Mittwoch, 10. Juni 2015

Fachanwalt für Verzögerungsrecht - Teil 3

Es wird wieder Freitag und wieder steht ein Gerichtstermin am Landgericht Hamburg an, der vorher bereits mehrfach verlegt wurde. Ein unbegründeter Verlegungsantrag führte zu einem Versäumnisurteil und angeblich hatte ich am Mittwoch vor dem letzten Freitagstermin im März 2015 einen grob rechtswidrigen Artikel voller Unwahrheiten über den Gegner beim Bauer-Verlag lanciert, weshalb der gegnerische Kollege mit dem Entwurf einer einstweiligen Verfügung überlastet gewesen sei und deshalb beantragt hatte, "den morgigen Termin ein letztes Mal verlegen zu lassen". So geschah es dann auch Ende März mit einer gnädigen Geste des Gerichts und der eloquente Anwalt aus dem Süden unserer Republik hatte sich nicht erst damit zum ungekrönten Herrscher der Fachanwälte für Verzögerungsrecht aufgeschwungen.

Mittlerweile habe ich noch eine weitere Kostprobe seines fachspezifischen Könnens genießen können, als ein Termin im April vor einem anderen Landgericht "wegen Verhinderung" aufgehoben wurde und nun zunächst über seinen Antrag verhandelt werden soll, ob der Haupttermin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss. Ich habe mich mittlerweile schon daran gewöhnt, dass die Termine mit dem Verzögerungsspezialisten regelmäßig verlegt werden und kann mir gar nicht mehr vorstellen, eines Tages ohne das verbindende Element unserer gemeinsamen Prozesse den beruflichen Alltag durchstehen zu können.

Zwischenzeitlich ist er mir nämlich nicht nur durch seine virtuose und äußerst souveräne Art, den Gerichten ausschließlich seine Terminsplanung zum Maßstab der Verhandlungen aufzuoktroyieren, ans Herz gewachsen. Denn mit der Selbstsicherheit eines genialen Taktikers wischte er auch die anwaltliche Berufsordnung derart lässig vom Tisch, dass er wohl zum unumstrittenen Rockstar der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer wurde. Er hat sich einfach aus dem steifen Korsett des gewöhnlichen Anwaltsdaseins gelöst, ist in seiner Prozessführung stets fantasievoll und versüßt mir in der Folge durch unsere gemeinsamen Prozesse das Berufsleben als Rechtsanwalt ungemein. Ich hoffe daher inständig, dass er auch den kommenden Freitagstermin wieder verlegen lässt und unsere prozessuale Verbundenheit noch lange andauert.

13 Kommentare:

  1. Schon das zweite Mal nehme ich einen langen Weg auf mich in sehnsuchtsvoller Erwartung. Warum sind SIE nicht erschienen, Herr Kollege? Schade.

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    1. Jetzt wissen sie wie es ist, wenn man versetzt wird....wie oft sind sie nicht erschienen...1....2....3...4... mal?!

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  2. Gross angeben und dann nicht erscheinen. Hat wohl Muffelsausen gehabt.

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    1. Seine Stärke in den Rücken zu schiessen, denn bei einem fairen Kampf mit seinem Gegner zieht er wohl meistens den Kürzeren, also geht er lieber nicht hin.

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  3. Herr Boecker, wie immer beherrschen Sie nicht die deutsche Sprache. Es gibt einen Unterschied zwischen Verschieben und nicht erscheinen. Bei verschieben gewährt das Gericht auf Antrag einen späteren Termin. Bei nicht erscheinen ist eben z.M. eine Partei nicht erschienen, was nun wirklich nicht das selbe ist.

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    1. Sie verschieben 3 Std. vorher und erscheine dann auch nicht...so ist es richtig, oder?!

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  4. Ponnny schreibt man mit 3 n

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  5. Seit Jahren die gleiche Leier. Und dabei ist Herr Boecker (und sonst weiter nichts) nach eigener Aussage mit dem Oberstaatsanwalt familiär verwandt. Auf die Familie ist einfach kein Verlass.
    Da hat dann wohl auch die umständliche Fahrt mit der Bahn in die Hamburger "Altstadt" (darüber lachen wir noch häufig) nichts gebracht. Oder das Sondereinsatzkommando, das nachts noch in der Wohnung aufkreuzte, weil entlarvende Flugblätter verbreitet wurden.
    Herrlich!
    Das ist wirklich wahnsinnig amüsant.

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  6. Immer wieder die gleiche Leier....langweilig ..Du bist so unwichtig und uninteressant wie ein Reiskorn, wirst es auch bleiben.... eben genauso unwichtig und uninteressant wie der Ar...der nicht richtig schreiben kann.



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