Mittwoch, 31. Oktober 2012

Amtsgericht Offenbach verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher

Das Amtsgericht Offenbach hat mit Urteil vom 12.07.2012 zum Az.: 360 C 135/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Schon das Amtsgericht Bochum hatte mit Urteil vom 16.04.2012 festgehalten, dass eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Internetplattform voraussetzt, dass der Kunde Unternehmer ist und einen Gewerbenachweis erbringt. Ohne diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, muss keine Zahlung an melango.de geleistet werden. Beide von Melango zur Zahlung aufgeforderte Verbraucher hatten eine negative Feststellungsklage  erhoben, nachdem die Melango GmbH Zahlungsbegehren mehrfach geäußert und auf außergerichtliche Hinweise nicht entsprechend reagiert rehatte.

5 Kommentare:

  1. Hallo! Habe heute auch eine Zahlungserinnerung von mega-einkaufsquellen.de erhalten. Sie wollen, dass ich die € 240,– innerhalb von 5 Tagen einbezahlen soll. Habe mich via Facebook registriert, war aber über eine Zahlung nicht informiert. Lt. des oben angegebenen Artikels brauche ich nun nicht reagieren? Ich habe bereits einen Brief der Verbraucherzentrale betr. einer unberechtigten Forderung an die Melango GmbH vorbereitet. Bitte um kurze Infor, vielen Dank! Herzliche Grüße, Elizabeth aus ÖSTERREICH

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  2. hallo,
    bei mir sieht es genauso aus.
    wie soll ich weiterhandeln?

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  3. Hallo,
    wir haben heute auch einen solchen Brief erhalten.

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  4. Nicht reagieren! Keine Zahlungen leisten! Einfach abwarten! Wenn Post vom Gericht kommt, reagieren und Widerspruch einlegen! Im Klageverfahren gewinnt Ihr und die dürfen zahlen!

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    1. Leider war ich nicht nur dumm genug, mich bei "mega-einkaufsquellen" bzw. "melango" zu registrieren und dabei das Feld "Gewerbetreibender" anzuklicken, sondern habe auf die dritte Zahlungsaufforderung hin bezahlt. Habe ich eine Chance, dass Geld wiederzubekommen?

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