Dienstag, 11. Dezember 2012

12.12.2012 - Penisverstümmelung wird Elternrecht

Heute wird das deutsche Parlament nach einer abschließenden Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Beschneidung männlicher Kinder darüber abstimmen, ob nach einem Entwurf der Bundesregierung im Recht der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch eingefügt werden soll, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes zuzustimmen oder ob ein von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf, der wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, zur Bedingung für eine nicht erforderliche Beschneidung macht, angenommen wird.

Die Straffreiheit religiös motivierter Genitalverstümmelung bei männlichen Kindern ist ein klar formuliertes Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, aber er geht eindeutig darüber hinaus. Auch aus anderen Motiven dürfen Eltern den erogensten Teil des Penis, die Vorhaut, entfernen lassen. Dazu ein erhellendes Versatzstück aus einer Internet-Diskussionsgruppe bei Yahoo:

In Mein_Kind_beschneiden@yahoogroups.com, "martina"...> wrote:
> Ich habe ein 12 Jahre alten Sohn. Er onaniert fast täglich im
> Bett oder unter der Dusche. Kann eine stramme
> Beschneidung das onanieren verhindern?

Hallo Martina,
Beschneidung an sich kann die Masturbation nicht verhindern sondern nur erschweren. Dazu muss die Beschneidung low und tight ausgeführt werden, d.h., das innere Vorhautblatt muss vollständig entfernt werden. Die Haut am Schaft muss straff gespannt sein nach der Beschneidung. Auch das Vorhautbändchen (Frenulum) muss vollständig entfernt werden. Die einzige reizbare Stelle bleibt dann die Eichel. Weil die Eichel jetzt immer frei liegt, verhornt die Haut mit der Zeit, sodass die Eichel unempfindlicher wird. Trockenes Reiben ist dann kein Vergnügen mehr und führt zum Wundreiben der Eichel. Lustvolles onanieren ist dann nur noch mit Gleitmittel möglich. Ich bin selber 1967 im Alter von 15 Jahren so beschnitten worden, um die Masturbation zu verhindern. Die Masturbation braucht also dann mehr Zeit und Vorbereitung und die Wahrscheinlichkeit, dass man erwischt wird, ist größer. Will man einen Jungen wirksam an der Masturbation hindern, bedarf es einer möglichst lückenlosen Überwachung. Ich finde aber, dass eine gelegentliche Erleichterung, vielleicht so alle 1-2 Wochen, für einen Jungen möglich sein sollte. Tägliches onanieren finde ich allerdings nicht gut.
Gruss
Helmut

Hallo Helmut!
Mein Sohn ist 13, die Tochter 10 Jahre alt. Ich habe meinen Sohn mit 10 Jahren high&tight beschneiden lassen, unter anderem auch, um das onanieren in der Pubertät nicht ausufern zu lassen. Ich meine, das erreicht man besser mit einer hohen Beschneidung. Wichtig ist aber, daß die Beschneidung straff ausgeführt wird. Das Bändchen wurde dabei auch entfernt. Sein Glied sieht jetzt auch immer frisch und sauber aus. Eine "lückenlose Überwachung" halte ich für übertrieben. Ich bin schon froh, wenn er nicht jeden Tag an sich herumspielt.
Sabine

9 Kommentare:

  1. Mit anderen Worten, Professor Putzke und das LG Köln haben ihr Ziel, Kinder vor der Beschneidung zu schützen, am Ende nicht nur nicht erreicht, sie haben die Situation sogar verschlimmert. Das kommt davon, wenn man einerseits
    (a) Konfliktsituationen aus Ignoranz (irgendwo habe ich den Begriff "religiöser Analphabetismus" gelesen, ich finde, der beschreibt es sehr gut) verharmlost, und
    (b) meint, man könne diese Konfliktsituationen mit Hilfe des Strafrechts lösen.

    Gruß
    Rasti

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  2. Man könnte natürlich auch das Parlament für die Verschlimmerung der Situation verantwortlich machen und nicht diejenigen, die die Diskussion um den Schutz mit ihrer Entscheidung angestoßen haben.

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    1. Und das Parlament dürfte da weit eher der Ansprechpartner sein. Klasse Artikel übrigens! :-)

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    2. Es wurde nicht "die Diskussion angestoßen", sondern das LG-Urteil hat einfach juristische Fakten geschaffen. Das ist doch ein großer Unterschied. Ich würde sogar meinen, so wie es gelaufen ist, wurden die Fronten eher verhärtet und eine echte Diskussion erschwert.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es wohl verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen konkreten Religionsbezug im Gesetz. Dem Parlament bleibt jetzt halt nichts anderes übrig, als zwischen 2 Übeln das kleinere zu wählen. Ich finde schon, dass Putzke und Co. dafür eine moralische Mitverantwortung tragen.

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    3. Im Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung wurde Verfassungsrecht angewandt: "Die Grundrechte der Eltern aus Artikel 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt." Grundrechte können zu Gunsten weicher Fronten und harmonischer Diskussionen nicht ausgeblendet werden. Das Parlament könnte auch in einem Gesetzesentwurf das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung höher werten als das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung oder gar eigene Moralvorstellungen.

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  3. Wenn man bedenkt, dass die Beschneidung tatsächlich einen massgeblich für Lustempfinden entscheidenden Teil des Körpers betrifft, ist es unglaublich, so einen unumkehrbaren Eingriff ins Belieben der Eltern zu stellen. Noch unglaublicher, dass das deutsche Parlament da so einfach mitspielt. Oder läuft da etwas ganz Entscheidendes hinter den Kulissen?

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  4. Ich finde die wiedergegebenen Formusbeiträge noch viel schlimmer. Aus welchen Beweggrund auch immer, vor allem Frauen ihren Söhnen das Onanieren "abgewöhnen" wollen und dafür das Beschneiden wählen. Jetzt dürfen sie es mit gesetzlicher UNterstützung.

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  5. Politischer Deal? Panzer an Saudi-Arabien, Vorhäute an Jahwe?

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