Dienstag, 13. Oktober 2015

SPIEGEL ONLINE verzichtet auf Meinungsfreiheit

Wer bloggt weiß, was es heißt, eine Kommentarfunktion unter seinen Artikeln bereit zu halten. Es gibt Leser, die setzen sich konstruktiv mit dem Inhalt der Artikel auseinander, manche schreiben dünne Kommentare und einige irgendeinen Scheißdreck, der keinen interessiert. Aus diesem Konglomerat gilt es grundsätzlich zunächst die Kommentare herauszufiltern, die rechtswidrig sind. Der Rest wird durch die Meinungsfreiheit geschützt, wenngleich es ins Belieben des Seitenbetreibers gestellt ist, mehr Kommentare zu löschen, als nötig und auch missliebige Meinungen zu entfernen. Einige Publikationen verzichten ganz auf die Kommentarfunktion. Die Angst vor der Haftung des Betreibers ist zu groß oder die Meinung der Leser ist der Mühe nicht wert, kontrolliert zu werden.

SPIEGEL ONLINE berichtet nicht nur über Zeitgeschehen, sondern hat eigens eine Rubrik "Meinung", auf der alle erschienenen Kommentare, Debattenbeiträge und Artikel der Kolumnisten zu finden sind. Meinungsmachen ist ein ausgewiesenes Betätigungsfeld von SPIEGEL ONLINE. Wirklich wichtig scheint den Meinungsmachern allerdings nur die eigene Meinung zu sein, anders ist folgender Hinweis unter einigen Artikeln nicht zu interpretieren: "Liebe Leserinnen und Leser, im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf SPIEGEL ONLINE finden Sie unter diesem Text kein Forum. Leider erreichen uns zum Thema Flüchtlinge so viele unangemessene, beleidigende oder justiziable Forumsbeiträge, dass eine gewissenhafte Moderation nach den Regeln unserer Netiquette kaum mehr möglich ist. Deshalb gibt es nur unter ausgewählten Artikeln zu diesem Thema ein Forum. Wir bitten um Verständnis."

SPIEGEL-Artikel mit den Überschriften "Seehofers "Notwehr"-Sprüche: Rhetorisch braun", "Seehofer-Regierung: Bayern will Flüchtlinge nach Österreich zurückschicken" oder "Flüchtlinge: EU startet Umsiedlungsaktion - mit 21 Migranten" dürfen nicht kommentiert werden. Ob die Überwachung des Forums zwecks Eliminierung rechtswidriger Kommentare der Redaktion zu mühsam ist oder dem Trend der Macher zu diesem Thema entgegenstehende aber zulässige Meinungen gar nicht erst verbreitet werden sollen, kann man nur vermuten. Zum Thema "Flüchtlinge" ist die Meinungsfreiheit der Leser SPIEGEL ONLINE jedenfalls nichts wert.

19 Kommentare:

  1. Ich denke, das Vorgehen von Siegel Online ist durchaus nachvollziehbar, zumal es auch eine Begründung ("zu viel Arbeit") gibt, die Kommentare generell zu blockieren. Ebenso verfahren m.E. auch andere große Portale, wenn die Gefahr einer hitzigen Diskussion gibt. Bedenklich (wenn auch vermutlich im Sinne der Meinungsfreiheit statthaft) wäre dagegen, wenn Kommentare prinzipiell erlaubt wären, jedoch "falsche Meinungen" selektiv aussortiert würden.

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  2. "Bedenklich (wenn auch vermutlich im Sinne der Meinungsfreiheit statthaft) wäre dagegen, wenn Kommentare prinzipiell erlaubt wären, jedoch "falsche Meinungen" selektiv aussortiert würden."
    Genau dies geschieht bei SPON, bei allen Kommentaren die nicht "auf Linie" des Tenors der "Bericht"erstattung oder Meinungsmache liegen. Man geht dort sogar noch weiter: mißliebige Kommentatoren, die bei ihrer Meinung bleiben und weiter wider den Stachel der h.M. der Red. löcken werden unnachsichtig und "lebenslang" gesperrt.

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    1. So pauschal ist das Quatsch. Man muss sich nur auf SPON die aktuelle Debatte bezüglich der Galgen beim letzten PEGIDA-Aufmarsch angucken.
      Da sind genug Kommentare, die das mit den Galgen ok finden, die irgendwas Wirres von bevorstehenden Bürgerkrieg faseln und dass "das Volk", "die Bürger" bzw. "wir" keine Flüchtlinge wollen würden...

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  3. Genau deshalb hab ich vor einigen Tagen mein SPIEGEL - Abo nach 20 Jahren gekündigt. Von einem politischen Magazin, für welches ich bezahle, erwarte ich gut recherchierte Berichte zum Ist - Zustand. Dann bilde ich mir meine eigene Meinung. Belehrungen darüber, wie ich zu denken habe, bekomme ich von braunen, roten und grünen Ideologen frei Haus. Dafür muß ich nicht zahlen.

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  4. Sicher habe ich nur eine Erläuterung übersehen oder überlesen, wo der Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit der SPON-Kommentatoren ist.

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    1. Ich erläutere Ihnen der hier beschriebenen Ansatz zum "Verzicht auf die Meinungsfreiheit" gerne. Unbestritten darf jeder SPON-Leser seine eigene Meinung zum Thema "Flüchtlinge" behalten, so dass die klassische Perspektive der Meinungsfreiheit als Grundrecht auf Abwehr von Beschränkungen, seine Meinung überhaupt äußern zu dürfen, gar nicht berührt wird. Wenn SPIEGEL ONLINE eigene Meinungen verbreitet und grundsätzlich Lesern die Möglichkeit bietet, deren Meinungen in einem Forum durch Kommentare kundzutun, eröffnet SPON eine Debatte, an welcher der Leser sich mit Kommentaren beteiligen kann, die entweder durch die Meinungsfreiheit geschützt werden oder aber außerhalb des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit liegen. In dem Verzicht auf die Gewähr der Möglichkeit, einen Artikel zu kommentieren, liegt auch ein Verzicht dahingehend, den Lesern die konkrete Möglichkeit zu geben, von Ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen zu können und von der Meinungsfreiheit geschützte Kommentare abzugeben und insoweit auch der Verzicht auf eine konkrete Ausprägung der Meinungsfreiheit als Teil der öffentlichen Debatte.

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    2. "Wenn SPIEGEL ONLINE eigene Meinungen verbreitet und grundsätzlich Lesern die Möglichkeit bietet, deren Meinungen in einem Forum durch Kommentare kundzutun, eröffnet SPON eine Debatte, an welcher der Leser sich mit Kommentaren beteiligen kann,"

      Das hinkt aber doch sehr.

      1.
      Eröffnet SPON nur da eine Debatte, wo die Kommentarfunktion aktiviert ist.

      2.
      Der Leser kann sich dort, wo die Debatte eröffnet ist, beteiligen, er muss es nicht und er hat vor allem keinen Anspruch darauf.

      3.
      Genausowenig wie man einen Anspruch hat, dass in einem Presseerzeugnis der eigene Leserbrief abgedruckt wir, hat man einen Anspruch darauf, dass
      a) ein Kommentarbereich eröffnet wird und
      b) ein konkreter Kommentar in einem solchen Kommentarbereich veröffentlicht wird.

      Ihre Argumentation ist aus den genannten Gründen arg bemüht, Ihre Überschrift schlicht falsch: Die in der Rubrik "Meinung" veröffentlichten Kolumnen sind doch gerade ein Ausdruck der Meinungsfreiheit.

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    3. Die isolierte Betrachtung einer Artikelüberschrift steht dem Recht der freien Meinungsäußerung insoweit entgegen, als dass der Sinn und der Bedeutungsinhalt einer Äußerung nach dem Gesamtzusammenhang, in dem sie verbreitet wurde und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck zu beurteilen sind. Bei der Beantwortung der Frage, wie eine Artikelüberschrift vom Adressaten aufgefasst werden könnte, ist stets auch der gesamte Artikel mit zu berücksichtigen. Insoweit ist jedem Leser klar, dass nicht ein grundsätzlicher Verzicht auf die Meinungsfreiheit gemeint sein kann, sondern nur die zulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit durch die Beschränkung der Möglichkeit, seine Meinung zu bestimmten SPON-Artikeln zu äußern. Insoweit entzieht sich die Überschrift einer isolierten Betrachtung als "falsch" im Sinne einer bloßen Tatsachenbehauptung, denn auch die Überschrift "SPIEGEL ONLINE verzichtet auf Meinungsfreiheit" ist eine Meinungsäußerung.

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  5. Die Nichtbereitstellung eines Mediums (hier einer Kommentarfunktion) stellt weder einen Verzicht auf die eigene Meinungsfreiheit noch die Meinungsfreiheit Dritter dar, zumal man auf Grundrechte Dritter ohnehin nicht verzichten kann. Unter dem Aspekt des Grundrechtsverzichts läßt sich der Sachverhalt daher unbeschadet der obigen Erläuterungen von vornherein nicht sachgerecht erfassen; ein Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit existiert nicht.

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    1. Ich bleibe dabei, dass die nur selektive Entfernung von Kommentarfunktionen die Möglichkeit zur Ausübung der Meinungsfreiheit partiell einschränkt und damit sehr wohl ein Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit exsitiert.

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  6. Wie schon öfters, hat der Inhaber dieses Blogs gezeigt, dass er mit Meinungsfreiheit ein Problem hat und sie verlangt, dort wo man falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen und sonstigen Mist und Beleidigungen verbreiten kann und verbieten will, dort wo die Tatsachenbehauptungen tatsächlich den Tatsachen entsprechen und weder Beleidigungen noch üble Nachreden sind.
    R.A. Prof. Koch hat die fehlgegangene Argumentation des Blogbetreibers kurz und treffend aufgezeigt.

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    1. Es gibt doch einen gewissen Herrn aus Bückezwerg, der ein Trollmädchen kuschen wollte und Spiegel Online ihm im wege stand.

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    2. http://www.neuepresse.de/Menschen/Mensch-Hannover/Fuerst-stinksauer-wegen-Artikel-ueber-Carlotta


      Kuscheln?

      Ohne Worte!

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  7. Ehm, es erfrieren Menschen, weil sie in das gelobte Land kamen.
    Ein Land voller Ungerechtigkeiten und vollgefressener Schlossherren mir 250 Zimmern.
    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article147708076/Fluechtlinge-haben-gedroht-ihre-Zelte-anzuzuenden.html

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  8. http://www.bild.de/unterhaltung/leute/ich-wohne-in-elf-von-250-zimmern-4975206.bild.html

    Supi, alles meins!

    Ich habe keinen Platz. Ich brauche 250 Zimmer für mich allein.


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  9. SPON ist noch kostenlos und das ist aus meiner Sicht wünschenswert. Wenn bei jedem zweiten Artikel die Moderatoren schuften müssen, reicht das m.E. aus um die Meinung speziell, aber meistens auch allgemein kund zu tun. Es herrscht bei einigen ne Menge Frust über das Verhalten der aktuellen Regierung und der entlädt sich dort. Daher von SPON aus einem moralischen Anspruch machbar aber auch keine Pflicht.

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    1. Ich hatte das Gefühl, dass in einem Moment, wo sich das biedere Volk in der Flüchtlingsfrage überfordert fühlt, es des Signales von SPON bedurft hätte, sich in Kommentaren zur Flüchtlingsfrage nicht überfordert zu zeigen.

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    2. Drei-Stock-Betten im Bückeburger Schloss aufstellen, so viele, wie es nur geht, dann stellt sich diese Fragen nicht mehr. denn dann sind die Betten aufgestellt und die Fronten neu verteilt.

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