Montag, 15. April 2013

The Walking Dead - Abmahnung


Kaum sind der innerfamiliäre Zwist über den tödlichen Schuss von Carl auf Jody abgeebbt (mit dem Ergebnis: Carl was right) und die Tränen über den Tod von Andrea und Merle am Ende der dritten Staffel von The Walking Dead getrocknet, halte ich Post in der Hand. Sie könnte vom Governor sein, aber der schreibt nicht. Weder mir noch meinen Mandanten. Es ist eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte, Neumühlen 17, 22763 Hamburg, die unter ausdrücklicher Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung die Interessenvertretung der WVG Medien GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg, anzeigt.

Das Woodbury Deutschlands liegt in Hamburg Altona und Gegenstand des hinterhältigen Angriffs ist eine angeblich über den Internetanschluss unseres Mandanten begangene Urheberrechtsverletzung einer Folge der Fernsehserie „The Walking Dead“ mittels eines sogenannten Filesharingprogramms (P2P-Tauschbörse). Aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts München nach § 101 Abs. 9 UrhG habe der Internetprovider des Anschlußinhabers mitgeteilt, dass die von der Guardaley Ltd. mit Sitz in Karlsruhe festgestellte und angeblich beweissicher dokumentierte IP-Adresse zum genannten Zeitpunkt dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet gewesen sei. Damit stünde fest, dass die betreffende Datei über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Geltend gemacht werden ein Unterlassungsanspruch sowie Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz für die Ermittlung, Providerauskunft und die Tätigkeit der Rechtsanwälte Sasse & Partner. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt EUR 800,00 werden als geeignetes Heilmittel gegen die sich deutschlandweit ausbreitende Abmahnungs-Apokalypse angepriesen. Daryl Dixon würde sich mit einer Armbrust des Typs Horton Scout HD 125 gegen die Abmahnung wehren. Wir raten dagegen zunächst zur Inanspruchnahme der fachkundigen Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für IT-Recht.    

2 Kommentare:

  1. ch kann den Hype um diese Serie nicht so recht nachvollziehen.
    Also die erste Staffel fand ich noch ganz gut und hab mich auf die weitere Entwicklung gefreut.
    Leider ist die 2.Staffel dann auf amerikanisches Unterschichten- niveau abgesunken(ganz davon abgesehen, dass sie bis zu kurz vor Ende einfach total langweilig war): Flache und kitschige Dialoge mit dieser typischen pseudo-Tiefgründigkeit, die -wie gesagt- einfach nur kitschig wirkt.
    Außerdem nicht nachvollziehbare Handlungsweisen der Charaktere,wie man es aus schlechten Teenie-Horrorstreifen kennt. Was mich am meisten aufgeregt hat, war aber diese blonde Frau, die noch nie eine Waffe in der Hand hatte und von einem Tag auf den anderen zur potentiellen IPSC Weltmeisterin wird (10 Kopfschüsse auf 30m Entfernung in 5 Sekunden).
    Das erträgt man doch nur, wenn man sein Hirn komplett ausschaltet oder dessen Leistungsfähigkeit ohnehin schon gegen 0 geht.
    Aus den genannten Gründen habe ich mir dann die 3. Staffel nie angeschaut. Habe jetzt aber schon öfter gehört, dass diese wieder besser sein soll und werde deshalb der Serie noch eine Chance geben(hoffentlich stirbt die blonde Frau).
    Da nützt mir dann auch die Armbrust nix

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