das Internet die Preise kaputt und der Dumme ist am Ende der Kunde, wenn der Geist den Verlockungen des Internets nicht widerstehen kann.

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  4. " Im Grunde hat er ja recht. Gewählt werden oft die größten Blender, die ihren Unfug bestens verkaufen können.
    Wenn sie so ach so hämisch in ihrem Kommentar die Objektivität verlieren, sollte ihnen doch wenigsten bewusst sein: "Nachweis der Kausalität ihre Aussage, dass er ein Blender via seiner Diss gewesen sein soll und deswegen gewählt wurde".
    Weiters: Ich oute mich als NICHT-CDU/CSU Symphatisant, aber: Sein Argument ist richtig, deswegen wurde er nicht gewählt. Deswegen ist eine Vermengung von seinem ausschließlichem Fehlverhalten im akademischen Bereich auf ein allfällige Fehlverhalten in seinen anderen Bereichen aus diesem Titel in jeder Form unzulässig.

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  5. Bei den wenigen gewählten Volksvertretern setzt der Wähler integres und gesetzestreues Verhalten voraus. Der Mann wurde nicht wegen seines akademischen Titels gewählt, sondern weil vorausgesetzt wird, dass jemand, der auf dieser Ebene zur Wahl steht, die Mindestqualifikation der Rechtschaffenheit vorweisen kann.

    Es geht daher nicht um ein isoliert zu betrachtendes akademisches Fehlverhalten, sondern um die mit der Promotionserschleichung dokumentierte Charakterschwäche, zum eigenen Vorteil auch einen Rechtsbruch in Kauf zu nehmen.

    Die sich aus dieser Wertung ergebende Schlussfolgerung, dass jemand, der sich einen akademischen Titel ergaunert, bei günstigen Gelegenheiten auch bereit ist, andere rechtliche Grenzen zu überschreiten, halte ich für absolut zulässig.

    Im Übrigen läßt sich die moralische Integrität der politischen Elite in Deutschland am Besipiel "Otto Wiesheu" sehr gut festmachen:

    http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/02/gross-gutti-zu-klein-gutti-scheiss.html

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