Freitag, 6. Januar 2012

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger greift an II


Der Kollege Dr. Haeger ist konsequent. Wie auf seiner Website unter www.hilfe-bei-anwaltsärger.de angekündigt, verfolgt er nun die Strategie, einen Rechtsstreit dem Grunde nach entscheiden zu lassen und dabei nur ein Minimum an Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar zu riskieren:

"Gebühren-Minimierung

Nahezu bei jedem Anwaltsauftrag – der nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird – läßt sich der Gegenstands- bzw. Streitwert auf die niedrigste Wertstufe „Bis 300,00 €“ drücken, so daß Sie nur den Mindestbetrag der jeweils anfallenden Gebühren bezahlen."


Auf die Abmahnung bezüglich der Umleitung meiner Domain www.rechtsberatung-kostenlos.de auf einen Aufsatz von mir, fasst der Rechtsanwalt aus Bochum jetzt folgerichtig nach:

"Bis Fristende haben Sie die Irreführung nicht beseitigt.
Sie haben meine Aufwendungen für die Abmahnung in Höhe der Gebühren eines bevollmächtigten Anwalts zu ersetzen. Diese mache ich in Höhe von 30 € geltend und bitte, den Betrag bis zum 10.1.2012 auf mein Konto xxx BLZ xxx Postbank xxx zu überweisen."

Wenigstens präsentiert der Kollege Dr. Haeger nun unter seiner Internetadresse www.MeinGratisAnwalt.de das Projekt "Kostenlose Anwaltsberatung für Alle“, das nach eigenen Angaben nicht auf soziale Schwache beschränkt ist. Um sämtliche Mitbewerber zu verdrängen, hat der Marktführer in Bereich der kostenlosen Rechtsberatung das Schwesterprojekt www.MeinGratisRechtsberater.de aus der Taufe gehoben, welches Rechtssuchenden als Franchisesystem das "ungeheure Gratis-Berater-Potential von mindestens 150 000 nichtanwaltlichen Volljuristen" verfügbar machen möchte.

Egal wie der drohende Prozess ausgeht, ich werde in Zukunft sicherlich einige potentielle Mandanten an den geschäftstüchtigen Kollegen verweisen, um dessen Marktmacht auf dem Sektor der kostenlosen Rechtsberatung nachhaltig zu stärken und mich weiter ausschliesslich auf zahlende Mandanten konzentrieren zu können.

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