Freitag, 30. November 2012

Die Abmahnung via Facebook

Nachdem die Versendung einer Abmahnung via E-Mail als Wohltat beim Landgericht Hamburg Anerkennung gefunden hat, war es nun an der Zeit, unser Wohlwollen auch mit Hilfe des Social-Networks Facebook zu verbreiten. Rechtswidrige Kommentare in Facebook-Profilen durch Dritte muss man sich nicht unbedingt gefallen lassen und was liegt da näher, als auch die Abmahnung bezüglich dieser Kommentare über die Facebook-Funktion "Nachricht senden" zustellen zu lassen. Schließlich bietet der Button "Dateien hinzufügen" auch die Möglichkeit, eine Abmahnung im pdf-Format anzuhängen.

Die Einrichtung, eine Nachricht gleichzeitig an mehrere Empfänger versenden zu können, ist überdies eine empfehlenswerte Möglichkeit, die Darlegung einer hohen Wahrscheinlichkeit des Empfangs der Abmahnung zu ermöglichen. In der Regel dürfte ein Zugangsbeweis der Abmahnung jedoch wegen der mitteilungsfreudigen Mentalität des durchschnittlichen Facebook-Nutzers leichtfallen. Auch in unserem Fall hat der Abgemahnte die frohe Botschaft sogleich der Gemeinde mitgeteilt: "in meinem postfach sonstiges war eine anzeige von einem rechtsanwalt auf fb xDDD" und "anzeige natürlich über fb xDDD". Gefällt mir!

Mittwoch, 28. November 2012

Die Rücknahme der 5-Sterne-Abmahnung von “koelner63“

Während die 14-seitige Abmahnung im Namen des Ebay-Computer-Händlers Uwe Krapp alias koelner63 noch als Einwurfeinschreiben, als Einschreiben mit Rückschein, zweifach vorab per Telefax und per E-Mail vom Kollegen Rechtsanwalt Markus Zöller versandt wurde, wird die Rücknahme der Abmahnung auf nur zwei Seiten verkündet und lediglich an eine Faxnummer verschickt. Gleichwohl verdient auch diese Rücknahme mindestens zwei Sternchen, denn eine negative Feststellungsklage durch die abgemahnte Gesellschaft auf Feststellung des Nichtbestehens des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs mangels bestehenden Wettbewerbsverhältnisses wäre wohl für Herrn Krapp ein teurer Spass geworden.

Wie eine großzügige Geste klingt die Mitteilung, dass “auch auf den Ausgleich der hier entstandenen Kosten verzichtet“ werde. Bei einem in der Abmahnung unterstellten Geschäftswert von EUR 30.000,- ein doch erheblicher Betrag. Falsch ist zweifellos die mit der Rücknahme der Abmahnung einhergehende Behauptung, die Angelegenheit sei damit “in jedem Fall“ erledigt. Denn unsere Kosten für die Abwehr der - wohlwollend als übereifrig einzuordnenden Abmahnung - müssen zunächst von unserer Mandantin getragen werden. Und ob für diese die Angelegenheit nach Ausgleich unserer Rechnung “in jedem Fall“ erledigt ist, wage ich zu bezweifeln.       

Freitag, 23. November 2012

Helmpflicht für Hunde

§ 21a Abs. 2 StVO bestimmt: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind." Diese enge Fassung des Gesetzes erlaubt es, Hunde ohne Helm neben Krafträdern mitzuführen, weil diese in der Regel nicht auf oder in ihnen mitfahren, sondern nebenher laufen. Diese Gesetzeslücke will der Bundesverkehrsminister in Zukunft möglicherweise schliessen, wenn er auf die Möglichkeit der Einführung einer Helmpflicht für auf Krafträdern an der Leine mitgeführte Hunde verweist. Sorglose Hundehalter setzen ihre vierbeinigen Lieblinge zum Unmut von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) viel zu oft einem Verletzungsrisiko aus: "Wenn sich die Helmtragequote von neun Prozent nicht signifikant auf weit über 50 Prozent  in den kommenden Jahren erhöht, dann muss man fast zu einer Helmpflicht kommen. Ich will das Bewusstsein dafür schärfen, dass der Helm mehr Sicherheit schafft und Leben retten kann.“

Dienstag, 20. November 2012

Mr. Sam Lau aus Hong Kong und 15.500.000,00 USD auf meinem Konto

Ausserordentlich gute Nachrichten für mich in der Tagespost. MR. SAM LAU von der ACRU ASSET MANAGEMENT LTD Admiralty aus Hong Kong meldet sich per Brief um mir von der Hinterlassenschaft meines im Jahre 1999 gestorbenen Namensvetters K. P Möbius zu berichten, die in der nicht unwesentlichen Höhe von 15.500,000.00 US-Dollar auf einem Konto liegt, ohne dass es in den letzten 13 Jahren eine Kontobewegung gegeben hätte. K. P Möbius hat keine Nachkommen und niemand weiss von diesem Konto.

Für die Bearbeitung der benötigten Papiere inclusive des Nachweises meiner persönlichen Berechtigung als Familienangehöriger zwecks Beanspruchung des verwaisten Geldes möchte die ACRU ASSET MANAGEMENT LTD angemessen beteiligt werden. Eine solche Gelegenheit bekommt man im Leben sicher nicht zweimal und ich werde mich in Kürze lieber selbst auf den Weg nach Hong Kong machen, um die notwendigen Schritte mit Herrn Lau persönlich zu besprechen, denn die blosse Übermittelung meiner Telefon- und Faxnummer scheint mir nicht der geeignete Weg für eine derartige Transaktion.       

Urgent & Confidential 

To:

Ralf Möbius
Am Ortfelde 100
Hannover-Isernhagen 30916
GERMANY.

I am Mr. Sam Lau, the auditor of Acru Asset Management Ltd Hong Kong. In the course of my auditing job, the accountant and I discovered a floating fund Fifteen Million, Five Hundred Thousand U.S Dollars only (US$15,500,000.00) in a dormant account opened in 1997 belonging to a foreigner Late Mr. K. P "Möbius" who died in 1999. Every effort made to track any member of his family or next of kin has failed. We are making contacts with you to stand as his Next of Kin since you both have the same last name.

Our intention is to transfer the sum in the aforementioned account to a safe account overseas. We therefore propose that you partner with us by providing an account that will serve the purpose of receiving this fund. For your assistance in this venture, We are ready to part with a good percentage of the entire funds as your share. After going through deceased records and files, we discovered that:

(1)    No one has operated this account since 1999
(2)    He died without any heir; hence the money has been floating.
(3)    No other person knows about this account and there was no known beneficiary or next of kin.

If we do not remit this money urgently, it would be forfeited and subsequently converted to company's funds. This money can be approved to you legally if all the necessary documentary approvals are secured in your name. You would be required to show some proof as the next of kin, which we will provide to you with and guide you on how to make your application of claims legally in accordance to the inheritance claim policy of the company and that of the Hong Kong.

Please respond by stating your telephone and fax number on this letter and send back to me by fax or email. As soon as I hear from you, I will send you detailed information on the modalities of the transaction and also give you a call. With your ability to follow our instructions, the entire process can be concluded in 14 working days. I look forward to your prompt response.






MR. SAM LAU
ACRU ASSET MANAGEMENT LTD
Admiralty, Hong Kong
Private Fax: +85230147826
Email: samlau80@ymail.com

Freitag, 16. November 2012

Deponia - aus Schrott zu Gold

Wie man einen riesigen Schrottplatz in klingende Münze verwandelt, hat die DAEDALIC Entertainment GmbH aus Hamburg mit ihrem Spiel Deponia erfolgreich vorgeführt. Das Spiel um den Schrottplaneten Deponia war nach Angaben der DAEDALIC Entertainment in der Verkaufswertung von Amazon bereits auf Platz 1 und wird nun der Resteverwertung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian zugeführt, der für den Rechteinhaber im Wege der Abmahnung wegen der angeblich rechtswidrigen Verbreitung dieses Computerprogramms im Internet, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme wie Bittorrent und eDonkey, versucht, das Schicksal der Welt zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1250,00 Euro. Leider wird man aus dem nach Erhalt der Abmahnung entstandenen Chaos nicht durch ein verlassenes Schrottminensystem und einen Aufstiegslift nach Elysium fliehen können, sondern wird in der Regel auf Hilfe durch einen Fachanwalt angewiesen sein.

Dienstag, 13. November 2012

Die 5-Sterne-Abmahnung von “koelner1963“

Für jede Versendung der gleichlautenden 14-seitigen Abmahnung im Namen des Ebay-Computer-Händlers Uwe Krapp alias “koelner1963“ verdient sich Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster ein Sternchen, wenn er schreibt: “Um den Zugang dieses Schreibens sicher zu stellen, geht es Ihnen als Einwurfeinschreiben, als Einschreiben mit Rückschein, vorab per Telefax und per E-Mail zu.“ Für die Zusendung an gleich zwei Faxnummern gibt´s trotz derselben Versandart den fünften Stern, denn es geht mit grossen Schritten auf´s Weihnachtsfest zu und da wollen auch Anwälte nicht ohne Lob im Regen stehn.

Der Mandant freut sich auch. 70 Seiten Post bekommt man nicht alle Tage, auch wenn fünfmal die gleiche Lektüre zu lesen auf Dauer langweilig ist. Interessant sind jedoch die lehrreichen und mit Rechtsprechungshinweisen untermauerten 'Ausführungen über die Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allerdings möchte der Kollege hierfür nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück bekommen, sondern auch noch EUR 1.005,40 auf sein Konto bei der Sparkasse. Noch vor einem halben Jahr war der gleiche Service für EUR 755,40 zu haben - wenn auch nicht vorab per Fax.

Das trübt natürlich die freudige Stimmung ein wenig, denn zum Sparen ist bis zum Fest nicht mehr viel Zeit. Da hilft nur der wohlmeinende Rat eines fachkundigen Anwalts, der darauf hinweist, dass ein Wettbewerbsverhältnis nur dann vorliegt, wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann. Voraussetzung ist nämlich, dass sich die beteiligten Parteien auf demselben sachlich relevanten Markt betätigen, was bei einem Händler für Autoteile und einem Computerhandel auch bei intensiver vorweihnachtlicher Nächstenliebe zu verneinen ist. Für den Inhalt der Abmahnung kann ich daher leider kein weiteres Sternchen vergeben.   

Montag, 12. November 2012

„Lichter der Stadt“ machen Anwälte satt

Eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für die Universal Music GmbH als Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte der Tonträgerhersteller für das Territorium Deutschland hinsichtlich des Musikalbums „Lichter der Stadt“ der Künstlergruppe „Unheilig“ wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die Zurverfügungstellung des Musikwerks mittels filesharing für Internettauschbörsen wie BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, oder Bitreactor fordert den Empfänger auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200,- zu zahlen.

Der Abmahnung ist ein Beschluss vom Landgericht Köln im Verfahren gemäß § 101 Abs.9 UrhG über die Auskunft von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG beigefügt. Ob der berechnete Hashwert der vollständigen Datei mit demjenigen der angeblich zum dowload angebotenen Datei identisch ist, oder ob die genannte IP-Adresse tatsächlich zutreffend ist, kann durch die Abmahnung selbst natürlich nicht zweifelsfrei dargelegt werden. Vielfach hören Anschlußinhaber zum ersten Mal von der Ihnen vorgeworfenen Rechtsverletzung und sind selbst nicht in der Lage, den Sachverhalt aus technischer und rechtlicher Sicht nachzuvollziehen.

Samstag, 10. November 2012

www.mega-einkaufsquellen.de und www.melango.de unter Beschuss?

Der deutschen Verbaucher liebste Widerrufs-Websites sind zur Zeit nur noch sehr begrenzt erreichbar. Während melango.de den "Fehler: Netzwerk-Zeitüberschreitung" meldet und erklärt wird, "Der Server unter www.melango.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.", ist bei mega-einkaufsquellen.de neuerdings eine "Authentifizierung erforderlich". Angezeigt wird "http://www.mega-einkaufsquellen.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "Auth"".

In letzter Zeit machte die Melango GmbH ohnehin einen müden Eindruck und ließ d.i.v.e.r.s.e Versäumnisurteile über sich ergehen. Allerdings war mega-einkaufsquellen.de erst kürzlich ins Leben gerufen worden, um nicht nur Gewerbetreibende von überflüssigen Euro-Scheinen zu befreien, so dass die ungezügelte Verbreitung der überaus pfiffigen Geschäftsidee der Melango GmbH derzeit möglicherweise nicht ganz freiwillig unterbleibt.      

Amtsgericht München weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Firma zurück und verurteilt Melango zur Zahlung von Schadensersatz

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26.06.2012 zum Az.: 121 C 32857/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Firma keine auf eine Nutzung der von Melango bereitsgestellten Online-Plattform zu gründende Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Dresden verneinte die Münchner Richterin einen Zahlungsanspruch von Melango gegenüber der in Anspruch genommenen Firma. Zusätzlich wurde die Melango GmbH darüber hinaus noch zur Zahlung der für die vergebliche aussergerichtliche Aufforderung auf Rücknahme der Zahlungsaufforderung bei der Klägerin entstandenen Anwaltskosten in Höhe von EUR 40,95 zuzüglich Verzugszinsen veruteilt. Die mit einer Zahlungsaufforderung in Anspruch genommene Firma hatte gegen die Mahnungen von Melango eine negative Feststellungsklage erhoben und gar nicht erst darauf gewartet, selbst verklagt zu werden.

Freitag, 9. November 2012

Freiherr von und zu Guttenberg, “der Abschaum der akademischen Welt“

Der nach Aberkennung seiner Doktorwürde bekannteste Plagiator Deutschlands, Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, wird auch jenseits des Atlantiks von den Gespenstern seines unehrenhaften Täuschungsversuchs eingeholt. Wie die Yale Daily News berichtet, haben etwa 15 deutsche Doktoranden den Hörsaal der Yale Universität verlassen, als sich der ehemalige Verteidigungsminister gegenüber einer Gruppe von knapp 90 Studenten über die “Mythen der transatlantischen Beziehungen" auslassen wollte.

Ein Flugblatt hatte zum Protest gegen den bayerischen Mogelbuben aufgerufen und ein deutliches Statement an die akademische Gemeinschaft einer der bestangesehensten nordamerikanischen Universitäten gerichtet: “Mr. Guttenberg is infamous for denying the relevance of academic integrity from his position as Federal Minister in Germany, for deriding the academic community, and for refusing to take responsibility for plagiarizing his dissertation.”

von und zu Guttenberg musste unter Buhrufen hinnehmen, als Abschaum der akademischen Welt bezeichnet zu werden und in Yale nicht willkommen zu sein. Von unglaublicher Ironie an einer Universität sprechen zu dürfen, war die Rede und es wurde gefordert, zu verhindern, dass die ehemalige CSU-Hoffnung an einer privaten Universität spricht, die für sich in Anspruch nimmt, auf akademische Integrität besonderen Wert zu legen.

Der Ex-Minister wird sich daran gewöhnen müssen, dass in der akademischen Welt andere Maßstäbe gelten, als in der von christlich-sozialen Untugenden geprägten Vetternwirtschaft seiner politischen Heimat. Andererseits wird man es von und zu Guttenberg nicht verübeln können, wenn er annimmt, als enttarnter Bock wenigstens außerhalb seines Stalles langsam wieder mit dem Gärtnern anfangen zu können.

Denn wer weiss, dass der ehemalige Generalsekretär der CSU, Otto Wiesheu, 1983 unter Alkoholeinfluss bei einem schweren Verkehrsunfall einen 67-jährigen Rentner tötete sowie dessen 41-jährigen Begleiter schwer verletzte und wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000,- DM verurteilt wurde und dennoch 10 Jahre später Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie werden konnte, wird die Unverfrorenheit des akademischen Hooligans aus Guttenberg zumindest nachvollziehen können.