Freitag, 11. Januar 2013

EUR 875,- für eine Pusteblume

Für die Einbindung des Fotos einer Pusteblume in eine gewerbliche Website, das unter der Katalognummer bd6743-002 bei Getty Images Deutschland mit dem Titel
Dandelion Seed Head Blowing In Wind vorgehalten wird und mit den Schlagworten Verlust, Zeit, Zerbrechlichkeit, Veränderung und Weichheit versehen ist, fordert die Getty Images, Inc., 101 Bayham Street, London, NW1 0AG, einen pauschalen Nutzungsbetrag von EUR 875,-.

Die Forderung wird zunächst ohne die Einschaltung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER aus der Beethovenstraße 12 in 80336 München geltend gemacht und versteht sich daher als ausschließliche Ausgleichszahlung an die Getty Images, Inc. für die unlizenzierte Verwendung des Bildes. Die Kollegen aus München werden nach Auskunft von Getty erst dann eingeschaltet, wenn auf das Forderungsschreiben aus London nicht reagiert wird. Dann muss man sich auf eine Abmahnung aus München nebst Forderung auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den üblichen Schadensersatzansprüchen einstellen. 

1 Kommentar:

  1. vor mittlerweile 1 1/2 Jahren haben wir ein ähnliches Schreiben von Getty erhalten allerdings war Forderungsbetrag etwas geringer, € 650,00 standen zu der Zeit zu Buche. Für ein einzelnes Bild, alle anderen kamen aus der eigenen Kamera, nur dieses eine hatte meine Frau irgendwo im Netz kopiert und in die Webseite eingebaut. Vom Gesamtbetrag sollten € 325,00 für die zurückliegende Nutzung, und weitere € 325,00 für das Folgejahr verrechnet werden. OK, gezahlt und sofort gelöscht ....

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