Freitag, 25. Januar 2013

Hannover 96 verbietet Zeichenfolge ACAB per Stadionordnung

Hannover 96-Präsident Martin Kind will auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen mittels ausdrücklicher Aufnahme des Kürzels ACAB, welches in der Regel für die Abkürzung des englischen Slogans „ALL COPS ARE BASTARDS“ verwendet wird, in die Stadionordnung dafür sorgen, dass Polizisten im Niedersachsenstadion durch Wahrnehmung dieses Kürzels nicht beleidigt werden.

Nach § 4 dieses Regelwerks sind verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge sowie entsprechende Gesten und Symbole, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamieren oder die als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingestuft sind oder diesen zum Verwechseln ähnlich sehen, verboten. Dazu gehören auch Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Auffassung einen rechtsextremen Bezug dokumentieren.

Während sich bundesdeutsche Strafrichter mit der Einordnung der Buchstabenkombination ACAB als beleidigend noch schwer tun, hat Hannover 96 keine vergleichbaren Schwierigkeiten und will über die Stadionordnung eine umstrittene Rechtsfrage für sich selbst regeln. Ob Meinungsäußerung oder Beleidigung soll für 96 jedenfalls zweitrangig sein.

Das Landgericht Karlsruhe hatte in seinem Urteil vom 08.12.2011 zum Aktenzeichen: 11 Ns 410 Js 5815/11 noch zu Bendenken gegeben, dass es ist mit der Meinungsfreiheit des Artikel 5 Grundgesetzes unvereinbar sei, wenn sich ein Gericht nicht hinreichend vergewissert, dass die mit Strafe belegten Äusserungen den ihnen beigemessenen kränkenden Sinn auch wirklich hätten. Vielmehr müssen der sprachliche Zusammenhang und die außertextlichen Begleitumstände des konkreten Einzelfalls, soweit diese für die Adressaten der Äußerung wahrnehmbar waren, berücksichtigt werden.

Weil sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Äußerung des Angeklagten, der lediglich einen Buchstaben der Zeichenfolge im Stadion hochgehalten hatte, nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen liess, dass der Angeklagte seine Aussage “All cops are bastards” konkret auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog und er diese dadurch in ihrer Ehre herabsetzen wollte, wurde der Fussbalfan freigesprochen. 

Gegen diese Auffassung hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe durch Urteil vom 19.07.2012 zum Aktenzeichen - 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12 - Bedenken geäußert: “Bei der Bewertung der Buchstabenkombination "A.C.A.B.", die nach allgemeinem Erfahrungswissen die Abkürzung für die englischsprachige Parole "all cops are bastards" sei, liege es wegen der darin liegenden abwertenden Kennzeichnung einer Person als Bastard allerdings nahe, der Bezeichnung grundsätzlich beleidigenden Charakter im Sinne des § 185 StGB beizumessen; ebenso liege es nahe, dieses Werturteil auf die bei dem verfahrensgegenständlichen Spiel eingesetzten Polizeibeamten und damit einen umgrenzten, grundsätzlich beleidigungsfähigen Personenkreis zu beziehen. Zudem könne bei der Beurteilung, ob es sich bei der Äußerung "A.C.A.B." nach Wortsinn und bestimmenden Begleitumständen um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte und damit nicht strafbare Kritik handle, berücksichtigt werden, dass die pauschal verunglimpfende Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bastarde" ihrer sprachlichen Fassung nach – anders als etwa die Bezeichnung von bei einer Demonstration eingesetzten Polizeikräften als "Schlägertruppe" oder von bei einer Verkehrskontrolle eingesetzten Polizeibeamten als "Wegelagerer" – in keinem auch nur ansatzweise erkennbaren sachlichen Bezug zum Beruf des Polizisten als solchem, zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen stehe.“

Ob an den Einlasskontrollen im hannoverschen Stadion auch solchen Zuschauern der Eintritt verweigert werden soll, welche lediglich einzelne Bestandteile der Zeichenfolge ACAB, also etwa einzelne Buchstaben auf Transparenten oder Kleidungsstücken, mit sich führen, ist derzeit noch nicht bekannt.

14 Kommentare:

  1. Acht Cola acht Bier - ist Ihnen nichts noch dümmlicheres eingefallen?

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  2. Und hier ein Auszug aus Wikipedia:

    "A.C.A.B. steht für die englischsprachige Parole „All Cops Are Bastards“ (wörtlich „Alle Polizisten sind Bastarde“). Diese wird von zahlreichen Jugendsubkulturen verwendet (siehe auch: Autonome, Skinheads, Hooligans und Ultras oder auch Punks).[1]"

    Alles klar Herr IT-Anwalt?

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  3. Anonyme Choleriker attackieren Blogger

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    1. Ich würde mich ungern von einer Mimose vor Gericht vertreten lassen.

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  4. Wir lassen uns nur nicht für dumm verkaufen.

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  5. Mir hat mal eine Lehrerin gesagt, Acab sei ein türkischer Vorname.

    http://www.egofm.de/Themen/Entdeckt/Artikel/992637/Wer-ist-eigentlich-dieser-ACAB/

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    1. http://www.schaumburger-zeitung.de/portal/sport/hannover96_Innenminister-lobt-Initiative-von-Hannover-96-_arid,497712.html

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  6. "Nach § 4 dieses Regelwerks [...] Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamieren [...]"

    Ist das "Cops"-sein nun Religion oder sexuelle Orientierung ?
    Ich kenne die geplante Änderung des Hann96 nicht. Alleine mit dieser Formulierung wird das jedoch wohl nix werden.

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  7. Es dürfte die Zeichenfolge ACAB explizit verboten werden - anders ist das nicht machbar.

    Ich denke, das wird die Kreativität der Szene herausfordern .....

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  8. Moin, ich selber bin wegen der Bezeichnung vom OLG Oldenburg frei gesprochen worden, weil sich die Polizei nicht auf eine Überschaubare Gruppe etc. halten kann weil bei dem Kürzel A.C.A.B. nämlich alle Polizisten (auf der ganzen Welt) gemeint sind um beleidigungsfähig zu sein muss es sich um eine überschaubare Gruppe handeln. Angezeigt wurde ich vom LKA Berlin. Im übrigen wurde auch ein Verfahren unter Hinweis einer BGH Entscheidung eingestellt. Gruss aus Berlin

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