Freitag, 25. November 2011

Papst wegen Verstoss gegen die Anschnallpflicht angezeigt

Hat sich Rechtsanwalt Johannes Christian Sundermann aus Unna einen schönen und kostengünstigen Marketinggag ausgedacht? Er hat den - wegen seiner Vergangenheit als Pimpf nicht ganz unumstrittenen - deutschen Papst Joseph Ratzinger angezeigt, weil dieser bei seinem Besuch in Freiburg im September 2011 über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde trotz vorhandener Gurte ordnungswidrig ohne Gurt im sogenannten Papamobil unterwegs gewesen sein soll. Den Eingang der Ordnungswidrigkeitsanzeige für einen Dortmunder Mandanten hat der Freibuger Oberbürgermeister mittlerweile bestätigt. Alle Zeitungen berichten darüber und von dieser Seite gibts zur Belohnung für den tollen Einsatz zur Sicherheit im Strassenverkehr eine kostenfreie Verknüpfung zur Website der Kanzlei des Kollegen Sundermann mit dessen schöner Eigenwerbung: Kein unbekannter Prozeßvertreter

7 Kommentare:

  1. ... und dazu den Preis für gelungenes Guerilla-Marketing. ;-)

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  2. Ich weiß nicht. Dass ausländische Staatsoberhäupter kein Knöllchen bezahlen müssen, sollte eigentlich auch Rechtsanwälten aus Unna bekannt sein. Ich würde den Mann nicht mandatieren.

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  3. Ich denke, das "kompromisslose" Vorgehen des Kollegen wird von potentiellen Mandanten vorrangig als "der Rechtsanwalt hat vor keinem Angst" eingeordnet. Viele Mandanten wähnen Anwälte grundsätzlich eher als ängstlich im Zuammenhang mit dem Vorgehen gegen Institutionen.

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  4. Als bekennender Benedetto-Fan habe ich mich prächtig über die Meldung amüsiert. Zu dem gelungenen Marketing-Gag kann man dem Kollegen fast gratulieren. Dass der bloße Blick in § 21a I StVO genügt, um das ganze als juristischen Nonsens zu entlarven, tritt da völlig in den Hintergrund. Hängen bleibt eher: "DER traut sich was." War schon gerechtfertigt quasi als Ersatz für den Bambi (oder ähnliche Auszeichnungen) auf die Website des Kollegen zu verweisen. ;-) Persönlich findet ich es ja immer schade, wenn unseren "weltanschaulichen Mitbewerbern" keine anderen Ideen in der Auseinandersetzung als solche Ideen kommen, aber na ja! Das muss der Kollege Sundermann mit sich selbst ausmachen.

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  5. @ Ralf Mydlak:

    Wegen § 21a I StVO juristischer Nonsens? Dann subsumieren Sie mal.

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  6. § 21a I Nr. 3 StVO wird teleologisch erweitert wegen Art. 4 GG, ist doch klar

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  7. "einen schönen und kostengünstigen Marketinggag"....

    Anwalt Möbius ist mal genau der Richtige, um sich über so etwas zu beschweren.

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