Donnerstag, 11. Juli 2013

Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Bremen-Blumenthal weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Nachdem schon das Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden hatte, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht, hat nun auch das Amtsgericht Bremen-Blumenthal mit Urteil vom 21.06.2013 zum Az.: 45 C 1233/12 einen Zahlungsanspruch für die angeblich vertragliche Nutzung der Website www.mega-einkaufsquellen.de verneint.

Anfang November 2012 war der Kläger über Facebook auf die Seite www.mega-einkaufsquellen.de gestoßen. Auf dieser Seite fand er mehrere Angebote zu Outdoor-Jacken und musste feststellen, dass man ohne eine Anmeldung keinen Zugriff auf die Angebote hat. Auf der Seite wurde mit damit geworben, dass eine Anmeldung schnell und einfach abgeschlossen sei. Es machte ihm den Anschein kostenlos zu sein, denn es waren nirgends Kosten aufgelistet, nur recht gute Angebote für interessante Waren. Der Anmeldevorgang war einfach: Name, Vorname, Telefon, Adresse, E-Mail. Alle Felder hatte er wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei Firma nichts eingetragen, da er privat Angebote suchte. Von daher war er der Auffassung, sich für ein Portal wie Ebay, Facebook oder Googlemail etc. angemeldet zu haben. Nach erfolgreicher Anmeldung erhielt er dennoch eine Zahlungsaufforderung und Vertragsbestätigung. Nachdem er die Zahlungsaufforderung erhalten und gelesen hatte, reagierte er sofort und antwortete, dass er keinen Vertrag wünschen würde und seine Anmeldung widerrufen möchte. Er nutzte das Portal auch nicht. Daraufhin erhielt er eine E-Mail, dass sein Widerruf zur Kenntnis genommen wurde, jedoch nicht berücksichtigt werden könne, weil er kein Widerrufsrecht habe.

Weil Melango.de auf der Zahlung des Mitgliedsbeitrags für die Seite Mega-Einkaufsquellen.de bestand, sah der Betroffene keine andere Möglichkeit, als sich durch eine negative Feststellungsklage zur Wehr zu setzen. Trotz einer durch Melango.de erhobenen Widerklage reichte die Energie des umstrittenen Online-Anbieters, der nun unter JW Handelssysteme GmbH firmiert, nicht zum Erscheinen in der mündlichen Verhandlung aus, so dass das Amtsgericht Bremen-Blumenthal durch Versäumnisurteil dem Begehren des Klägers entsprach, festzustellen, dass die Forderung von Melango.de nicht besteht und zugleich die Widerklage von Melango.de auf Zahlung des Mitgliedsbeitrags abwies.

12 Kommentare:

  1. .
    WIE MAN SIEHT; GEHT ES !!!!

    Dass die Herren nicht mehr vor Gericht erscheinen, zeigt doch deutlich auf, dass die Geschäftsführer von JW Handelssysteme / Melango sich " ergeben "
    Sie wissen, dass sie nicht gewinnen können !!!!
    .
    Das macht doch Mut. In der Facebookgruppe :

    http://www.facebook.com/groups/Melango.Abzocke/
    .
    gibt es mittlerweile ca. 2000 Mitglieder. Wer reicht als nächster eine negative Feststellungsklage ein?

    AntwortenLöschen
  2. kann mir jemand sagen, ob ich als Gewerbetreibender, der sich aus Versehen bei B2B (gehört ebenfalls zu JW Handelssysteme)angemeldet hat, eine Chance habe der Anmeldung zu widersprechen. Ich bin mir nicht bewusst, dass ich die Anmeldung bis zum letzten Klick durchgeführt habe. Aber selbst wenn das geschehen sein sollte, würde ich gerne aus der Sache rauskommen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Na klar kommst du aus der Sache raus. Die sind allerdings sehr hartnäckig. Schreib zunächst malsinngemäß folgendes:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit Schreiben vom xx.xx.2013 machen Sie einen Betrag in Höhe von xxx,00 Euro für
      die angebliche lnanspruchnahme einer lnternet-serviceleistung bezüglich des Unternehmens Mega-
      Einkaufquellen.de gegen mich geltend.
      Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag
      mit lhnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte
      nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen
      sein soll. lch bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der
      betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis
      dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. lnsofern mache ich Sie auf lhre
      Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner
      angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise lnformationen über
      die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den
      Preis zur Verfülgung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur
      Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag
      dürfte gemäß § 312d und 312g Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
      lch erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf gemäß § 355 BGB des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach
      den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger
      Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines lrrtums über den
      lnhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.
      Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die
      Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d
      Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht
      kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
      Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

      NICHT NACHGEBEN!!!

      Löschen
    2. Tja, bei mir sind sie schon einen Schritt weiter...
      Denn bei mir hat sich die Solvenza Inkasso gemeldet. Sollte ich mehr tun, als einfach Einspruch einlegen?

      Löschen
  3. Ich habe das auch durchgemacht. Nachdem ich den Inkasso Heinis gedroht habe, sie Anzuzeigen wegen Beihilfe zum Gewerbsmäßigem betrug, haben die sich nicht mehr gemeldet.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo, ich hab jetzt auch von Solvenza Post erhalten. Was hast Du genau geschrieben? Gruß

      Löschen
  4. Ich habe vor 7 Jahren mein Gewerbe aufgegeben aber Dummerweise aus Neugier mich mit den Daten dort angemeldet, mir war ebenfalls nicht bewusst
    das ich durch die Anmeldung ein Abo eingehe, nun habe ich auch eine Zahlungsaufforderung erhalten, der Widerspruch wurde wie erwartet schriftlich abgewiesen und nun habe ich die erste Zahlungserinnerung erhalten, kann mir jemand sagen wie ich mich nun weiter verhalten soll oder muss und habe ich überhaupt eine Chance da wieder raus zu kommen?????

    AntwortenLöschen
  5. ich habe dummerweise schön Geld n die überwiesen aber kein pssswort erhalten gibt es die möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen?

    AntwortenLöschen
  6. Ich habe mich auch aus Neugier als Gewerbetreibender angemeldet und habe innerhalb von 2 Monate mehr als 20 "letzte außergerichtliche Mahnungen" erhalten. Dann habe ich da angerufen und habe gesagt, dass ich zum Anwalt gehen werde... 3 Wochen lang habe ich von denen nichts mehr gehört. Bin aber dann zur Sicherheit tatsächlich zum Anwalt gegangen. Er hat denen geschrieben, wenn die mir wieterhin Mahnungen zuschicken, dass wir ohne weiteres zum Gericht gehen werden. Und mein Anwalt sagte zu mir noch, dass die nichst anfordern dürfen.
    Also keine Angst haben, nichts zahlen und wenn ihr nicht mehr weiter wisst, dann einen Anwalt einschalten.

    Liebe Grüße

    Özi

    AntwortenLöschen
  7. Hallo alle zusammen,
    auch ich habe bei VENDIS eingeklickt und bin in die Falle getappt. Habe es gleich gemerkt + 3 min später Widerspruch eingelegt - Rechnungen, Mahnungen habe ich gesammelt + zurückgeschickt. 1 Jahr war Ruhe - heute bekomme ich Post von SOLVENZA-Inkasso, na die sollen mich kennenlernen. Schade, das Internet ist eine tolle Sache.Aber die Mistkerle lauern überall - bitte nix an die Verbrecher zahlen

    AntwortenLöschen
  8. Habe heute die 2. Mahnung bekommen. Habe auch sehr hilfreiche Tips hier bei FB erlesen und teilweise kopiert, wie Antwort-Schreiben bei Erstkontakt von Solvenza24. Denke nicht das JW Handelssysteme/Melango so schnell aufgeben.. Eines sollten wir "Opfer" verstehen:

    Jeder der zahlt finanziert die Möglichkeit dieser Abzocker Ihre "Geschäfte" erfolgreich und wohl auch Gewinnbringend fort zu führen!
    -> ICH ZAHLE NICHT <-

    AntwortenLöschen
  9. Wie ist es, wenn ich das erste Anschreiben von denen ungeöffnet mit "Empfänger unbekannt" an die Post zurückgebe? Die werden doch bestimmt viele Briefe zurückbekommen, bei denen sich Leute mit falschen Angaben registieren. Diese nicht existierenden Anschriften werden die doch dan nicht mit Mahnung bombardieren, oder?

    AntwortenLöschen