Dienstag, 2. Oktober 2012

Das Pauschalhonorar über 250.000,- Euro ...

... welches zwischen Herrn Jörg Kachelmann und seinem ehemaligen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock für die Verteidigung im Vergewaltigungsprozess vereinbart wurde, steht nicht im Streit. Wohl aber weitere 37.000,- Euro, die Herr Kachelmann gezahlt hat. Nach seiner Auffassung über das vereinbarte Honarar hinaus, weshalb er es im Klageweg vor dem Landgericht Köln zurückfordert. Der Kollege Birkenstock sieht die Honrarvereinbarung als nur für die Hauptverhandlung gültig an und möchte das darüber hinaus gezahlte Geld nicht nur behalten, sondern noch ein wenig mehr - für die Prozessvorbereitung und die Arbeit im Zusammenhang mit dem Haftbefehl.

Diese Nachricht in der BILD-Zeitung regt Leser zu folgenden Kommentaren an:

Dieter Müller: 287.000 Euro, unverschämt. Aber es ist meist so, die Anwälte sind die größten Abzocker. Und zudem ohne Risiko.

Vera Höfig: Politiker sind noch größere Abzocker und ein zurück- getretener Bundespräsident mit Frau die Allergrößten.

Ich meine: So ein Quatsch!

6 Kommentare:

  1. Würde ein Arzt (wichtige medizinische Behandlung) oder ein Bauingenieur (Wohnhaus rutscht den Hang ab) unter Ausnutzung einer Zwangslage (bei Kachelmann: U-Haft) einen Vertrag über 250.000 EUR Pauschalhonorar vorlegen und fordern, würde er wohl bald mit aller Härte von der Staatsanwaltschaft verfolgt und müsste ein Berufsverbot fürchten.

    Haben Anwälte dagegen Sonderrechte beim Abzocken in Zwangslagen? Unglaublich!!!

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    1. Was ist daran Abzocke? Es gibt in Deutschland über 160.000 Anwälte. Jörg K. hätte also genügend Auswahl gehabt. Er hätte mit Sicherheit Anwälte gefunden die lediglich nach RVG abgerechnet hätten. Die wollte er aber nicht. Er wollte Herrn Birkenstock und unterschrieb die Honorarvereinbarung. Dazu hat ihn niemand gezwungen. Eine Zwangslage sehe ich hier beim besten Willen nicht.

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  2. Der Anwalt hat einfach nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt. Wer gute arbeit leistet, wird auch bezahlt.
    Die RVG ist für die Looser.

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  3. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock möchte insgesamt 441.000,- Euro. Wieviel Rechtsanwalt Schwenn bekommen hat, wüßte ich natürlich auch ganz gern.

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  4. Weder Schwenn oder Birkenstock waren für den Ausgang relevant. Es lag alleine an den DNA-Spuren am Messer. Mag das RVG für Loser (mit einem O geschrieben!) sein, der größere Loser ist, wer für eine Inszenierung als pseudo-amerikanischer-Prozessanwalt 440.000 EUR blecht. Die Richtigkeit der Honorar-Vereinbarung soll wohl nun durch einen Anwalt dokumentiert werden, der zugleich von der Kammer kommt und die Höhe als "angemessen" bezeichnet.

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  5. Das ist bestimmt total angemessen, 400.000 Euro Honorar für 10 Monate Arbeit. Aber nein, RAe sind nicht gierig. Denkt denn keiner an die ganzen Kosten und das lange teure Studium!!einself!!

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