Montag, 30. Januar 2012

"Nehmen Sie den Befangenheitsantrag zurück, wenn ich das Verfahren einstelle?"

Dem Richter wurde telefonisch mitgeteilt, dass eine Zahlung nebst Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO nicht in Betracht käme. Zunächst wies der Richter dann darauf hin, dass dies wegen der mündlichen Verhandlung erheblich teurer werden würde und äußerte nach fortdauernder Standhaftigkeit des Verteidigers: "Wenn er unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will, wird er schon sehen, was er davon hat." Eine Steilvorlage für einen Befangenheitsantrag. Dieser wurde nach dem freundlichen Anruf des Vorsitzenden zurückgenommen und das Verfahren anschließend nach § 153 StPO ohne Auflagen eingestellt.

Donnerstag, 26. Januar 2012

Amtsgericht Burgwedel weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Freiberufler zurück

Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen. Da die Melango.de GmbH zwar ordnungsgemäß geladen aber nicht erschienen war, konnte die Frage nicht geklärt werden, ob sich das Amtsgericht Burgwedel der Ansicht des Amtsgerichts Dresden im Urteil zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 anschliesst, wonach die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de enthaltene Entgeltklausel bei der typischerweise im Internet kostenlos angebotenen Leistung von Melango als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu werten und somit nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Es erging insoweit lediglich ein Versäumnisurteil ohne nähere Begründung zu Lasten der Melango.de GbmH.

Weil in der Vergangenheit das von der Melango.de GmbH angerufene Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10 für die Melango.de GmbH entschieden hatte, wollte der auf Zahlung in Anspruch genommene Freiberufler aus Isernhagen nicht darauf warten, in Chemnitz verklagt zu werden, sondern erhob nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung umgehend negative Feststellungsklage am Amtsgericht Burgwedel mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die von Melango erhobene Forderung nicht bestehe.

Dienstag, 24. Januar 2012

Fußball-Bundesliga: EUR 2.500,- Vertragsstrafe bei Kartenverkauf über Ebay

Wer sich zufällig der Rückseite einer Eintrittskarte von Hannover 96 nähert, könnte auf Formulierungen stossen, die so gar nicht ins Bild einer innigen Verbundenheit zwischen Fan und Verein und des Verbraucherschutzes des 21. Jahrhunderts passen: "Der Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Umtausch der Karte ist ausgeschlossen." Also entweder mit Blinddarmentzündung in die Nordkurve oder die OP-Schwester beschenken? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Heimspiele von Hannover 96 sind nicht ganz so streng: "Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt, im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern". Die Geschäftsbedingungen passen natürlich nicht auf die Karte und hängen auch nicht in den städtischen Krankenhäusern aus. Der Fachmann würde die Diskrepanz zwischen Kartentext und Geschäftsbedingung sofort als wettbewerbswidrig erkennen. Das nützt dem erkrankten Fan freilich nichts, lediglich die OP-Schwester freut sich.

Im übrigen enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Heimspiele von Hannover 96 noch andere Überraschungen, wie die bereits in der Überschrift erwähnte Vertragsstrafe bis zu EUR 2.500,- bei Verkauf mit Gewinn. Die Eintrittskarte wird ungültig und dem Karteninhaber kann ohne Entschädigung der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Ausserdem drohen der Ausschluss vom zukünftigen Kartenkauf und ein Stadionverbot. Ein "tödlicher" Fehler im Sinne der Bedingungen wäre es auch, seine Karte über Ebay zum Verkauf anzubieten.

Das darf doch nicht wahr sein, denkt man beim Lesen der Vorschriften, die Hannover 96 dem treuen Fan beim Kartenerwerb macht. Darf es auch nicht: "Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu Spielen der Fußball-Bundesliga" habe ich deshalb etwas genauer betrachtet.

Sonntag, 22. Januar 2012

"Wulff ist ein Lügner

und er sollte seinen Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck zieht". Der Wortlaut läßt keinen Interpretationsspielraum zu und ist auch für einen Fraktionschef der Grünen im niedersächsischen Landtag ungwöhnlich deutlich. Im Deutschlandfunk hatte Stefan Wenzel (Foto) die Tatsache kommentiert, dass der sogenannte "Nord-Süd-Dialog", eine nützliche Klüngel-Party mit Politikern und Promis beider Hemisphären, entgegen den Angaben von Wulffs Staatssekretär Lothar Hagebölling im Jahre 2010 keine reine Privatveranstaltung ohne Beteiligung oder Finanzierung des Landes Niedersachsen gewesen ist. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte 3411 Euro für die Kochbücher gezahlt, die den Partygästen als Abschiedsgeschenk überreicht worden waren. Die Ehefrau von Wulffs Sprecher Olaf Glaeseker ist Mitautorin des Kochbuchs und das Vorwort stammte vom damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff.

Stefan Wenzel hat die Zeichen der Zeit erkannt und den deutschen Bundespräsidenten ohne Risiko im Radio einen Lügner genannt. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten wird es nicht kommen. Über so viel taktisches Geschick verfügt selbst Christian Wulff, als dass er der Opposition in Hannover nicht die Chance gibt, sich im Rahmen einer Strafverteidigung zu Lasten des Bundespräsidenten zu profilieren. Ob BILD, SPIEGEL oder taz - keiner will Christian Wulff länger als Präsidenten im Amt sehen und täglich werden neue Vorwürfe gegen Wulff und sein Umfeld gefeiert. Diese zu "entdecken" scheint nicht besonders schwer. Die üblichen Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft werden dem Bundespräsidenten auf absehbare Zeit zum Verhängnis. Unverständlich, warum er sich nicht längst geräuschlos mit den erdienten Bezügen aus der Schusslinie gebracht hat. Die eigene Mission ist doch längst erfüllt.

Freitag, 20. Januar 2012

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger greift an III

Mit der Einschaltung der Rechtsanwaltskammer Celle eröffnet Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger eine weitere Front im Kampf um den heiss umstrittenen Markt der kostenlosen Rechtsberatung. Mit einer gekonnten Prise Ironie versucht der Kollege nunmehr die Kammer aufs Glatteis zu führen: Er würde als Beschwerdeführer unter www.MeinGratisAnwalt.de kostenlose Rechtsberatung anbieten und obwohl unter meiner Domain rechtsberatung-kostenlos.de weder kostenlose Rechtsberatung angeboten werde, noch kostenlose Rechtsberatung der inhaltliche Schwerpunkt sei und die Website nicht einmal ein gesetzmäßiges Impressum enthalte, sei ich der Bitte des Beschwerdeführers, die dadurch hervorgerufene Irreführung abzustellen, nicht nachgekommen. In der Überschrift der humorvollen Eingabe wird ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsverbot - sozusagen die Haegersche Scherzpflicht - gerügt. Gefällt mir.

Samstag, 14. Januar 2012

"eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" ...

... in Form einer Abmahnung gegen das Herunterladen von 304 Audiodateien bescheinigten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Rechtsanwälten Rasch aus Hamburg. Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags wegen filesharings wiesen die OLG-Richter aus Düsseldorf per Beschluss vom 14.11.2011, Az.: I-20 W 132/11, darauf hin, dass eine Abmahnung, die den Verstoß nicht erkennen liesse und auch den bereitwilligsten Schuldner nicht in die Lage versetze, eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung darstelle. Eine derartige Leistung, die für den Dienstberechtigten völlig unbrauchbar sei, stehe der Nichtleistung gleich und der Abgemahnte könne daher die Zahlung des Honorars verweigern oder gar die Rückerstattung bereits gezahlter Abmahnkosten verlangen.

Mittwoch, 11. Januar 2012

Rohrbomben basteln in der Freien Waldorfschule


Ein Lehrer einer privaten Waldorfschule in Lübeck bastelte in den Jahren 2009 und 2010 mit Schülern Rohrbomben und liess diese im Beisein von Schülern in einem Heidegebiet detonieren. Nun sanktioniert das Sprengstoffgesetz den unbefugten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und in diesem Gesetz findet sich weder ein Ausnahmetatbestand zur Ausbildung von Schülern an privaten Waldorfschulen, noch besass der Lehrer eine Erlaubnis zur Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe.

§ 40 Sprengstoffgesetz regelt dagegen den strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne die erforderliche Erlaubnis und sieht einen Strafrahmen zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Letztlich könnte man den Kreis des lebensnahen Unterrichts für die Waldorfschüler schliessen, wenn die Hauptverhandlung gegen den Lehrer ebenfalls zum Bestandteil des Unterrichts gemacht würde. Dass für das Bombenbauen an der Lübecker Waldorfschule bereits eine feste Arbeitsgemeinschaft mit eigenem Logo gegründet wurde, ist allerdings nicht einmal ein Gerücht.

Dienstag, 10. Januar 2012

420.000 EUR Streitwert für eine Filesharing-Abmahnung

Neu in unserer Kategorie der Filesharing-Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin, der vorgibt, die Rechte der DigiRights Administration GmbH zu verteidigen.

Neu sind mir auch die die Werke „Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller - One Night In Ibiza", "Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money - l'm On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended Re-Construction)", "Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! - Big In Japan", "Tara McDonald vs. Sidney Sam-son - Dynamite (Nicky Romero Remix)", "R.I.O. feat. U-Jean - Turn This Club Around (Extended Mix)", "DJ Antoine feat. Tom Dice - Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix)", "Re-mady feat. Manu-L - The Way We Are (Extended Mix)", "Sweet Fromage feat Cameleo -Touch Your Sky (Extended Mix)", "Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers -Cuba (Extended Mix)", "Bella Vida - Kiss Kiss Me Bang Bang", "Christopher S feat. Max Urban - Star (Original Club Mix)", "Armin van Buuren feat Nadia Ali - Feels So Good (Tristan Garner Remix)", "Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji - Pressure (Alesso Remix)", "DJ Obek & Ambush - Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)", "Klaas & Body-bangers - I Like (Klaas Mix)", "Spencer & Hill - Dance (Original Mix)", "The New Iberican League - Keep On Jumping (Original Mix)", "Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo - Shake 3X (Markus Gardeweg Remix)", "Mikael Weermets & Audible ft. Max C - Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix)", "Jaydee - Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)", "Stefano Noferini - French Kiss (Original Mix)'", "Nature One Inc. - Go Wild - Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix)", "Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun - Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix)", "Patric La Funk & Inpetto - Blizzard (Original Mix)", "Eric Chase - A Night Like This (Original Mix)", "The Ultimate Seduction - The Uitimate Seduction (Dabruck & Klein Remix)", "Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti - Strump (Original Mix)", "Da Hool - No Love Anymore (Holnagee Mix)", "ATB feat. JanSoon - Move On (Jashari Remix)", "Plastik Funk & Fragma - What Love Can Do (Ciub Mix)", "The Cube Guys - La Banda (Original Mix)", "DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix)", "Mischa Daniels feat. Nikki Belle - Dirty Cash (Extended Mix)", "Manufactured Superstars feat. Seilna Albright - Serious (Extended Mix)", "Radio Killer - Lonely Heart (Club Mix)", "Fly Project - Goodbye (Extended Mix)", "Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars - Jungle Dancing (Vocal Mix)", "Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin -Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix)", "AGO - 1 Thing (Extended Mix)", "Allure feat. Christian Burns - On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix)", "Hardwell - The World (Original Mix)" und "Taito Tikaro, David Arno, Julio Navas - Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)", an welchen die DigiRights Administration GmbH berechtigt sein soll.

Neu ist auch die Höhe des zu Grunde gelegten Anwaltshonorars. Weil sich die Anwaltskosten regelmäßig nach dem Streitwert richteten und dieser für das Filesharing nur einer Tonaufnahme mit 10.000,00 EUR (vgl. beispielhaft LG Hamburg vom 14.03.2008, AZ: 308 O 76/07; LG Köln, Urteil vom 21.04.2010 - 28 O 596/09) anzusetzen sei, wären angesichts der Verletzung von Rechten an 42 Titeln die Gegenstandswerte entsprechend zu addieren und von einem Streitwert in Höhe von 420.000,00 EUR auszugehen, ... meint jedenfalls der Kollege Rechtsanwalt Daniel Sebastian. An dieser Höhe scheint sich auch die angebotene Vergleichssumme von EUR 4.800,- zu orientieren. Ebenfalls eine neue Dimension. Wird 2012 alles teurer?

Freitag, 6. Januar 2012

Mein Präsi hat keinen Pfennig dazu bezahlt!


Keine Aufregung - das muss er auch nicht. Nein - es geht nicht um die kostenlose Nutzung von Kleidern deutscher Luxus-Modehersteller durch die Gattin unseres Bundespräsidenten, Bettina Wulff. Es geht um das tolle Foto des Präsidentenehepaares, das die Eheleute Wulff auf dem Zenit ihrer sozialen Karriereleiter zeigt.

Das digitale Bildarchiv des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) hält unter der Internetadresse www.bundesbildstelle.de ein Angebot von kostenfrei nutzbarem Bildmaterial (Pressefotos) vor, für die weder von den dort abgebildeten Personen etwas bezahlt werden musste und die unter der Angabe des Copyrights ohne Registrierung auch von Meinungsbildnern frei verwendet werden dürfen.

Schönes Kleid von Frau Wulff und auch die präsidiale Schärpe unseres Staatsoberhauptes Christian Wulff hat etwas ritterliches. Wenn meine Jungs nicht in die Schüler-Union eintreten wollen, werde ich sie einfach mit diesem Foto motivieren und ihnen den aktuellen Slogan des Karrieresprungbretts der CDU/CSU ins Kinderzimmer hängen: "Tu was für Dein Land - tu was für Dich". Die sind wenigstens noch ehrlich.

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger greift an II


Der Kollege Dr. Haeger ist konsequent. Wie auf seiner Website unter www.hilfe-bei-anwaltsärger.de angekündigt, verfolgt er nun die Strategie, einen Rechtsstreit dem Grunde nach entscheiden zu lassen und dabei nur ein Minimum an Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar zu riskieren:

"Gebühren-Minimierung

Nahezu bei jedem Anwaltsauftrag – der nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird – läßt sich der Gegenstands- bzw. Streitwert auf die niedrigste Wertstufe „Bis 300,00 €“ drücken, so daß Sie nur den Mindestbetrag der jeweils anfallenden Gebühren bezahlen."


Auf die Abmahnung bezüglich der Umleitung meiner Domain www.rechtsberatung-kostenlos.de auf einen Aufsatz von mir, fasst der Rechtsanwalt aus Bochum jetzt folgerichtig nach:

"Bis Fristende haben Sie die Irreführung nicht beseitigt.
Sie haben meine Aufwendungen für die Abmahnung in Höhe der Gebühren eines bevollmächtigten Anwalts zu ersetzen. Diese mache ich in Höhe von 30 € geltend und bitte, den Betrag bis zum 10.1.2012 auf mein Konto xxx BLZ xxx Postbank xxx zu überweisen."

Wenigstens präsentiert der Kollege Dr. Haeger nun unter seiner Internetadresse www.MeinGratisAnwalt.de das Projekt "Kostenlose Anwaltsberatung für Alle“, das nach eigenen Angaben nicht auf soziale Schwache beschränkt ist. Um sämtliche Mitbewerber zu verdrängen, hat der Marktführer in Bereich der kostenlosen Rechtsberatung das Schwesterprojekt www.MeinGratisRechtsberater.de aus der Taufe gehoben, welches Rechtssuchenden als Franchisesystem das "ungeheure Gratis-Berater-Potential von mindestens 150 000 nichtanwaltlichen Volljuristen" verfügbar machen möchte.

Egal wie der drohende Prozess ausgeht, ich werde in Zukunft sicherlich einige potentielle Mandanten an den geschäftstüchtigen Kollegen verweisen, um dessen Marktmacht auf dem Sektor der kostenlosen Rechtsberatung nachhaltig zu stärken und mich weiter ausschliesslich auf zahlende Mandanten konzentrieren zu können.

Donnerstag, 5. Januar 2012

Stellenangebot: Volljurist mit ausgezeichneten Beziehungen zur niedersächsischen Wirtschaft gesucht

Sie arbeiten strukturiert, gewissenhaft, mit hoher Fachkompetenz und verbinden beruflichen Erfolg mit hoher sozialer Kompetenz? Sie haben nachgewiesene Kontakte zu niedersächsischen Unternehmen und sind bereit, Ihre Verbindungen zur heimischen Wirtschaft auch über die unmittelbare juristische Tätigkeit hinaus zum Wohle der Kanzlei einzusetzen? Christliche Werte haben für Sie eine hohe Bedeutung aber Sie sind jederzeit in der Lage, wirtschaftliche Interessen und moralische Prinzipien angemessen voneinander abzugrenzen? Öffentlichkeitsarbeit ist für Sie kein Fremdwort und Sie scheuen sich auch Medienvertretern gegenüber nicht, Ihren Standpunkt konsequent zu vertreten? Idealerweise haben Sie Ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Burgwedel?

Dann suchen wir Sie als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung und einschlägigen Kenntnissen im Darlehens- und Kreditvergaberecht. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit bieten sich sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten in unserer Kanzlei. Unser Team zeichnet sich durch ein hohes Qualifikationsniveau aus. Kollegialer Austausch und ein partnerschaftliches Arbeitsklima prägen die berufliche Zusammenarbeit. Unsere Kanzlei in Isernhagen in der Region Hannover ist sowohl regional als auch bundesweit tätig. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Ralf Möbius, der Ihnen auch gerne telefonisch oder per E-Mail unter amigos@rechtsanwaltmoebius.de für Fragen zur Verfügung steht.

Montag, 2. Januar 2012

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger greift an

Die Überschrift ist missverständlich. Natürlich greift der bereits v.i.e.l.f.a.c.h. als Anwalt und Komiker in Erscheinung getretene Kollege mit seinem Hang zur günstigen oder gar unentgeltlichen Rechtsberatung den Wettbewerb um die Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf eher ungewöhliche Weise an, indem er versucht, die Anwaltsschwemme auf listige Art und Weise auszutrocknen. Denn welcher potentielle Mandant füttert darbende Kollegen mit mühsam erarbeiteten Brosamen, wenn er die Dienste eines promovierten Rechtsanwalts gratis in Anspruch nehmen kann?

Was ich allerdings mit dieser Überschrift meine, ist, dass Dr. Wulf Haeger mich persönlich angreift, indem er die Umleitung der Adresse www.rechtsberatung-kostenlos.de auf meinen Aufsatz aus dem Jahre 2006 "Die Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsberatung mittels Telefon und Internet", der sich auch mit kostenloser Rechtsberatung befasst, als rechtswidrig einordnet.

Der Kollege bekennt sich offen dazu, kostenlose Rechtsberatung anzubieten und erklärt, dass er bei der Erkundung des Wettbewerbsumfelds auf meine Domain rechtsberatung-kostenlos.de gestossen sei. Auf der unter dieser Domain betriebenen Website werde jedoch weder kostenlose Rechtsberatung angeboten, noch sei kostenlose Rechtsberatung der inhaltliche Schwerpunkt. Er bittet deshalb, die dadurch hervorgerufene Irreführung (§ 5 UWG) bis zum 5.1.2012 abzustellen. Im übrigen enthalte die Website kein gesetzmäßiges Impressum.

Die Aufforderung des Kollegen Dr. Haeger endet mit der Wiedergabe der Internetadresse www.MeinGratisAnwalt.de. Unter dieser Adresse findet sich jedoch weder ein Gratisanwalt noch ein Impressum. Genausowenig wie unter www.haegers-kostenlose-rechtsberatung.de. Domaininhaber ist ein gewisser Welf Haeger. Scherzkeks.