Mittwoch, 21. Oktober 2015

BILD gegen die Meinungsfreiheit

Während SPIEGEL-online seinen Lesern lediglich gezielt die Möglichkeit zur Meinungsäußerung in Sachen "Flüchtlinge" einschränkt, macht BILD-online gezielt Jagd auf solche Nutzer von Facebook, die es wagen, ihre abseits der Linie der Partei oder jenseits des Anstandsgefühls aller billig und gerecht Denkenden liegende Meinung öffentlich zu äußern.

Ist das auf die Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung hereingefallene Opfer erst einmal in den Hinterhalt der BILD-Agenten geraten, wird es an den online-Pranger gestellt, mit der Unverfrorenheit der Veröffentlichung einer eigenen Überzeugung konfrontiert und über die Hintergründe des Meinungsverrats unerbittlich verhört.

Viele durch BILD-Verhöre Geläuterte schwören ihrer Meinung reuig ab und geloben feierlich, sich in Zukunft nur noch gemäß der Doktrin des Politbüros zu äußern oder sich nur noch zu Kochrezepten und Fußballspielen mitteilen zu wollen. Grundlage der Verfolgung durch den BILD-Sicherheitsdienst ist der jüngst vom Parlament verabschiedete § 126a StGB, welcher der Wiedererlangung der zentralen Publizitätsmacht dienen soll: „Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des deutschen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit öffentlichem Pranger, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.“

Die vom Sekretariat des BILD-Komitees sanktionierten Volksmeinungen werden zukünftig in einem bundesweit einsehbaren Meinungsstrafregister veröffentlicht, dessen Strafrahmen einmal im Monat vom nationalen Meinungsrat überprüft und aktualisiert wird. Der Katalog der über das bisher geltende Strafrecht hinausgehenden verbotenen Äußerungen liest sich mit Stand vom 21.10.2015 wie folgt:
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16 Kommentare:

  1. Ich bin kein Freund der Bild-Zeitung, aber was sie an den Pranger stellt, sind keine Kommentare, die als Meinungsfreiheit bezeichnet werden können, sondern fallen eindeutig unter § 130 StGB Volksverhetzung fallen.

    Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1 gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2 die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Auch lt. Rechtsprechung des EGMR müssen solche Hetz-Kommentare von den Betreibern entfernt werden (Urt. v. 16.06.2015, Az. 64569/09).

    Bild tut nichts weiter als sich selbst zu schützen, und die Kommentare, die dort eingestellt werden, überschreiten bei weitem was die freie Meinungsäußerung erlaubt. Und der Pranger soll den Lesern zeigen, dass sich diese Zeitung eben nicht auf diesem volksverhetzenden Niveau bewegt. Was diese Kommentare anbetrifft, wird sich wohl sicher die Staatsanwaltschaft einschalten und gegen solche Kommentatoren vorgehen.

    Wieder einmal hat der Betreiber dieses Blogs gezeigt, dass er Pöbeln, Mobben, Hetzen und somit das Überschreiten der Meinungsfreiheit für gut befindet, und dieses auf seinem Blog gestattet, und da, wo diese Meinungsfreiheit eine Tatsache darstellt, sie verurteilt.

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    1. Für Sie ganz alleine habe ich die bösen Meinungen nummeriert. Benennen Sie doch einfach die Kommentare, die eingestellt wurden, und bei weitem das überschreiten, was die freie Meinungsäußerung erlaubt. Oder sind das etwa alle oben gelisteten Kommentare?

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  2. Was Blender & CO für Meinungsfreiheit halten, wissen wir...da gibt es ja schon einige Urteile wegen Verleumdung, Beleidigung....etc..zulasten der Besserwisser. Und jetzt will uns, der selbsternannte Prof. , Dr. und Ra. erklären, wo Meinungsfreiheit aufhört und wo Hetze anfängt.
    Ich kann hier ja mal aufzeigen, wo Hetze anfängt und Meinungsfreiheit aufhört...Blender & CO werden sich bestimmt gut erinnern.

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  3. "Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des deutschen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit öffentlichem Pranger, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft."

    Ist das ein Witz oder tatsächlich neu im Gesetz?

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    1. Meinen Sie Volksverhetzung ? Dann zeigen Sie uns mal einige aus dem oben in dem Artikel veröffentlichen Kommentare, welcher Kommentar Hetze, oder sogar Volksverhetzung darstellt, oder welcher noch als Meinungsäußerung zu betrachten ist.

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  4. Wenn ein Bruchteil von einem Prozent dieser Flüchtlinge sich in Deutschland unangenehm aufführt, so werden über diese an eine andere, wohl in Deutschland noch nicht vergangene Zeit erinnernden Hetzkommentare weit über 99% friedliche Flüchtlinge stigmatisiert und als Schweine, Verbrecher, faules Leben, den Arsch gegen „Mekka“ strecken, als Kopfabschneider, Ladendiebe, Vergewaltiger, schlimmer als Tiere, ekelhaftes Pack, Drecksvolk, Koran Kacker, sie sollen sich untereinander todschlagen, Zwangsarbeit, Brut, „Fahnenflüchtige, Kriegsverbrecher, Terroristen“ (hier wird vergessen, warum sie hier sind) bezeichnet. Und auf von Herrn Möbius nicht gelisteten Kommentaren kann man noch folgendes lesen: Der Bimbo soll zurück in Busch Bananen pflücken., Wann gehen die Viecher wieder. Moslems sind schlimmer wie Kakerlaken…

    Dieses Stigmatisieren wohl weit über 99% einer durch ihre religiöse und ethnische Herkunft bestimmte Gruppe ist zweifellos geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, wie die Ereignisse in Deutschland ja zeigen. Der Mordanschlag an einer grünen Politikerin ist wohl augenblicklich das anschaulichste Beispiel dieser zum Hass aufgestachelten Bevölkerung.

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    1. Das ist zur Zeit Deutschland .
      Ich kann es nicht glauben, Migrantenkinder bekommen anscheinend Plakate in die Hand gedrückt und hetzen gegen Deutsche.....( in Erfurt....Gestern )
      Das haben die Kinder nie selbst geschrieben, wer will denn da gegen das eigene Volk hetzen ?
      " Besorgte Bürger entsorgen" , dann müsste man zur Zeit 48% der Deutschen entsorgen...Ich glaube langsam, man provoziert einen Bürgerkrieg in Deutschland...man hetzt die Bürger gegeneinander auf.
      " 99% friedliche Flüchtlinge" es gibt mittlerweile genug beweise ,dass eben nicht 99% der Flüchtlinge friedlich sind...zb. Gestern noch...die Brandstiftung in Kroatien, oder die Ermordung von einer Krankenschwester und einem Arzt...( Bayern )." Mann wollte sich nicht von einer Frau untersuchen lassen und stach zu und jetzt bitte nicht " die sind gestresst, übermüdet...etc.

      Aber all das haben wir Merkel & CO zu verdanken, die Flüchtlinge so wie die De.Bürger, können nichts dafür, aber alle müssen den Kopf für diese unsinnige, menschenverachtende Politik hinhalten....Wer sonst lockt Menschen in ein Land, wo die Menschen bei Wind und Wetter in Zelte überleben müssen.

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    2. Möchten Sie hier bekunden, dass sie die oben aufgeführten Meinungen nicht teilen oder gar abscheulich finden oder möchten Sie ernsthaft postulieren, dass es sich bei den Postings um Volksverhetzung handelt? Im letzten Fall erwarte ich von Ihnen wenigstens für eines der vorgenannten Postings eine halbwegs akzeptable Subsumtion des Tatbestands der Volksverhetzung.

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    3. Unter folgendem Link finden Sie Beispiele von Urteilen betreffs Volksverhetzung:
      http://www.recht-gegen-rechts.de/beispiele-zur-volksverhetzung.html

      Die dort erwähnten Beispiele haben längst nicht den aggressiven Ton, der oben erwähnten Beispiele.

      Ich möchte aber noch weitere Erklärungen geben, die anscheinend Herrn Möbius fremd sind.
      Wenn ich z.B. sage, Ausländer sind Kakerlaken, dann ist das laut gängiger Rechtsprechung keine Volksverhetzung. Wenn ich aber diesen Ausdruck gegenüber einer definierbaren ethnischen oder religiösen Gruppe, in diesem Fall, die von Deutschland aufgenommen Flüchtlinge aus dem nahen Osten, so ist eben der Fall der Volksverhetzung gegeben. Durch die herabwürdigenden Äußerungen gegenüber dieser Gruppe, wird die Menschenwürde der Mitglieder dieser so bestimmten Gruppe angegriffen und wird somit zur Volksverhetzung, die außerdem die öffentliche Ordnung gefährdet, insofern als sie bereits zu Mordanschlägen und sonstigen Bedrohungen von Journalisten führte, die sich für die Flüchtlinge engagieren.

      Die von Bild geposteten Screenshots der Hetz-Kommentare, die sich eindeutig auf diese definierbare Gruppe beziehen, entsprechen daher nicht mehr der Meinungsfreiheit, die stets zurücktreten muss, wenn die Äußerung einer Meinung die Menschenwürde eines anderen antastet; denn die Menschenwürde ist ja bekanntlich die Wurzel aller Grundrechte.


      Neuestes Urteil wegen Volksverhetzung bei Facebook:
      http://www.neues-deutschland.de/artikel/988720.haftstrafe-wegen-volksverhetzung.html


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    4. Unter dem ersten Link ist zb .zu lesen
      "Ausländer raus"

      Zwischen 20 und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit mussten drei Jugendliche – darunter zwei 18-jährige Mädchen – ableisten

      Hier ist aber zu lesen " Verfassungsrichter werten "Ausländer raus" nicht als Volksverhetzung "

      Wer hart denn nun Recht,... Recht gegen Rechts, oder das Verfassungsgericht ?

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    5. Ich hoffe auch ein Herr Möbius hat in der Zwischenzeit den Unterschied eines alleinstehenden "Ausländer raus" und ein "Ausländer raus" während einer Demonstration verstanden. Dass ein Herr Boecker das nicht versteht ist ja bekanntlich nicht verwunderlich.

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    6. Zitiere :
      " Die Parole „Ausländer raus“ ist nur beim Hinzutreten weiterer, einschüchternder Umstände eine strafbare Volksverhetzung, also wenn sie bei einer Demonstration gerufen wird, bei der Teilnehmer Bomberjacken und Springerstiefel tragen und schwarz-weiß-rote Fahnen und die Reichskriegsflagge mit sich führen (so OLG Hamm, Urteil vom 02.11.1994, Az. 4 Ss 491/94, zu finden in NStZ 1995, 136 und OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2001, Az. 1 Ss 52/01, zu finden in NJW 2002, 1440)."

      Das zu dem..

      Ich kann auch " du Arschloch " sagen oder "du Arschloch"...es bleibt trotzdem nur eins....und das hat der " Herr de Montfort " für sie, sehr gut verstanden.

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