Dienstag, 24. März 2015

Fachanwalt für Verzögerungsrecht

Bald ist wieder Freitag und es steht ein Gerichtstermin an, der vorher bereits mehrfach verlegt wurde und am Ende in einem Versäumnisurteil mündete, weil das Gericht den Verlegungsanträgen des gegnerischen Anwalts nicht mehr folgen mochte. An einem anderen Gericht wird dem Kollegen nur noch mit Postzustellungsurkunde zugestellt, weil die Empfangsbekenntnisse nicht zurück kommen. Sozusagen ein Fachanwalt für Verzögerungsrecht. Eine Kostprobe der Fantasie des Kollegen, die beim Landgericht Hamburg nicht auf fruchtbaren Boden fiel, möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten:

"Viel schwerer wiegt aber, daß der Unterfertigte seiner 93-jährigen demenzkranken Großmutter einen dingend notwendigem Besuch versprochen hat. Die Umkehr wäre für sie, die mittlerweile verwitwet alleine in der Schweiz lebt nicht tragbar. Ein anderer Besuchstermin ist in naher Zukunft wegen Taufe meiner Tochter und Hochzeiten nicht denkbar. Auch wurde für den. Freitag Abend ein Termin mit dem Verwalter der Vermögensachen meiner Großmutter vereinbart."

Natürlich hat der Kollege Einspruch eingelegt, diesen nicht fristgerecht begründet, es aber geschafft, den darauf folgenden Termin wegen Krankheit erneut verlegen zu lassen. Bei der neuen Terminsladung hat das Gericht nun darauf hingewiesen, dass eine abermalige Verlegung grundsätzlich nicht in Betracht käme. Nun ist immer noch keine Begründung für den Einspruch eingegangen und damit sind vier Schriftsätze von uns unbeantwortet geblieben. Ich bin gespannt, was dem Kollegen für den kommenden Freitag einfällt, Wenn er es erneut schafft, den Termin zu verschieben, verkünde ich nur noch seinen Verlegungserfolg und lasse ihn in meinem Blog zukünftig in Ruhe. Versprochen.

1 Kommentar:

  1. die Gebrüder Grimm25. März 2015 um 11:49

    Ja, ja, als Ausrede kleine Mädchen und ´ne Großmutter?

    Wir haben ihn wohl mit unserem Märchen inspiriert!

    -siehe auch: ROTKÄPPCHEN!

    AntwortenLöschen