Donnerstag, 5. März 2015

Landgericht Bückeburg - Fürstentreu!

Wir befinden uns im Jahre 2015 nach Christi. Ganz Niedersachsen wird von Demokraten geführt. Ganz Niedersachsen? Nein! Ein von unbeugsamen Vasallen bevölkerter Landstrich hört nicht auf, der bürgerlich-demokratischen Freiheitsbewegung Widerstand zu leisten. Zentrum der politischen Restauration ist die Residenzstadt Bückeburg mit dem fürstlichen Landgericht, das die juristischen Geschicke Schaumburg-Lippes leitet. Ein fürstentreues Volk, vom Schutzmann bis zum Richter.

Und einer dieser Richter schreibt allen Ernstes: „Nicht dem Kläger ist in diesem Verfahren nach der Zivilprozessordnung die Befugnis zur Führung des Namensbestandteiles Fürst abzuerkennen, sondern dem Beklagten in diesem Verfahren sein darauf gerichtetes Begehren.“

Anlass für das offene Bekenntnis eines niedersächsischen Richters zu vorkonstitutionellen Herrschaftsverhältnissen ist ein Rechtsstreit, den ich als Beklagter vor dem Landgericht Bückeburg gegen Herrn Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe führe. Weil dieser sich gegenüber dem Landgericht Bückeburg als Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe ausgab und im Rubrum eines Beschlusses auch so geführt wird, beantragte ich aus meiner naiven bürgerlich-rechtlichen Perspektive eine Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO auf den tatsächlichen Namen des Klägers.

Daraufhin unterstellte mir der fürstentreue Richter sogar die hoheitliche Stellung des Klägers anzuerkennen, weil ich angeblich - wie er schreibt - meine „der Kläger dürfe den Namenszusatz „Fürst“ nicht führen, sich nicht als Fürst bezeichnen, denn er sei kein Fürst, schon sein Großvater habe den Titel nicht führen dürfen. Darauf habe die Landesregierung Schaumburg Lippe mit Schreiben vom 14. April 1936 den Reichsminister des Innern hingewiesen. Der Kläger sei lediglich ein Prinz.“

Nein, werter Herr Vorsitzender. Ich meine nicht, der Kläger sei lediglich ein Prinz. Er ist weder ein Prinz noch ein Fürst und ich meine nur, der Kläger müsse mit seinem bürgerlichen Nachnamen „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ im Rubrum geführt werden. Doch das Landgericht Bückeburg schlägt die Hacken zusammen und lehnt die Rubrumsberichtigung ab. Schloss Bückeburg ist groß, das Städtchen ist klein und bei den 9 Richtern des Landgerichts dürfte es auch recht familiär zugehen.

Eine Gerichtsposse um einen rückwärts gewandten Kläger, die vielleicht mit der Geisteshaltung „seines Völkchens“ zu erklären ist. Denn noch am 19. Januar 1975 stimmten die Schaumburg-Lipper mittels Volksentscheid für die Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe. Weil die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit dem "Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes" bestimmte, dass beide Gebiete bei Niedersachsen verbleiben müssen, endete der Traum eines eigenen Landes mit Bückeburg als Hauptstadt.

Bis heute scheinen viele Zwangsniedersachsen aus der Region Bückeburg dem Fürstentum und der verpassten Separation nachzutrauen und huldigen deshalb den Nachkommen der Fürsten zu Schaumburg-Lippe - im Zweifel auch als Richter und gegen geltendes Recht.

14 Kommentare:

  1. Standeserhebung ( Schaumburg-Lippe ) die Wahrheit ! und darauf sind die stolz und verbiegen geltendes Recht ?! Das wirft natürlich weitere Fragen auf und muß beobachtet werden !

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    1. Adelbert von Hohenadel6. März 2015 um 05:33

      Wie peinlich; es gibt gar kein Fürstentum in Bückeburg und somit keinen Fürsten siehe hier:

      http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstentum

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  2. Herr Möbius, Ihre Widersprüche hier aufzuzeigen scheint weh zu tun und diese Tatsachen entfernen Sie. Naja es wurde gesichert.

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    1. Kloster Bückeburg, Schwester Angelika, geb. 19286. März 2015 um 04:06

      Da fühlt sich wohl ein Möchtegern-Fürst auf den Schlipps getreten?

      Wenn schon die Wahrheit rauskommt, dann bitte auch dazu stehen.

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    2. Herr Anonym,

      wenn die Kommentare lediglich meine "Widersprüche" aufzeigen würden, würde ich sie nicht löschen. Leider enthalten viele Kommentare, wohl auch der von Ihnen den ich entfernt habe, Unsachlichkeiten oder Beleidigungen, die den gesamten Kommentar disqualifizieren. Da ein Kommentar nicht bearbeitet werden kann, bleibt insofern nur die Löschung. Schreiben Sie doch in Zukunft einfach sachlich, dann bleibt Ihre Kritik den Lesern auch erhalten.

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  3. Ja sicher, sichere das, ist bestimmt sicher, das du das gesicherte dann sicher an die StA schicken kannst...sicherlich Blender...sicherlich...

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    1. Dann sichere das auch und sende es gleich der StA mit :

      Selbst als Prinz dürfte sich Sch-Lippe nicht bezeichnen.

      "Prinz und Prinzessin sind die Bezeichnungen für alle nicht regierenden und standesgemäßen Nachkommen souveräner Fürstenhäuser. In Deutschland war es die Bezeichnung aller Mitglieder solcher standesherrlicher und regierenden Häuser, welche zur Zeit des Heiligen Römischen Reichs bereits den Fürstentitel besaßen." ( Wikipedia )

      Das Heiliges Römisches Reich ist 1806 niedergegangen....da waren die selbsternannten Grafen noch keine selbst erhöhten Fürsten das war um 1807 !.
      Noch nicht einmal als Prinz dürften die sich bezeichnen.
      Also noch eine Lüge die über 100 Jahre besteht.

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    2. Und die "Anzeigen", Alfred Boecker (alias "von Montfort", alias "de Montfort", alias "seine Heiligkeit der UKK")???

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    3. Herr Boecker, Geschichte und geschichtliche Texte zu verstehen war nie ihre Stärke, der von ihnen vertretende Mist ist wirklich unter aller Sau. Standesherrliche Häuser sind ehemals regierende fürstliche oder gräfliche Häuser sog. Erlaucht-Grafen, die mit dem Ende des HRR mediatisiert wurden. die Fürsten zu Schaumburg-Lippe wurden niemals mediatisiert und regierten bis 1918.

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    4. Sicher Blender...sicher, wieder selbst Geschichten erfinden.
      Nun ja HIER kann man sehr interessantes dazu lesen..
      Und nun gute Nacht und das sichern nicht vergessen :-)

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    5. Aber lassen wir ihm gnädigerweise den Prinzen, damit er wenigstens etwa vorweisen kann...Hahaha

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    6. Hier geben sie einen weiteren Beweis ihrer saublöden, ungereimten Kommentare, die wie immer daneben gehen. Ja gute Nacht, bei mir ist es erst 23.Uhr 27 hahahahaha

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  4. Landgericht Bückeburg?

    Ja, Bückeburg liegt auf dem Lande, da werden die Huhnereier noch von Hand eingesammelt.

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