Mittwoch, 8. Januar 2014

Anwaltsschicksal: Vom Fürsten verklagt

Aus der Ferne der Gegenwart betrachtet kann man das autoritäre Treiben der Tyrannen vergangener Zeiten gelassen und durchaus interessiert betrachten. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich die Klage von jemandem ins Haus flattert, der sich gar heute noch als Fürst betrachtet und die auch ihm durch das bürgerliche Recht gegebenen Instrumente des demokratischen Rechtstaats nutzen möchte, um Hintergrundinformationen über seine feudale Gesinnung aus dem Internet entfernen zu lassen.

Weil bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft wurden, scheint die Klage eines Fürsten unter dem Grundgesetz zunächst wie ein später Ruf aus der Gruft. Denn deutsche Fürsten sind längst verwest.

Allerdings wagt es auch Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe nicht, die Entfernung der vierzehn Zeitungsartikel über eine Strafanzeige wegen des Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB gegen ihn aus meinem Pressearchiv unter der von ihm landläufig beanspruchten Amtsbezeichnung Fürst zu verlangen, so dass sich der Geruch des Mausoleums noch beim Lesen der Klage leicht verflüchtigt.

Der Möchtegernherrscher von Schloss Bückeburg tritt jedoch im Internet mit der durch Hoheitsakt festgesetzten Bezeichnung für das ehemalige inländische und im Ausland noch existierende öffentliche Amt Fürst auf und geht nach meinem Dafürhalten das Risiko ein, durch einen Schwall von Strafanzeigen verschüttet zu werden:


Bei dem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt des § 132a StGB kann ein strafrechtlicher Erfolg im Sinne des § 9 StGB nämlich überall dort eintreten, wo das Führen der Amtsbzeichnung seine Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten kann. Denn überall in Deutschland könnte die Bezeichnung Fürst vom unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnung verstanden werden.

Bei einem Auftreten als Fürst im Internet dürfte daher jede Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland für eine Strafanzeige zuständig sein und ob im ganzen Land auf eine fürstliche Hochstapelei mit untertäniger Milde reagiert werden würde, darf bezweifelt werden. Jedenfalls scheinen die Gerichte im Süden der Republik den Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern hoheitlicher Amtsbezeichnungen anders reagiert, ernst zu nehmen (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. März .2010, Az: 5 St RR (II) 39/10).

Zum besseren Verständnis des Lesers sei angemerkt, dass sich die Parteien dieses Rechtsstreits - ich als Anwalt des damaligen Beklagten - bereits vor über 10 Jahren um die Domain "schaumburg-lippe.de" gestritten haben und sich das Verhältnis untereinander insbesondere dadurch abgekühlt hatte, dass ich das Gericht damals darauf hinwies, dass entgegen schriftsätzlicher Behauptungen des Klägers sein Vater nicht Fürst Phillipp-Ernst zu Schaumburg-Lippe gewesen ist und er auch nicht nach Hausgesetz - welches es nicht mehr gibt - als nachrückender Fürst Chef des ebenfalls nicht mehr existierenden Hauses Schaumburg-Lippe geworden war. Offenbar ein Sakrileg.


Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsischen Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden.

Ob die fortlaufende Veröffentlichung der nachfolgenden vierzehn Zeitungsartikel auf meiner Website die Rechte des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe verletzen, weil im Hinblick auf ein vor zehn Jahren eingestelltes Strafverfahren ein Berichterstattungsinteresse sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Pseudoaristokraten zurückzutreten haben, obwohl letzterer sich bis heute mit der unzutreffenden Amtsbezeichnung Fürst schmückt, wird das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben.

Im Einzelnen möchte Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe folgende Artikel nicht länger in meinem Pressearchiv dulden:

38 Kommentare:

  1. ....seine " Durchlaucht " ...der Fürst....ist dem Herrn RA. Moebius nicht wohl- gesonnen...na hoffentlich fordert der "Fürst " nicht noch Ihren Kopf...oder gar ein Seil um Ihren Hals...mir zumindest wünscht er es bestimmt.

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    1. Wenn schon "seine Durchlaucht, der Fürst...", dann hätte es im folgenden Text heißen müssen "...sind dem Herrn RA., Moebius nicht wohl gesonnen..." - wenn schon, denn schon...

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    2. ...wenn der Hund nicht in die Ecke geschi...en hätte...

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  2. Nun ja, durch diese Klage bekommt der "Fürst" wohl wieder auch den Presserummel, den er sich anscheinend wünscht. Alles Affenttheater, hat der nichts Besseres zu tun?

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    1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verbeugt siuch jedenfalls ganz willfährig. Hört Euch den Blödsinn mal an: http://www.ndr.de/info/audio176473.html

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    2. ...nicht nur das..ein gewisser Sascha Hans-Gert Henn...NDR , http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/das/adelsdeutsch103.html ...macht sich auch für die Sache in einer etwas braunen Hassgruppe bei Facebook für den Fürsten und den " Adel" stark

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  3. Beim letzten Mal hat er ja laut Presseberichten in dem Rummel seine spätere Ehefrau kennengelernt. (Mindener Tagblatt, 2. Juli 2007.) Hat die einschlägige Presse in letzter Zeit vielleicht über Spannungen zwischen den beiden berichtet?

    Aber im Ernst: Frau Jutta von Ditfurth hat man damals ja nicht erlaubt, das "von" offiziell zu streichen. Ihre Bemühung damals scheint mir aber erheblich intelligenter als die Benutzung eines historischen Titels, auf den man keinen Anspruch hat und der einen noch dazu der Regenbogenpresse aussetzt. Wie würdelos muss man dazu eigentlich sein?

    Bleibt eigentlich nur noch anzumerken, dass ich seit der Zeit meines Zivildienstes in einem Wohnheim für geistig Behinderte niemand mehr getroffen habe, der sich für deutsche "Adelige" interessiert oder die Fachliteratur dazu konsumiert.

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  4. http://archiv.twoday.net/stories/603123070/

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  5. Ob sich jemand Fürst nennt, scheint mir viel zu unwichtig, als daß sich damit ein Gericht befassen müßte. Jeder Durchschnittsbürger weiß, daß es in Deutschland keine Fürsten mehr gibt. Die Genugtuung, die sie darüber verströmen, dem "Fürsten" eins ausgewischt zu haben, zeugt ebensowenig von Größe wie das Bemühen des Prinzen, als "Fürst" bezeichnet zu werden.

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    1. Wenn nicht einmal jeder Durchschnittsanwalt weiß, daß es in Deutschland keine Prinzen mehr gibt, woher sollen dann die Durchschnittsbürger wissen, daß es in Deutschland keine Fürsten mehr gibt?

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    2. So ganz harmlos sind diese Leute ja nicht unbedingt alle. Ich denke zum Beispiel, man darf durchaus spekulieren, dass Herr zu Gutenberg ohne das "zu" nicht so einfach Doktor und Verteidigungsminister geworden wäre. Und die politischen Aktivitäten des Otto Habsburg-Lothringen kamen mir angesichts des teilweisen Instabilität der Nachfolgestaaten des Habsburgerreichs sehr brisant vor. Da hätte es evt. noch zu einer neuen Diktatur, Verzeihung: Monarchie, vor unserer Haustür kommen können.

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    3. ...wenn bekannt würde..was da alles hinter steckt...auch politisch.... zb." Spenden etc.." von gewissen von und zu's...bewegen da schon eine menge.

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    4. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Splendor, im Gegensatz zu Ihnen bin ich fest davon überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit aller Deutschen nicht weiß, dass es keine Adeligen in Deutschland mehr gibt, sondern nur noch Bürgerliche, die einen etwas längeren Familiennamen haben. Unsere Medien helfen höchst fleissig dabei, diese irrige Meinung aufrecht zu erhalten. Schauen Sie sich mal im TV die Berichte über Adelshäuser und Adelige an - durchaus nicht nur bei privaten Anbietern, sondern auch bei den öffentlich-rechtlichen. Da "fürstelt" es, dass man gar nicht so viel fressen kann, wie man gern kotzen möchte. Die Printmedien tun ihr Übriges - auch hier nicht nur die Yellow Press oder Boulevardblätter wie BILD (dort wurde noch NIE über Ferdinand Graf von Bismarck geschrieben, sondern immer nur über "Fürst Ferdinand von Bismarck". Selbst der SPIEGEL macht auf dieser Welle mit. Woher soll dann "Otto Normalverbraucher" wissen, dass es seit dem 11. August 1919 vorbei ist mit dem Adel in Deutschland? Also - es wissen nur sehr wenige Bürger, dass es keinen Adel mehr gibt - und schon gar keine keine Fürsten. Die Mehrheit der Bevölkerung hat davon null Ahnung. Und die Medien sind fleißig dabei, diese Null-Ahnung zu erhalten und zu bestärken. So lange sich z.B. der NDR den Bürgerlichen Herrn zu Schaumburg-Lippe in Sendungen – sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen – als „Fürst“ bezeichnet – und auch so anredet, im den „fürstlichen Teppich“ ausrollt und ähnliche Falschbezeichnungen mehr, so lange wird sich an der Unwissenheit der Mehrzahl meiner Landsleute nichts ändern. Und das, ganz nebenbei bemerkt, auf Kosten der Gebührenzahler!

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    5. ...ein klares Beispiel .. ZDF musste Unterlassungserklärung unterzeichnen => http://www.comtemontfort.com/2013/11/17/zdf-musste-unterlassungserklärung-unterzeichnen/

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  6. ...Genugtuung hat damit nichts zu tun....sondern mit Gerechtigkeit...der Fürst meint doch...er als Fürst hätte alle Rechte.

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  7. Na sowas aber auch. Die Prozessiererei scheint ja eine Familientradition zu sein: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41521035.html

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  8. Ich habe gehört in Afrika soll es bei einigen Stämmen im Urwald noch echte Stammesfürsten geben,vielleicht besteht da die Möglichkeit sich um das Amt zu bewerben

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  9. Agnostischer Anonymer

    In einer juristischen Dissertation aus den 1920er-Jahren zu besagtem Artikel 109 II der Reichsverfassung von 1919 hieß es, dass eine als "Adel" bezeichnete Gruppe im soziologischen Sinn noch bestehe, mit ihren Vorrechten sei es aber glasklar vorbei (Vorrechte: z.B. das Recht, nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, das Erbrecht per Hausgesetz zu regeln etc.).

    Die Behauptung, dass es eine "Adel" genannte soziale Gruppe heute nicht mehr geben soll, halte ich z.B. angesichts der zu Inzuchtsrituale von Leuten, die ihren Adelszusatz im Familiennamen fortschreiben, für ziemlich abwegig.

    Vorrechte fort, soziale Gruppe existent (was auch immer man von ihr halten mag). So wird ein Schuh draus.

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  10. ”’Kurze Erklärung ( Adel heute) z.b. Deutschland:”’

    Diese bürgerlich angepasste Gesellschaft, eine soziale Gruppe [http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe] nennt sich ” Deutscher Adel “. Der Deutsche ”’Adel”’ wurde im Jahre 1918-19 ( ”’Artikel 109”’) (”’Weimarer Verfassung”’) abgeschafft [http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm] In Deutschland gibt es keinen Adel [http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Adel] ”’Kritisierende deutsche Adelsanhänger”’ behaupten das der Deutsche Adel nicht abgeschafft worden sei, sondern nur die Vorrechte und Stand. Nein, der BEGRIFF Adel wurde nicht abgeschafft, der Adelsstand mit seinen Vorrechten schon. Der Begriff Adel ist auch eine Ableitung von Edel- Edelmut und kann nicht als Begriff abgeschafft werden, Edelmut existiert gegenüber den nicht existierenden Adel noch.

    Verfassung des Deutschen Reiches : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wrv/gesamt.pdf

    Bundesverwaltungsgericht – Wegfall des Primogenituradels : http://de.wikisource.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_-_Wegfall_des_Primogenituradels

    ”’Abgeschafft Definition”’ [http://de.thefreedictionary.com/abgeschafft]

    Der Begriff ”’” Adel “”’ ist kein geschützter Begriff .

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  11. In Deutschland kann sich jeder adelig nennen,was vor 1919 noch unter Selbstadelung unter Strafe stand,da alle Vorrechte des Adel abgeschafft sind,kann man auch von keiner speziellen Gruppe als "Adel" mehr sprechen,genau so gut kann sich auch jeder wenn er möchte Umpliguzzi, Fürst, Herzog,Kasperle oder König nennen,dies macht keinen Unterschied.

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  12. So kann man auch Fürst werden.Denken wir an Kaiser Bokassa,der hat sich eine Krone aufgesetzt und schon,nannten ihn alle Kaiser Bokassa.
    Vielleicht kann man sich heute eine Krone bei einem Kunstschmied machen lassen,damit geht man in die nächste Kneipe und gibt eine Runde nach der anderen und wenn alle richtig in Stimmung sind setzt man sich die Krone unter dem Jubel der fröhlichen Zecher auf und schon ist man Kaiser,König oder Fürst ganz wie gewünscht.Einige Fotos als Beweis anstatt einer schriftlichen Nobilitierung genügen dann sicherlich auch als Beweis,oder kann hier etwa ein selbstgemachter Fürst eine Nobilitierungsurkunde vorzeigen ,dann bitte,aber die wäre heute eh ohne Wert,trotzdem müßte da doch was sein ausser der Selbstbehautung.

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  13. Nach meiner Meinung müßte man den Medien,welche noch von unsern Gelder leben gehörig auf die Füße treten,den Menschen zu suggerieren es gebe heute in Deutschland noch einen Adelsstand,daß ist reine Diskriminierung,einen Stand zu etablieren der etwas besonderes sein soll.Alle Rechte des Adels sind ein für allemal in Deutschland aufgehoben,dazu zählt auch das Privileg sich (ernsthaft) adelig durch Geburt zu nennen,
    jeder kann sich heute adelig nennen wenn er will.ES GIBT KEINEN ADELSSTAND MEHR IN DEUTSCHLAND;EIN FÜR ALLE MAL.Und man sollte daran arbeiten das sich so etwas nie wieder hier bildet.
    Wenn die öffentlichen Medien weiter solche Lügen verbreiten müssen Schritte unternommen werden sie zu bremsen bzw. ihre Behauptungen zurück zu nehmen

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  14. Den Vätern der Weimarer Verfassung ist es zu "verdanken", dass auch 2014 die meisten Deutschen der Meinung sind, es gäbe noch Adelige in Deutschland. Schuld ist die Inkonsequenz beim Namensrecht. Man hat 1919 zwar die Adelsvorrechte abgeschafft, es leider aber den früheren Adeligen erlaubt, ihre früheren Titel wie z.B. "Freiherr", "Graf", "Prinz" als Bestandteil ihres - nun bürgerlichen - Familiennamens zu behalten.

    Die Österreicher haben 1919 radikal damit Schluss gemacht. Es gab und gibt seit 1919 keinen Bürger von Österreich, der auch nur ein "von" in seinem Namen führen dürfte. Selbst Otto von Habsburg, immerhin Sohn des letzten Kaisers von Österreich (und Königs von Ungarn), durfte erst dann nach Österreich einreisen, als er bereit war, dort nur als Otto Habsburg aufzutreten.

    Dass die Weimarer Verfasungsväter sich nicht zu solchen Maßnahmen durchgerungen haben, ist meiner Meinung nach der Grund dafür, dass gewisse "Herren" - Bürgerliche wie du und ich - in der Bundesrepublik Deutschland (man beachte: REPUBLIK, nicht KAISERREICH) immer noch die Frechheit haben, sich als "Fürst" zu bezeichnen. Und das bleibt - natürlich - ohne jede Sanktionen.

    Aber wehe, es nennt sich jemand "Professor" oder "Doktor", ohne die entsprechenden Qualifikationen/Berufungen zu besitzen. Da ist jeder Staatsanwalt sofort bereit, ein Strafverfahren einzuleiten.

    Aber andererseits - vielleicht sollte man mit Menschen, die es nötig haben, ihr Ego mit falschen Titeln aufzupolieren, nachsichtig sein. Es sind schließlich nur ganz arme Würstchen - ohne jedes Selbstbewusstsein, ohne jedes Ehrgefühl. Wie heißt es doch so schön? Das Beste vom deutschen Adel liegt schon seit Jahrhunderten unter der Erde.

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    1. ...lächerlich..! => http://www.abm.at/de/projekte/Web/76-Fürstlich-Schaumburg-Lippische-Forstverwaltung

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    2. Ja, was soll ich sagen, sehr geehrter "Maison de Montfort"? Sie sollten sich künftig erst genau durchlesen, was sie kommentieren, bevor Sie etwas als „ lächerlich“ hinstellen, und als – höchst untauglichen – Beweis auf eine österreichische Homepage verweisen!

      Ich habe in meinem "lächerlichen" Beitrag wörtlich geschrieben: "Es gab und gibt seit 1919 keinen Bürger von Österreich, der auch nur ein "von" in seinem Namen führen dürfte."

      Also: Kein österreichischer Staatsbürger darf einen Adelstitel tragen! Herrn zu Schaumburg-Lippe betrifft das in Österreich nicht, weil er kein österreichischer Staatsbürger ist.

      Künftig also erst einmal gründlich lesen, dann nachdenken, und dann - eventuell - abschätzige Kommentare abgeben.

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    3. Ja, was soll ich sage... ich bin auch kein Österreicher...und trage die Prädikate als Namen...Herr Schaumburg...nennt sich Fürst..
      " als Herrschertitel "...also als Amtstitel...ob das in DE erlaubt ist..mal sehen....
      Sie sehen ...ich weiß schon genau was ich hier schreibe und was nicht...Sie auch??

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    4. Es existiert in Deutschland keine
      " Fürstlich-Schaumburg-Lippische-Forstverwaltung " ...denn das suggeriert eine noch existierende
      "fürstliche Verwaltung " ...wie das ...wenn es in Deutschland keine Fürsten gibt ?...Das bitte erklären Sie mir doch mal..!

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    5. Aber "Maison de Montfort", das soll es noch geben, was? Der Herr, der das schreibt, hält sich ganz ernsthaft für einen echten, persönlich geadelten Grafen. Spaßvogel.

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    6. ...wo gibt es denn noch echte " Grafen" ?

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    7. Oder gar echte "gräfliche Häuser"? Der Pseudo-Graf Alfred Boecker, der hier schreibt und vermutlich der beste Freund von RA Moebius ist, hält sich doch für einen.

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    8. ...ach Blender....Sie sind neidisch...war klar...:-)
      Sie sollten erst einmal ihre alten Schulden bezahlen ...bevor Sie neue machen..!

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    9. PS : Sie haben vergessen " Duc = Herzog " und genauso echt wie der " Fürst " Schaumburg-Lippe...was sagen Sie jetzt.?!

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  15. Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun ist aber lustig.
    Hier mal einer der nicht nachgeben will(Spätfolgen Alkoholmissbrauches)
    http://www.youtube.com/watch?v=7F7i47HXPAA

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  16. Nun es wird wohl Zeit,dem Volk klar zu machen ,das es
    in Deutschland keinen Adel mehr gibt und den Öffentlich Rechtlichen zu untersagen auf Kosten der Gebührenzahler Lügen in die Welt zu setzen,dies ist eindeutig nicht ihr Auftrag,ggf,gegen die Verantwortlichen persönlich vor zu gehen und öffentliche Richtigstellung zu verlangen.Man kann auch immer mehr Internetseiten einstellen welche diese Lügen aufdecken.Für unser Geld soll nicht noch unterschwellig eine zwei Stände Gesellschaft(wenn auch nur in den Köpfen der Menschen) geschaffen werden.Auch Schulen sind hier in der Pflicht,die Wahrheit an die Schüler weiter zu geben.
    Also ran an die Arbeit,jeder kann seinen Teil dazu beitragen,macht es bekannt im ganzen Land;ES GIBT
    KEINEN ADEL MEHR IN DEUTSCHLAND

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  17. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  18. http://prntscr.com/3hxl7p

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