Dienstag, 30. April 2013

FDUDM2

Wer von der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH nach einer angeblichen Urheberrechtsverletzung schon einmal freundlich zur Zahlung von Schutzgeld aufgefordert wurde, bekommt in der Regel seit Anfang des Jahres Post von der FDUDM2 GmbH als untotem Doppelgänger der Digiprotect und wird ebenfalls höflich um Zahlung gebeten. Dass man dem insolventen Zombie eines gescheiterten Geschäftsmodells keine Geschenke macht, sollte klar sein. Spannend ist daher nur noch der Name des zahlungsunfähigen Wiedergängers. Was verbirgt sich hinter der Abkürzung? "Für Dumme und das mal 2" ist nicht ganz unpassend aber auch nicht sonderlich originell. "Für Deine Unterlassungserklärung die Masche 2" klingt auch etwas gezwungen. Das böse F-Wort sollte auch keine Bedeutung im Namen einer seriösen Gesellschaft haben. Wer hat noch eine Idee?

1 Kommentar:

  1. Briefpost mit der Kopfzeile "FDUDM2" würde von mir umgehend mit einem Vergleichsangebot hinsichtlich einer Zahlung von Schmerzensgeld beantwortet werden. Es stellt meiner Meinung nach eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar, da es unzweifelhaft auf die verbreitete Slangbeleidigung "Fick dich und deine Mutter auch" anspielt. Dem angeschriebenen Musikliebhaber dürfte dies ebenfalls geläufig sein, so dass die beleidigende Äußerung beim Empfänger ihre Wirkung entfaltet und den Ausdruck von Missachtung und Geringschätzung beinhaltet. Wenn der Empfänger aus Furcht vor vergleichbaren rechtswidrigen Äußerungen hierauf nur noch widerwillig und mit Abscheu seine Post öffnet und dies ggf. durch ein psychologisches Gutachten belegt werden kann, sehe ich eine Grundlage für Schadensersatzforderung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung durchaus für gegeben.

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