Freitag, 5. September 2014

Haus Schaumburg-Lippe - einstweilige Verfügung wegen Bildern aus dem Schlafzimmer

Die Erschütterung steht Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe MAS, LL.M. ins Gesicht geschrieben: "Wenn ich nun höre, dass gemeinsame Bilder aus dem Schlafzimmer die meine Ex geschossen hat und Videos da angeboten werden, verteilt werden, bin ich entsetzt." Noch während der promovierte Jurist im "Promi Big-Brother Team" um den Sieg im sozialen Fernseh-Experiment kämpfte, trennte sich seine Freundin xxxxxxxxx xxxxxxxxxx medienwirksam von ihm. Kurz nach Ende der Fernsehstaffel nun der Aufruhr um intime Dateien des einstigen Liebespaars.

Ein Rechtsstreit mit derzeit noch ungewissem Ausgang bahnt sich an. Bislang äußerte sich nur das Haus Schaumburg-Lippe. Der international tätige Rechtsanwalt Guido Gaudlitz aus der renommierten Medienkanzlei Gaudlitz bedauert eine Rechtsverletzung zu Lasten seines prominenten Mandanten: „Leider hat Frau xxxxxxxxxx vom Smartphone meines Mandanten gemeinsame Fotos von Schlafzimmersituationen und Videos auch gefertigt und das sind eindeutig Aufnahmeelemente aus dem persönlichkeitsrechtlich absolut geschützen Intimsspährenbereich nach der deutschen Kerntheorie".

Erst am 7. Mai 2014 hatte sich das Oberlandesgericht Celle in einem ähnlichen Fall per Beschluss zum Az.: 13 W 29/14 mit deutlichen Worten zur geschützen Spähre ehemaliger Intimpartner geäußert:

"Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, juris Rdnr. 25; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - Wenn Frauen zu sehr lieben, juris Rdnr. 11).

Diesem Kernbereich gehören grundsätzlich Ausdrucksformen der Sexualität an (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.). Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in wel¬cher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.).

Es ist daher in der Regel unzulässig, ohne Einwilligung des Betroffenen dessen intime eheliche oder nichteheliche Beziehung an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten (Bamberger in Bamberger/Roth, Beck-OK BGB, Stand: 1. Februar 2014, § 12 Rdnr. 154). Dies ist vorliegend auch nach dem Vorbringen der Antragstellerin der Fall. Bei den von der Antragstellerin behaupteten sexuellen Handlungen und dem Austausch der Nachrichten sexuellen Inhalts geht es ausschließlich um intimste Details der Sexualität des Antragsgegners. Die Antragstellerin hat auch weder behauptet noch glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner diesen Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung von sich aus geöffnet hätte oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris Rdnr. 12).

Dies ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Parteien Nachrichten mit eindeutigem Inhalt über Facebook, Skype oder per Handy über SMS gewechselt haben, da diese ausschließlich an das jeweilige Gegenüber gerichtet waren und es ersichtlich bei der bestehenden Vertraulichkeit bleiben sollte. Absolut geschützt ist die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem Zugriff anderer entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009, a. a. O., juris Rdnr. 26; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris Rdnr. 12)."

Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe ist fassungslos: "Was hier alles jetzt passiert, das kann man gar nicht in Worte fassen. Ich hätte das diesem Menschen nie zugetraut." Eine einstweilige Verfügung soll bereits auf dem Weg sein, aber ganz auf sich gestellt ist die Ex des Schaumburg-Lippers nicht. Denn "dieser Mensch" ist die Tochter des Vorsitzenden Richters der Zivilkammer 5 am Landgericht Taunstein, Dr. xxxx xxxxxxxxxx, der sich dort mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten befasst. Gerade wurde die 23-jährige Richtertochter alias xxx xxx noch für einer tolle Fotoserie im Playboy abgelichtet und nun muss Papi seiner xxx juristischen Beistand leisten. Trotz allem - herzlichen Glückwunsch, Herr Vorsitzender!

70 Kommentare:

  1. Schaumburg-Lippe ? Der Bückeburger Bruder wurde von der gierigen Jette Joop verarscht und soll jetzt in einer unglücklichen Ehe feststecken und der Halbbruder wird gerade von der gierigen Ex Desiree Nick gejagt. Was für Schicksale!

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    1. Bruder? Halbbruder? Was für ein Abgrund von Ahnungslosigkeit....

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    2. Sind wir im grunde nicht alle Brüder und Schwester...Herr Sch-Lippe?

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    3. Es ist bezeichnend, dass Sie schon in einem einfachen Satz zwei Rechtschreibfehler machen. Diese eklatante Rechtschreibschwäche durchzieht alle Ihre Kommentare und wirft ein äußerst ungünstiges Licht auf Sie. Bitte strengen Sie sich etwas mehr an oder nutzen Sie online-Korrekturprogramme.

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    4. Meine Rechtschreibfehler dürfen Sie behalten, so wie Ihren Charakter...der nur als übel bezeichnet werden kann .

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    5. PS : Meinen sie so ein online-Korrekturprogramme wie sie es nutzen ?...brauche ich nicht.

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    6. "ein online-Korrekturprogramme" Obwohl ich weiß, daß dies kein Scherz ist, mußte ich trotzdem lachen.

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  2. Aber wir können uns ja einigen, ich schaffe mir ein ein online-Korrekturprogramm an und Sie formen Ihren üblen Charakter zum positiven, dann sind wir alles zufrieden .

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    1. "zum positiven, dann sind wir alles zufrieden ." Drei Fehler in einem Satz, ich geb´s auf.

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    2. Ich stelle auch gerade fest, das bei ihnen irgendeine Onlinehilfe nichts bringen würde dafür scheint es doch schon zu spät zu sein. Ich zumindest kann online korrigieren....sie leider nicht !

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    3. PS : Da müssten sie auch noch etwas dran pfeilen, damit sie endlich ein echtes Fürstlein werden und nicht nur als Vereinsfürst & Pseudofürst Karriere machen !

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    4. Meine Rechtschreibfehler / Flüchtigkeitsfehler konnten sie beweisen..." BRAVO " !
      Können sie denn auch den von mir gestellten Blog über sie, widerlegen ?
      Können sie mich in der gleichen Form als Comte & Duc " widerlegen?...Da bin ich aber gespannt !
      Wenn sie Rechtschreibfehler finden...ich schenke sie ihnen...viel Spaß beim Grübeln & Spielen !

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    5. Herr Boecker, alle Quellen, die man in Archiven, Bibliotheken und auch im Internet finden kann, zeigen klar auf, wie die Grafschaft Schaumburg-Lippe durch Aufnahme in den Rheinbund zu Fürstentum erhoben wurde und somit der Chef dieses Hauses zum Fürsten. Alle Quellen in Archiven, Bibliotheken und auch im Internet zeigen auf, wem der Titel eines comte de Montfort l’Amaury seit dem 2. Februar 1692 gehört und wie es um den Titel eines Duc de Bretagne steht, gelegentlich als Höflichkeitstitel heute noch verliehen. Letzterer steht als solcher nur den beiden Linien der Thronanwärter Frankreichs zu.
      Was ihre von ihnen fabrizierten „Quellen“ anbetrifft, die sie im Internet aufzeigen, so sind diese ohne den geringsten wissenschaftlich-historischen Wert nichts weiter als der Ausdruck eines armseligen bildungslosen deutschen Spiesbürgers, der glaubt mit seinen gestohlenen Titeln „Geschichte“ zu machen.
      Der angebliche Rurikide mit dem spanischen Namen Cabrera ist nichts weiter als ein Betrüger, der gegen Geld notarielle Urkunden mit falschen Inhalten an jeden verkauft, der um einen Titel bittet. Selbst sein in diesen notariellen Urkunden aufgezeigtes Geburtsdatum stimmt nicht mit den Informationen aus offiziellen argentinischen Quellen überein.

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    6. Schwätzer :
      1) eLexikon...etc..pp..Selbst erhobene " stillschweigend hingenommene, aber nie durch Dokumente bestätigt !
      2) Was mich angeht, " Beweise " nicht dummgelaber ! Dokumente....etc...nicht Blenderwahrheit!

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    7. Das ist Fakt über Mich ...unwiderlegbar...Blender hat es schon zig100 mal probiert...Ich habe aber auch rechtlich-geltende Dokumente, die meine Titel bestätigen...das Fürstlein auch. ?...Wo?

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    8. Und?..Was könnt ihr dagegensetzen? Nichts !
      Besser schweigt ihr jetzt und für immer...Ihr Versager, kriminelle Mobber, Selbst erhobene Pseudoadlige -Prof & Dr. , Neider und sonst alles schlechte was es gibt.
      Blender soll seine Schulden bei mir zahlen und sich schnell verkriechen...er kann auch sein falsches Fürstlein mitschleppen...die beiden sind ein schönes Paar !

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    9. Sie reden immer von „Neid“. Warum sollen ihre Kritiker „Neider“ sein? Auf sie? Die Geschichte der Bourbonen und die des Hauses Albert de Luynes? Geschichte die ihnen nicht gehört und mit der sie nicht das Geringste zu tun haben? Wir haben unsere Geschichte, nachweisbar mit Urkunden und Dokumenten, die in öffentlichen, staatlichen und privaten Archiven, wobei letztere oft in öffentlichen Archiven deponiert sind, nachweisbar über wissenschaftlich historische Werke, die in Bibliotheken und z.T. heute gescannt im Internet einsehbar sind. Wie kann ich auf die Geschichte eines anderen neidisch sein? Dies ist ein Humbug, der nur in krankhaften Gehirnen entstehen kann. Diese Geschichte ist nicht für alle gleich verlaufen. Die einen sind auf ursprünglich gleicher Höhe weiter nach oben gelangt, die anderen sozial und wirtschaftlich abgesackt. Egal wie sie verlaufen ist. „Seine“ Geschichte über 900 Jahre verfolgen zu können ist etwas was nicht allen gegönnt ist, aber dadurch neidisch auf etwas zu sein, was nicht existiert, ist wirklich krankhaft.
      Vor einiger Zeit machte ich sie darauf aufmerksam, sich mal ihrer eigenen Familie zu widmen. Es gibt Boeckersche Familienforscher. Ausserdem bemerkte ich beim Durchforsten von Archiven, die ihre Bestände gescannt online gestellt haben, zwei Boecker, die im 15. Jh gesiegelt haben, was bedeutet, dass sie ein Wappen hatten. Warum versuchen sie nicht mal Anschluss an diese zu finden. Jedenfalls könnten sie so ihre eigene Geschichte erforschen, statt die „gestohlene“ Geschichte anderer als ihre eigene auszugeben, wie sie das z.B. in ihrem Pseudo-Wiki Artikel machen

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    10. Herr Blender
      1) Meinen Geburtsnamen verleugne ich nicht " Boecker" Comte de Montfort, ich trage die mir rechtlich zugesprochenen Titel bewusst neben meinen Geburtsnamen als Namensbestandteil und ob sie das anerkennen , juckt mich nicht..
      2) Wo sind die Dokumente von Napoleon " Fürstung Schaumburg-Lippe " ?

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    11. Was ihre angeblichen rechtlich geltenden Dokumente anbetrifft, so sind sie rechtlich weniger Wert als das Zeitungspapier mit dem sie sich den Hintern abwischen. Wie es mit der rechtlichen Lage aussieht, die nur von Frankreich ausgehen kann, wurde ihnen bereits mehrmals mitgeteilt. Alles andere ist Humbug.

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    12. Sie sind ein alter seniler Mann !
      1) Zeigen sie zb. Behördliche Dokumente das es nicht so ist, auch aus Frankreich ! Sie wissen das ich selbst Dokumente mit meinem vollen Namen aus Frankreich besitze.
      Sie schreiben immer den gleichen Unsinn, sind sie denn noch nicht schlau geworden, nachdem sie für ihre Lügenbehauptungen schon zigmal gerichtlich bestraft worden sind? Sie sind ein sehr kranker Mann, Blender....

      2 ) Noch Einmal ! WO sind die Dokumente " Fürstung Schaumburg-Lippe ?"
      Und kommen sie hier nicht wieder mit ihren Glimmmärchen..
      Dann, Dokumente " offizielle " wo mein Name widerlegt wird...und kein dummes Geschreibsel von Ihnen " DOKUMENTE -.aktuelle " !!!

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    13. PS : Sollten sie keine Dokumente hier oder sonst wo vorlegen können, ist jede Diskussion mit Ihnen sinnlos. Aktuelle Fakten, behördliche Dokumente, keine Märchen !
      Selbsterhebung Schaumburg-Lippe Bückeburg können sie nicht widerlegen, es sei denn sie schreiben die Geschichte um, da sind sie ja ein Meister drin , wie man weiß.

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    14. Herr Boecker, wie auch immer die Erhebung in den Fürstenstand des Hauses Schaumburg Lippe interpretiert wird, durch die Aufnahme der Grafschaft Schaumburg-Lippe in den Rheinbund (einem Fürstenbund) wurde diese Grafschaft zu einem Fürstentum und somit der Regent ein Fürst. Diese Tatsache war über 100 Jahre völkerrechtlich anerkannt und dieses Fürstentum als solches ein Völkerrechtssubjekt wie jeder andere Staat, ob Republik oder Monarchie. Dieses bestreiten zu wollen, zeugt wirklich von einem äusserst niedrigen Bildungsstand, Ignoranz und krankhafter Borniertheit; denn jeder einigermassen gebildete Mensch wird diese Tatsache anerkennen.

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    15. Selbst Erhobene...mehr nicht...durch Täuschung in den Reitbund aufgenommen worden, durch Täuschung völkerrechtlich anerkannt und heute große klappe...lächerlich ! " Selbst erhoben bleibt Selbst erhoben " !

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    16. Und hier wird nicht interpretiert HIER steht es schwarz auf Weiß, oder wollen sie Brockhaus-Lexikon in frage stellen, Blender...?
      Original :
      " folgte 1787 sein Sohn Fürst Georg Nil- b elm (i.d.) zu S., zunächst nntcr der Vormundschaft seiner Mutter, der 1807 dem Rheinbünde bcitrat und sich nntcr schweigender Zustimmung Frankreichs den Titel Fürst (princo) beilegte " ! noch Fragen?

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    17. PS : Und hier endet die Diskussion mit Ihnen...Von ihnen kommt nichts anderes als Ihre eigene Wahrheit, die sie & Co sich zusammen-spinnen.
      Die Fakten liegen über mich und Schaumburg-Lippe vor, jeder kann genau erkennen was der Wahrheit entspricht und was nicht. Jeder kann sehen wer offizielle Fakten vorlegt und wer nicht...Sie/Ihr seid es definitiv nicht...bleibt in eurer Traumwelt !

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    18. "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens."

      Friedrich Schiller, Die Jungfrau von Orléans

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    19. A propos Orléans. Sie waren doch auch mal Duc d'Orléans, und als solcher auch von ihrer merkwürdigen Kirche anerkannt. Warum sind sie es heute nicht mehr? ;)

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    20. Sch-Lippe persönlich =>
      Anonym10. September 2014 14:25
      "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens."

      Friedrich Schiller, Die Jungfrau von Orléans


      Wie recht sie damit haben.....an ihnen beißen sich die Götter die Zähne aus !

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    21. Falsch, nicht Sch-Lippe persönlich sondern Zitat stammt von Schiller oder können sie nicht lesen. LOL
      Und wo bleibt die Antwort auf obige Frage betr. des Duc d'Orléans?

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    22. Duc d'Orléans ?...Wo ?
      War das nicht doch etwas anderes...Ihr seid so schimmerlos und dumm :-)
      Da kann ich keine Antwort darauf geben...mit dem Duc d'Orléans habe und hatte ich nie etwas zu tun.
      Diskussion beendet...einfach zu dumm !

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    23. Dass sie ein patentierter Lügner sind, ist ja schon lange bekannt. Auch, dass sie die Beweise ihrer Lügen sogar selbst liefern auch. Hier ein neuer solcher Eigenbeweis der Lügen dieses faken comte und duc.
      Das sind die gestohlenen anderen Familien gehörende Titel, die sie sich von ihrer merkwürdigen „Kirche“ mit dem Prädikat „Hoheit“ haben „anerkennen“ lassen.
      Comte de Montfort l’Amaury
      Prince de Rochefort
      Duc de Bretagne
      Duc d’Orléans
      Earl of Leicester
      Hier die Screenshots :

      http://newsofthefakesociety.com/2014/09/11/the-fake-comte-de-montfort-lamaury-and-his-titles/

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    24. Gut das du mich daran erinnerst !
      Danke

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    25. So, und wo ist jetzt das Dokument der Fürstung Sch-Lippe ? Die Antwort seid ihr immer noch schuldig, ihr könnt es nicht beantworten, oder gibt es keine Dokumente?

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    26. Es ist schon merkwüdig, dass sie erinnert werden müssen ein Lügner zu sein.

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    27. PS : Bevor Blender & CO ihr Unwissen als Lüge von mir verbreiten :
      Duc d’Orléans
      Earl of Leiceste
      Prince de Rochefort

      Diese Titel wurden von mir abgelegt, ich habe auf diese Title im Jahre 2012 nach einem netten Gespräch mit einer sehr netten Person aus FR. ( nicht Blender), aus Respekt, Anerkennung und Freundschaft freiwillig verzichtet...!
      Von mir getragene " Titel sind auch meine rechtlichen Namensbestandteile "

      So Blender & CO
      WO SIND DIE DOKUMENTE " FÜRSTUNG SCHAUMBURG-LIPPE " ?

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    28. Ich wusste es !
      Die können schnell antworten wenn es darum geht andere der Lüge zu bezichtigen...Ihre eigenen können sie nicht widerlegen...da muß schnell versucht werden abzulenken, da wird geschwiegen...
      Das Sagt ja nun alles aus : KEINE OFFIZIELLE FÜRSTUNG - SCHAUMBURG- LIPPE BÜCKEBURG: Keine offizielle Dokumente vorhanden also " SELBSTERHOBENE " Erklären sie das mal den Menschen Blender & CO !

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    29. Da der Herr Blender aus Paris wiedereinmal nichts anderes zu tun hat und über mich im www wiedereinmal herzieht, möchte ich Ihnen den Herrn Blender als Person etwas näher bringen und vorstellen.
      Herr Blender aus Paris nutzt ua den Usernamenen "mixglimou " auf diverse Website.
      Schauen wir uns mal an, was Google uns dazu sagt => Blender- mixglimou = Google
      Jetzt wird es pikant, Augen zu und durch => PEINLICH...Und damit Blender- mixglimou nicht behaupten kann ich würde etwas falsches posten => GOOGLE-BILDER-BLENDER...Wem das nicht reicht...anfragen hier, es gibt da noch so einiges.
      Jetzt weiß man aber mal mit wem man es hier zu tun hat, ein Ritter von Itter und Möchtegern Prof & Dr.!

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    30. Und wer es genau wissen möchte, klickt auf der Seite Google-Bilder eines der pikanten Fotos an, drückt ( Strg+f ) und gibt oben in das Suchfeld " mixglimou " ein.
      Lasst euch überraschen was euch erwartet....viel Spaß wünsche ich bei der Eindeckungsreise " Blender-mixglimou ! "

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    31. ZB. gebt die URL => http://outpersonals.com/profile/mixglimou?m= <= !!! Nicht unter 18 Jahre erlaubt !!! Oben in die URL Leiste eures Browsers ein, dann werdet ihr auf eine " Peinliche Website geleitet.
      Dort werde Ihr einen Text finden, was er so sucht etc...den bitte bei Google übersetzen...TIPP- Kotztüte bereithalten ! Natürlich sind auch Einerkennungszeichen des Blenders dort zu finden " Hahaha...LOL...wer ihn kennt, " typisch Blender " !

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    32. Sehr interessant ihre Einstellungen, die u.a. falls sie echt wären unter die Privatsphäre fallen würden und somit strafbar sind. Als Inhaber und Administrator ist der Herr Möbius auch belangbar. Ein „mixglimou“ der 154-157 cm gross ist, ausserdem noch schwul und sich dann für Frauen interessiert!!!! Irgend etwas stimmt da nicht. Jedenfalls stellt das ein Verleumdung dar.
      Wie ich ihnen hier mitteilte, wartete ich noch auf weitere solcher Akte, die ich gegen sie natürlich verwenden werde.
      Ja, dass sie nun öffentlich beim Lügen ertappt wurden, schlägt ihnen wohl sehr auf den Magen und sich mit solch billigem Mist rächen zu wollen, zeigt nun wirklich auch in den Augen der Mitleser woher sie nun wirklich stammen, aus der Gosse und dies ist keine Beleidigung sondern eine Tatsache. Interessant, auch wenn man auf die Goggle-Bilder klickt führen sie zum grossen Teil merkwürdigerweise auf die von ihnen unter usurpierten Namen eingestellten Mobber- und Hassblogs.

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    33. " Edler Herr und Freiherr Michael v. Bentler a.d.H. der Edlen Herren zu Itter, Docteur en histoire et civilisations (EHESS), Diplômé de l'École des Hautes Etudes en Sciences sociale......etc , alles offen, für jeden sichtbar...und er kommt wieder es waren andere die da mit meinem Namen etc... Blender.... " Wir glauben dir alles ", so wie auch die Admins bei Wikipedia...LÄCHERLICH. !
      Unser Fürstlein hat sich schöne Mitstreiter angeschafft...der eine lächerlicher als der andere...!

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    34. Wo habe ich gelogen ? Wenn sie die von mir freiwillig abgelegten Titel meinen, wo habe ich da gelogen ? Ich habe seit dem freiwilligen Verzicht nichts mehr mit den Titel zu tun, haben sie ein Problem damit ?
      Aber das wir jetzt alle " dank " Wikipedia ihren Lügenhaufen und Unsinn sehen und lesen durften, zeigt ja nun was man wirklich von den Blender halten kann und muß...
      Schämen sie sich eigentlich nicht ? gewollter Edler von Itter gewollter Prof & DR. wenn man das Benteler_(Geschlecht) (gelöscht) weiß man sofort das sie ein Hochstapler sind und das schon seit Jahren ! Selbst ihre ach so geliebten Adelsverein haben sie was vorgemacht...alles erfunden...peinlich für Blender...peinlich für das Fürstlein...peinlich für den Adelverein der selbst stark in der Kritik steht...
      Das Blender ist die Wahrheit...und jeder kann auch bei Wikipedia ihren Usernamen lesen wie auf sämtliche Pornoseiten, auch aus dem Jahre 2003...natürlich war das auch ein anderer...wer es glaubt.. :-)

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    35. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    36. Laber ...laber ...laber...erzählen sie das ihre Frisör..! Glauben sie , ich lese ihren Roman hier noch...das sagt alles aus Wikipedia Diskussion : Bentler der Möchtegern....Edler Herr und Freiherr Michael v. Bentler a.d.H. der Edlen Herren zu Itter, Docteur en histoire et civilisations (EHESS), Diplômé de l'École des Hautes Etudes en Sciences sociales, Professor an der Universität Angers, Schüler von François Furet..... Was für ein Held ! Wenn sie zu blind waren und das mit meinem freiwilligen Verzicht auf die Titel, von vor über 2 Jahren nicht gesehen / gelesen haben, kann ich nichts dafür...Dummschwätzer!

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    37. Aber das zu dem Satz " Adelige kann man kaum täuschen, die wissen sofort, ob jemand dazugehört oder nicht. Sie werden jedenfalls nie dazugehören!!! "
      Und da kann ich auch gern drauf verzichten, mit solch kriminellen Pack wie sie & CO es sind, gebe ich mich bestimmt nicht ab. Ich habe selbst meine Beziehungen zu anderen Adelshäuser, Königen etc...weltweit und vor allem zu ehrlichen, freundlichen und höflichen Menschen. Da kann ich wirklich ohne traurig zu sein auf sie & Ihre " Freunde " verzichten...Pack !

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    38. Hier Blender, sie dürfen jetzt wie von ihnen angekündigt, versuchen den/die jeweiligen Gerichtsvollzieher/ Richter in FR. zu verklagen, weil auch dort mein real-NAME anerkannt wurde. Sie waren sich doch so sicher das die zb. FR. Justizbehörden niemals meinen Namen anerkennen würden, geschweige denn, ihnen, den großen Blender, Gerichtsurteile etc, in meinen Namen überbringen würden . Aber ihren Namen kann ich dort auch deutlich erkennen, da steht nichts von " Edler von Itter oder Prof-Dr. " einfach nur ihr Name.
      Na ja, sei es wie es ist, ich wünsche ihnen viel Glück beim verklagen von Richter & Gerichtsfellzieher...Berichten sie uns wie es für sie ausgegangen ist und vergessen sie nicht dem Richter & Gerichtsvollzieher zu erzählen das sie ein Edler von Itter & ein Pof / Dr. sind !

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    39. Herr Boecker, erstens ist ein Gerichtsvollzieher keine Behörde und zweitens eine an das Gericht in Hamburg gesandte Rechnung und der von mir reklamierte Gerichtsbeschluss, der mir vom Gericht über diesen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde keine Anerkennung ihres falschen Namens. Ich würde an ihrer Stelle mal einen kompetenten Rechtsanwalt befragen, wie die Prozedurordnung in Frankreich aussieht und wie das strafrechtlich mit der Angabe von falschen Identitäten vor Gericht und Behörden in Frankreich aussieht. Ihrem Schlechtanwalt und Haupt eines Mobber- und Hassblogs wurde der Artikel des französischen Strafrechts übersandt. Da er wohl kein Französisch versteht, hoffe ich, dass er sich das hat übersetzen lassen. Wenn nicht ist es seine eigene Schuld, bei mir nicht weiterzukommen.

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    40. " und der von mir reklamierte Gerichtsbeschluss "
      So so, ich reklamiere zb ein kaputtes Radio, sie gleich einen kaputten Geschichtsbeschluss...na dann ! Ich werde meine RA mal fragen, wie man einen Gerichtsbeschluss " reklamieren " kann.
      Sie lassen sich immer lächerliche Ausreden einfallen, merken sie selbst nicht wie, bekloppt das ist was sie da schreiben?
      Blender.... Blender, ein Schreiben vom Gericht , eine bestätigte Urteilszustellung von einem FR Gerichtsfellzieher ist doch wohl schon etwas offizielles..sie möchten , oder wünschen sich, das es nicht so ist.
      Ich verrate ihnen was..über sie kann ich mich nur noch amüsieren...soviel Dummheit, soviel Unsinn etc.. und das alles zusammen, von nur einer Person , ist schon ein Rekord.
      Träumen sie mal schön weiter, es wird nicht mehr lange dauern, dann werden sie ohne weitere Vorwarnung aus ihrem Schneewittchenschlaf gerissen. In ihrer Haut möchte ich ehrlich gesagt nicht stecken..!

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    41. Haben sie wenigstens verstanden, was sie mir da aufzeigen? Natürlich nicht. Bei Gerichtsvollziehern steht: freiberuflich, also keine Behörde sie Intelligenzbolzen.

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    42. 7. Gerichtsvollzieher FR

      Was ist der Status der Gerichtsvollzieher der Gerechtigkeit?
      Gerichtsvollzieher sind Beamte, zum Büro im Auftrag der Justizminister, Justizminister ernannt. Aber sie üben in einer liberalen Rahmen. Status resultiert insbesondere aus der Ordnung der 45-1418 28. Juni 1945, Verordnung Nr. 45-2592 vom 2. November 1945 das Dekret Nr. 56-222 vom 29. Februar 1956 und das Dekret Nr. 75-770 14. August 1975.

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      Sie bedeuten nur die Qualität der Verfahren und Gerichtsentscheidungen und Handlungen oder Vollstreckungstitel auszuführen. Sie können auch, entweder auf Provisionsplätze oder auf Antrag von Personen, führen Beobachtungen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Genehmigung des Ministers der Justiz, der Justizminister, die beide Nebentätigkeiten Direktor der Immobilien-und Versicherungsagenten auszuüben.

      Unter Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit für die nach Gesetz und Ausnahme Reserve des Gerichtsvollziehers werden, können nicht in der Feder des Amtsgericht seines Wohnsitzes instrumentiert werden.

      Sie können entweder einzeln oder in einer professionellen Partnerschaft oder professionelle Partnerschaft zu üben.

      Gerichtsvollzieher erhalten in Zivil-und Handelssachen, für ihre Beamten, kostenpflichtige Vergütung für in dem Dekret Nr. 96-1080 vom 12. Dezember 1996 zur Verfügung gestellt.

      Im Fall der Verletzung von Berufsregeln, kann die Justizbeamten disziplinarisch vor seinen Peers (Abteilungszimmer) oder vor dem High Court, abhängig von der Schwere der vorgesehenen Sanktionen.

      Ihre Vergütungen, die eine Rate durch Dekret des Staatsrates gegründet bestimmt.

      Welche nationalen Vorschriften über den Beruf?
      Grundsätzlich zu werden Gerichtsvollzieher halten einen Master-Abschluss in Recht, haben eine Probezeit von zwei Jahren abgeschlossen und übergeben eine professionelle Prüfung.

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      Doch das Dekret vom 14. August 1975 über den Zugang zum Beruf Gerichtsvollzieher Bedingung erlaubt, unter bestimmten Bedingungen, der Generalstaatsanwalt am Berufungsgericht der Klägerin, die professionelle Prüfung und ganz oder teilweise zur Verfügung stellen der Kurs.

      Ob, wie die repräsentativen Organisationen und professionelle Arbeit?
      Der Beruf ist durch Abteilungs-und Regionalkammern in jeder Gerichtsbarkeit des Berufungsgericht vertreten. Darüber hinaus wird eine nationale Kammer, dessen Büro von 7 Mitgliedern zusammen, die das gesamte Berufs mit den Behörden und löst Streitigkeiten zwischen den Kammern, und in einigen Fällen zwischen den Gerichtsvollzieher.

      Was sind die Chancen für Ausländer, diesen Beruf in Frankreich ausüben?
      Umsetzung der Richtlinie 89/48 vom 21. Dezember 1988: Artikel 5-2 des Dekrets Nr. 75-770 des 14. August 1975 sieht vor, dass die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die die Bedingungen in ihrem Land für Usher treffen Gerechtigkeit kann diesen Beruf in Frankreich unter der Bedingung geben komplementäre Fähigkeiten vor einem nationalen Jury getestet werden. Die Liste der Kandidaten zur Teilnahme an der Prüfung zu sitzen hat nach Beratung mit dem Amt des von der Justizministerin, Justizministerin, die auch setzt die Fragen, zu denen der Bewerber muss befragt werden verabschiedeten Nationalen Kammer. Das Programm und die Verfahren für die Prüfung wird im Auftrag der Justizminister, Minister für Justiz. Der Kandidat muss auch alle nach Artikel 1 des Dekrets Nr. 75-770 vom 14. August 1975 festgelegten Bedingungen erfüllen, dh die Französisch Nationalität und erfüllen die Anforderungen der Moral.

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    43. Ein Gerichtsvollzieher FR , der in ihrem Falle tätigt wird, wird über den diplomatischen Weg. von einem deutschen Gericht ein FR Gericht beauftragt....die wiederum den Gerichtsfellzieher beauftragen. Sie Intelligenzbolzen !

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    44. PS : Und natürliche müssen sie auch die Kosten tragen, auch wenn die Zustellung mehrfach versucht, aber nicht zum Erfolg führte, jeder einzelne Versuch kostest.
      Und wenn wir mit allem fertig sind, strebe ich einen gerichtliches Mahnverfahren gegen sie an und erwirke dann einen Vollstreckungstitel. Da kommt schon einiges an Schulden zusammen die sie bei mir haben, den Rest können Sie sich ja denken.

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    45. Reden, reden!!!! Sie reden schon so lange davon und nichts kommt; ich warte doch so sehnsüchtig darauf, damit sie endlich ruhig werden, nicht weil sie ihr angebliches Geld bekommen, sondern weil sie endlich sehen werden, dass sie mit ihrem Mist in Frankreich nicht durchkommen werden. Ich rate einen kompetenten Rechtsanwalt zu fragen, der sich in französischem Recht auskennt. Ihr Schlechtanwalt scheint das nicht zu können.

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    46. Blender ...Blender ...Frankreich ist nicht Afrika ! :-)

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    47. Blender, ich möchte ihnen ja ungern den Abend oder Ihr Restleben versauen, aber sie wollten es ja nicht anders. Ich lasse sie zumindest in der Sache nicht mehr länger im dunklen sitzen Vollstreckungstitel sie werden ausbluten, alles was ihnen gehört, gehört ihnen nicht mehr lange. Verkaufen, verschenken , vererben bringt nichts, aber das werden sie auch wieder nicht glauben...soll aber auch ihr Problem sein.

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    48. “Das weltweite Netzwerk deutschsprachiger Anwaltskanzleien
      Juristisch sicher im Auslandsgeschäft”

      Herr Boecker, es handelt sich hier um Geschäftsschulden, die aus Verträgen entstanden sind und die daher der Schuldner, ob Kaufmann oder Privatmann, anerkannt hat. Aber versuchen sie es, es würde mich freuen, dass sie dann noch blind weiteres Geld ausgeben müssen, als Hartzler oder Frührentner haben sie es ja!!!!

      Auch sonst kommen sie nicht weiter. Ich habe das schon zur Genüge aufgezeigt.

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    49. Wenn sie meinen...Tipp, sparen sie schon mal !

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  3. Der Fürst hatte heute gute Laune, immerhin schrieb er persönlich und meinte es gut.
    Das Fürstenprogramm:
    http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online

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    1. Jo...ich weiß auch zufällig, das er , bevor er eine SMS versendet , andere diese, auf Fehler überprüfen lässt...gibt es keine Korrekturprogramme für Handys ?

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  4. Was für eine gequirlte scheiße.

    Ein Benteler der gerne Professor spielt, selbst zum Adel gehören möchte, dabei durch Falschdarstellungen der Dokumentation und Lügen, seiner Herkunft ertappt wurde.
    Ein Bückeburg er, der gerne Fürst wäre (Nachweisliche Dokumentation)der noch dazu, Nachweißlich bei Wikipedia Geschichtsfälschung begangen hatte, besser gesagt, begehen hatte lassen.

    Ein RA für Pferderecht (mal Lachen wie eine Gummiente)der sich aufplustert wie ein Balzender Pfau.
    (Hätte mir, etwas mehr, von einem RA erwartet als nur Heiße Luft).

    Ein Böcker der geadelt wurde, aber siech aufführt, wie die Axt im Walde.
    Sein RA sich mit Satirischem Sarkasmus ausläset. (Was ja zum Teil in Amüsanter Form geschieht).

    Dennoch ein Spruch der Weisheit, „Adel kommt von Edel“

    Bisher wurde hier, nichts von Edlem dargelegt.

    Aus meiner Sicht (sehr bedauerlich), ist hier niemand dem Edlem Blutes aussagen Wert.

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    1. Wissen Sie, ich stimmen Ihnen zum Teil zu, selbst das ich mich " manchmal " wie die Axt im Walde verhalte, will ich nicht verneinen.
      Warum ich diese Verhalten manchmal aber an den Tag legen muß, müsste Ihnen ja dann auch bekannt sein, wenn nicht, kläre ich Sie kurz auf.
      Wie würden zb. Sie sich verhalten , wenn Sie über 4/5 Jahre hinweg, täglich öffentlich als ( Kinderficker-Mörder, Pädophilier, Drecksau, Schwein, Unwertes-Leben, Betrüger
      etc..pp ) beschimpft und betitelt werden ?
      Selbst mit Mord ist mir mehrfach gedroht worden, Fotos wurden geschossen und veröffentlicht, zig Anzeigen bekommen und ständig zur Polizei- StA geladen werden..etc..
      Ich bin der Meinung, das ich da manchmal auch das Verhallten wie die Axt im Walde an de Tag legen darf, zumindest drohe und Beschimpfe ich niemanden, obwohl diese kriminelle Bande es verdient hätte.

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    2. Ah, da meldet sich mal wieder der Dr.Dr. Weber auch bekannt als Charles T. Weber comte de Montfort l'Amaury, diesmal nicht von Cabrera "geadelt" sondern von dem souveränen Alfred. LOL
      Was soll übrigends dieses geschrobene, äusserst fehlerhafte Deutsch. Ist das vielleicht die Bildungssprache des Dr.Dr. Weber? Ja wirklich tolle Bildung, genauso wie ihr "Lehensherr".

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    3. Der hat zumindest rechtlich anzuerkennende Dokumente...Euer Fürstlein auch?

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    4. PS : Charles ist kein Comte...Lesen war noch nie Ihr Ding!

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    5. "Der (Charles) hat zumindest rechtlich 'anzuerkennende'(?) Dokumente…" und dann "Charles ist kein Comte…" wieder solch ein merkwürdiger Widerspruch. Merken sie wirklich nicht den Unsinn, den sie verzapfen?
      Jedenfalls zeigt das merkwürdige "Dokument" ihrer merkwürdigen Kirche, dass er als "Seine Hohheit, Charles T. Weber Comte de Montfort l'Amaury" von dieser anerkannt wurde. Dass er nicht mehr als ihr "Haussekretär" auftritt ist mir schon aufgefallen.

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    6. Blender...Blender...Dinge ändern sich so dann und wann. Was heute ist, ist Fakt.
      Ich erinnere sie ja ungern an DAS...ich muß Heute noch darüber lachen...:-)

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