Dienstag, 23. August 2011

Ausrangierte Dienstfahrzeuge als Werbefläche für Anwälte - geniale Idee oder schrullige Kampagne?


Schwer beeindruckt von der schlechten Schiedsrichterleistung verliess ich am Sonntag das hannoversche Stadion und stand plötzlich vor der eher schüchternen Werbung einer Kanzlei aus Lehrte auf dem Top-Case eines BMW-C1. Das Fahrzeug wurde 2007 von den Lesern der Zeitschrift MOTORRAD zum „größten Motorrad-Flop" aller Zeiten gewählt und insofern ist es nicht sicher, ob die leicht zu übersehende Werbung der Kollegen deshalb wengistens nicht rufschädigend wirkte.

Nicht zu übersehen ist dagegen die stattliche Anwaltswerbung auf ausgemusterten Dienstfahrzeugen der Polizei in Netphen und Berlin. Während die Rechtsanwälte Nierenz & Felbecker als auch der Kollege Hoenig die Aufmerksamkeit des Betrachters mit dem schlichten Schriftzug "KANZLEI" auf grün-weissem Blech wecken möchten und ihren Fahrzeugen gar die Domains kanzleibus.de und kanzlei-wanne.de spendierten, setzen hannoversche Anwälte auf ausrangierte Feuerwehrautos und ihre sichtbare Internetadresse in weisser Farbe auf rotem Grund. Bei aktuell 155.679 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland scheint sich der Konkurrenzdruck nicht nur im immer weiter reichenden Fortbildungsangebot sondern auch in ungewöhnlichen Werbestrategien niederzuschlagen.


Ob das Abstellen eines ehemaligen Behördenfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum eine erfolgreiche Werbemaßnahme sein kann, dürfte vor allem vom Fahrzeug selbst, dessen Gestaltung und vom Umfeld des geparkten Werbeträgers abhängen. Schliesslich kommt bei Fahrzeugen, die allein oder überwiegend zu einem anderen Zweck als dem der späteren Wiederinbetriebnahme "geparkt" werden, auch das kostenträchtige Einschreiten der Ordnungsbehörden in Betracht, weil eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße vorliegen könnte.


In Berlin und Hannover dürften derart umgestaltete Behördenfahzeuge wesentlich weniger Aufmerksamkeit generieren als in Lehrte oder Netphen. Andererseits könnte man ein solches Gefährt in den Hauptstädten vor dem Reichs- oder Landtag gut sichtbar im Halteverbot parken und bis zur Grenze des Machbaren mit Bauschutt beschweren, um sich mit mißlingenden Abschleppversuchen in prominenter Umgebung bei der lokalen Presse oder auf youtube zu verewigen.

Letztlich hängt der Erfolg dieser anwaltlichen Werbung jedoch von der Einschätzung des angesprochenen Publikums ab, weshalb ich an dieser Stelle einige Reaktionen zur Abstimmung stelle, die ich auf Vorstellung dieses freiberuflichen Werbekonzepts im Rahmen eines Vortrags zu den rechtlichen Grenzen von Zahnarztwerbung durch die Teilnehmer erhalten habe:

9 Kommentare:

  1. Wenn man solch eine Werbung lange und intensiv genug betreibt, kann sich wohl ein werblicher Effekt ergeben. Die Werbung hat natürlich Grenzen. Findet diese Form der Werbung genügend Nachahmer, verdünnt sich der Werbeeffekt erheblich. Besonders witzig scheint mir die Werbung nicht zu sein, wird sie von anderen Branchen bereits seit Jahren genutzt.
    Beste Grüße
    vom sozialrechtsexperten

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  2. Als Fachanwalt für Erbrecht würde sich ein Leichenwagen gut machen.

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  3. http://www.youtube.com/watch?v=2MSwAsdTFCQ

    Soviel zur Werbung auf einem C1 Roller.

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  4. Hörenswert: http://www.youtube.com/watch?v=2MSwAsdTFCQ
    Die Assoziation mit dem Dixieklo kam mir noch vorm Stadion ...

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  5. Die Autohof-Kanzlei wirbt auf einem kleinen Camping-Anhänger und steht auf dem Autohof Lippetal, A2, Ausfahrt 19, Abfahrt Hamm-Uentrop.

    Der Essener Anwalt hat als Zielgruppe die Truckfahrer und steht diesen an ihren Pausenplaetzen zur Verfuegung.

    Das ist zielgruppenkonform.

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  6. ... allein, dass es diesen Artikel gibt, zeigt, dass die unkonventionelle Art zu werben funktioniert....
    Anwalt aus Lehrte

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  7. ... ist es Werbung oder Aufmerksamkeit?

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  8. ... jede erregte Aufmerksamkeit hat Werbewirkung...

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  9. Kreative Idee. Die mit dem Leichenwagen. Merke ich mir. :-)

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