Montag, 19. Mai 2014

Neues vom Mieter mit Migrationshintergrund

Das Amtsgericht war sehr nachsichtig und gab dem Mieter mit Migrationshintergrund jede erdenkliche Hilfestellung. Den letzten Schritt zur Rechtsberatung wollte die fürsorgliche Amtsrichterin dann aber doch nicht gehen und rang sich ein Urteil ab. Sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen möchte der Dipl. Ing. mit den türkischen Wurzeln unter allen Umständen vermeiden und schreibt an das Gericht:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mit dem Urteil nichts anfangen, weil ich nicht weiß was ich zahlen muss. Es wird wieder irgend was fehlen (1 Cent usw.) dann müssen Sie nochmal schreiben. Dieser Möbius ist ein sonderbarer Mensch! Bitte nennen Sie mir den Betrag mit den Zahlen. Damit ich mich retten kann. Ich bitte um Ihr Verständnis."

4 Kommentare:

  1. Lieber Herr Kollege,

    ihre Geschichte ist für unsere Arbeitswelt ebenso unbedeutend wie unverschämt. Inhalt des Sachverhaltes ist schlicht, dass ein Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen wurde. Mehr nicht. Dies ist eine absolut belanglose und alltägliche Geschichte, wenn auch unbefriedigend für den einen oder anderen Vermieter.

    Als Besonderheit kommt ihrem Sachverhalt nur hinzu, dass der betroffene Mieter auch noch äußerst unhöflich ist und sich keinen Anwalt nehmen wollte.

    Wirklich harte Umstände, die sie dazu bewegt haben müssen, etwas derart belangloses in einen Blog zu tragen. Wobei doch Postulationspflicht nicht besteht, dieser Umstand also durchaus normal ist.

    Das einzig interessante an ihrer "Geschichte" ist, dass sie den Migrationshintergrund als aufhänger nehmen. Tolle Überschrift, Eye-Catcher. Der Leser soll auf ihren Blog, koste es was es wolle. Gerne kann es auch Vorurteile schüren. Wahnsinn.

    Tatsächlich aber besteht nicht der geringste, tatsachenbezogene Anlass, einen Hinweis auf die Herkunft zu geben. Es hat keine Bedeutung für irgendeine Rechtsfrage, keine Bedeutung für die festzustellenden Tatsachen.

    Nur für sie scheint es eine ganz besondere Bedeutung zu haben. Es ist nämlich nicht nur so, dass sie auf dieses feine Detail eingehen. Sie nutzen es sogar als Aufhänger für die ganze Geschichte.

    Und wie ich derartige Autoren kenne, möchte ich darauf wetten, dass sie alsbald auf die Grenzen der Meinungsfreiheit hinweisen werden. Daran, dass es auch in den Grenzen der Meinungsfreiheit Grenzen der Etikette oder der Rücksichtnahme geben kann, werden sie natürlich nicht denken.

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    1. Lieber Herr Kollege,

      die von mir erbrachte Form der Rücksichtnahme liegt in der Tatsache, dass ich in dem zu
      Grunde liegenden Sachverhalt
      keine Strafanzeige gegen den Mieter mit Migrationshintergrund erstattet
      habe, sondern stattdessen diese Geschichte in meinem Blog verarbeitet habe. Ich sehe in der Herkunft meines Mieters den wesentlichen Grund dafür, dass er auf die sachlich formulierte Klage mit Beleidigungen reagiert hat. Erst die dem Vertragsbruch folgende Straftat war der Anlass dafür, diese Geschichte zum Inhalt meines Blogs zu machen, obwohl die rechtliche Dimension dieses Falles in der Tat belanglos ist. Ich bin auch der Überzeugung, dass die Mentalität unserer Mitbürger aus dem Südosten Europas und Vorderasien bei Ehrschutzdelikten und Folgestraftaten eine bedeutende Rolle spielt. Weil aus meiner Sicht die besondere Mentalität des Mieters mit Migrationshintergrund der Schlüssel für die Veröffentlichung dieses Falles ist, gehört dieser Umstand schon in die Überschrift und ist keineswegs ein sachfremder Aufhänger.

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  2. Toller Artikel!
    Schau doch auch mal auf meinem Blog vorbei :)

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  3. Es ist leider nicht selten, dass es zu streit mit dem Mieter kommt.
    Meistens ist ja der Mietvertrag dafür der Schuldig.
    Ich habe mir letztens auch ein Wohnhaus gebaut und vermiete selbst Wohnungen.
    Ich habe mir aber so einen Vertrag aus dem Internet ausgedruckt und meine Mieter sind damit ganz zu frieden.

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