Dienstag, 26. Februar 2013

Ich bin Kurde. Du weißt, was das bedeutet!

Der Umgang mit Versicherungen ist bisweilen schwierig. Insbesondere unsere ausländischen Mitbürger verlieren ab und an die Fassung bei der Kommunikation mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Im Gegensatz zum gefühlvoll geführten Gespräch des Mandanten mit seiner Versicherung liest sich der Strafbefehl als nüchternes Protokoll einer gescheiterten Schadensregulierung:

"Nachdem Sie die Mitteilung erhielten, dass eine Regulierung Ihres Schadens vom xx.xx.xxxxx abgelehnt wurde, äußerten Sie gegenüber dem Geschädigten xxxx xxxxx xxxxxxx, dass Sie ihn umbringen werden, wenn der Schaden nicht innerhalb einer Woche bezahlt werde. Sie seien Kurde, er wüsste was dies bedeute. Eine Regulierung des Schadens ist dennoch nicht erfolgt. Vergehen, strafbar gemäß § 240 I, III, 22, 23 Strafgesetzbuch."

6 Kommentare:

  1. Der Mandant wird den Strafbefehl schon verdient haben. Schön, dass man der deutschen Justiz dann doch manchmal noch vertrauen kann.

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  2. Ja, in schätzungsweise 5% der Fälle findet die blinde Justiz auch mal ein Korn.

    Dieses Missverhältnis müsste man allerdings mal den Landesjustizministern zur Kenntnis bringen.

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  3. KUNDE!
    Er hat KUNDE gesagt, nicht Kurde.

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  4. Vielleicht wollte er den Sachbearbeiter als Kunde auch nur umringen. Eine etwas mißverständliche Ausdrucksweise für umarmen. Ein Sprachproblem. Das ist die Lösung.

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  5. Genau!

    Alles ein Missverständniss! der Mandant ist Kunde (also König) und die Tatsache, dass man ihm eine Bitte nach Regulierung abschlägt ist Majestätsbeleidigung und zuviel für sein schwaches Herz, es wird IHN (also den Kundenkönig) umbringen.

    ergo

    Freispruch und Einleitung eines neuen Verfahrens wg. eines versuchten Tötungsdeliktes durch die StA. Zu klären ist nur noch ob ein Mordmerkmal vorliegt.

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  6. ... der Sachbearbeiter wird selbstverständlich entlassen und wegen Betruges und falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gerechtigkeit siegt!

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