Montag, 16. November 2015

Fachanwalt für Verzögerungsrecht - Teil 4

Diesmal war es ein Dienstag und nicht in Hamburg, sondern in Rostock. Wieder ging ein Versäumnisurteil voraus, weil der Kollege beim ersten Termin nicht erschienen war und natürlich hat der Kollege wieder Einspruch eingelegt und diesen wieder nicht begründet. Ein Kla.ssi.ker. Natürlich war ich nicht davon überzeugt, dass der Termin in Rostock halten würde, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Deshalb schrieb ich sechs Tage vorher einen Bettelbrief an das Landgericht Rostock:  

"In Sachen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird darum gebeten, einem erwarteten Terminsverlegungsantrag des Gegners nicht zu entsprechen. Begründung: 1. Der Unterzeichner hat bereits um Verlegung eines kollidierenden Termins gebeten, um den in dieser Sache anberaumten Termin wahrnehmen zu können. 2. Der Prozessgegner hat bisher in allen Prozessen die Termine stets mehrfach und kurzfristig verlegen lassen. so auch bereits in dieser Sache. 3. Die mangelhafte Kanzleiorganisation der Gegenseite kann nicht stets zu Lasten derjenigen gehen, die sich um eine geordnete Rechtspflege bemühen und widerspricht im Ergebnis auch einer Prozessförderungspflicht."  

Am Tag vor dem Termin keimte dann sogar etwas wie Hoffnung bei mir auf, als der erwartete Verlegunsantrag gestellt wurde:

"In oben genannter Sache wird Terminsverlegungsatttrag gestellt. Aufgrund des Streiks bei der UFO sind die Flüge von München nach Rostock gestrichen worden. Eine anderweitige Anreise ist aufgrund der Entfernung nicht zumutbar und auch deswegen nicht möglich, weil der Unterfertigte am nächsten Tag in der Früh einen Gerichtstermin beim AG Starnberg wahrnehmen muss."

Denn die Antwort des Gerichts war eindeutig:

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, der Terminsverlegungsantrag wird abgelehnt. Der geltend gemachte Verlegungsgrund erscheint nicht überzeugend, denn nach Auskunft des Flughafens Rostock-Laage finden weder am Montag noch am Dienstag Flüge von München nach Rostock statt. Der Termin findet erst um 12.00 Uhr statt. Eine Anreise mit anderen Verkehrsmitteln ist möglich und zumutbar. Ein wie hier gegebenes Verfahren der einstweiligen Verfügung hat als Eilverfahren Vorrang. Deshalb mag eine Verlegung des Termins vor dem AG Starnberg beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzender Richter am Landgericht"

Die Spannung stieg, wie würde der Fachanwalt für Verzögerungsrecht diesmal seinen Kopf aus der Schlinge ziehen? Wie er es am Ende gemacht hat, weiss ich bis heute nicht, denn es erreichte uns kurz darauf nur ein knapper Anruf und später folgende Nachricht:

"Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, der Termin vom 10.11.2015, 12.00 Uhr, wurde aufgehoben. Sie brauchen daher zu diesem Termin nicht zu erscheinen. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung Justizhauptsekretärin"

Was soll ich sagen? Auf seinem Gebiet ist er einfach der Größte, die Richter tanzen trotz Vorwarnung nach seiner Pfeiffe und von Fristen oder Terminen läßt sich der Kollege schon lange nicht mehr beeindrucken. Wir haben noch einiges zusammen vor und ich bin mir sicher, dass ihm jedenfalls im Verzögerungsrecht noch so manches Husarenstück gelingen wird.

32 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Möbius,

    vielen Dank für diese unterhaltsamen / informativen Geschichten aus Ihrem Berufsalltag!

    Insbesondere den Fachanwalt für Verzögerungsrecht habe ich in's Herz geschlossen.

    Herzliche Grüße aus Berlin!

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    1. Besten Dank. Der Fachanwalt für Verzögerungsrecht ist auch mein liebster Kollege. Wenn er dann mal tatsächlich was schreibt, hat das auch immer einen hohen Unterhaltungscharakter. Ich glaube, selbst die Gerichte mögen ihn wegen seines herrlich schrägen Nichtauftretens, sonst würden sie den Unfug nicht mitmachen.

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  2. "Ein wie hier gegebenes Verfahren der einstweiligen Verfügung hat als Eilverfahren Vorrang." LOL Ein Eilverfahren, dass schon vor vielen vielen Monaten angesagt wurde. Ist es denn tatsächlich noch ein Eilverfahren? ;)

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  3. Aber irgendjemand hat den Herrn schon in natura gesehen? Oder ist er fiktiv/virtuell?

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    1. Wie tief ist Deutschland gesunken, daß selbst unsere Adligen ihr Brot mit einem schnöden Beruf verdienen müssen.
      Traurig, das.

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    2. Herr Pferdefreund, haben Sie keine Gönner?

      Ich biete mich an, garantiere Ihnen ein leichtes Leben für nur kleine Gefälligkeiten.

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  4. Ach, da gibt es wieder einen neuen Artikel! Gerade wollte ich sehen, ob und wie der RA für IT-Recht sein schlechtes Abschneiden bei Gericht kommentiert hat. Vor allem hätte mich eines interessiert: Wie er es kommentiert OHNE SELBER JE VOR ORT ZU SEIN. RICHTIG GELESEN: HERR MÖBIUS WAR SELBER NOCH NIE BEI GERICHT, WENN ES GEGEN MICH GING UND ER HAT AUCH SELBER SCHON TERMINE PLATZEN LASSEN.

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  5. Lustig war auch, wie der Kollege Laake laut wurde, als ich von der Kanzlei Möbius & Laake sprach. Er fuhr mich an und sagte, es heiße Laake & Möbius. Bis zu diesem Zeitpunkt glaubte ich den Ausführungen anderer, dass Herr Laake der Handlanger von Herrn Möbius sei, aber jetzt scheint klar: Herr Möbius hat intern nichts zu sagen. wie auch, wenn er am anderen Ende der Welt in der Diaspora (oder gar Flucht vor etwas) lebt.

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    1. Der Ponyreiter hat in der Kabadose übernachtet...mutig ist er geworden und erzählt hier seine Glimmgeschichten.
      Reiter....mal ein Vorschlag, belegen Sie doch mal Ihre Grimmmärchen, so wird Ihnen niemand mehr glauben. Vielleicht fragen Sie mal Ihren Freund den Blender....der ist ein Meister in Geschichten schreiben und Belege manipulieren...Da lernst'e noch was..

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    2. Na ja...und da bekommen noch so einige Ihre lieben ...lieben Freunde, einer wie dieser hier solche Überraschungen.
      Ich hoffe doch das wir beide uns mal begegnen...mal sehen ob Sie dann auch noch so große Worte " wiehern ".. Und nun wieder ab in die Kabadose....Sie haben es nötig !

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  6. Herr Boecker, wussten Sie das etw nicht? Auch nächste Woche wird es wieder zwei Termine geben und bei beiden wird RA Möbius nicht erscheinen. soll ich demnächst Fotos machen? Wollten Sie nicht nach Stralsund reisen eigentlich?

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    1. Ja, machen Sie mal Fotos, vom Richter, von Ihren Schuhen....oder wie Sie in den Spiegel schauen...Am besten wie Sie auf ihrem Pony , heulend wieder nachhause reiten.

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  7. Und Herr Boecker: sie wissen ja, dass mich der Screenshot nicht betrifft, da ich den Herrn nicht vertrete. Aber man bekommt ja mit, dass Sie das Geld nicht bekommen. Würden Sie es erhalten, wären Sie dann immer noch bedrürftig für Prozesskostenhilfe?

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    1. Wer sagt, dass ich und die Länder nicht ihr Geld bekommen ? Der Herr Blender..oder haben sie wieder geraten?...Ich habe mein Geld auch von Ihrem Ceflein bekommen...Sie wissen ja noch, der schuldete mir auch noch etwas....das musste ich holen lassen. Ich hole mir schon die 20000€ wieder...als Anwalt sollen Sie das doch wissen...aber wir sind ja auch noch nicht fertig...da werden noch so einige Nasen bluten....

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    2. ...sicher schaue ich Boxen und stelle mir vor....
      Aber als Rentner muß ich nicht mehr Arbeiten...Sie können es nicht...habe Sie schon zu oft bewiesen...Anbei, ich weiß alles....Sie auch ?

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  8. Haha, das Minisümmchen, das Sie bekommen haben war für einen Pyrrhussieg vor meiner Zeit. Für eine einstweilige Verfügung ohne Kenntnis des Gegners. Und sie wissen ja: Als ich das in die Hand genommen habe, haben Sie in der Hauptsache verloren. Sie sind wirklich manchmal ein Stimmungsmacher.

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    1. ...nix vor ihrer Zeit...letztes Jahr.
      und nebenbei. Sie haben nichts gewonnen ...die Sache liegt dem OLG H.. vor...vergessen ?

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  9. Wenn Sie alles wissen, warum dann so guter Laune?

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    1. ....weil ich Dinge weiß...die Sie nicht wissen :-)
      Und nun schaue ich Boxen...und Sie spielen mit Ihrem Pony weiter.

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    2. Ui, Herr Boecker, Sie müssen ein Genie sein. Ganz ohne Ortsanwesenheit wissen Sie also mehr. Und das obwohl der Termin (dem Antrag entsprechend) ohne Öffentlichkeit stattgefunden hat und nur drei Leute im Gerichtsaal waren. Sind sie sowas wie Dr. Mabuse? Oder sind Sie einfach nur einer, der gern groß tut (daher ja auch die vermeintliche Namenszulegung),obwohl er in seinem Leben auf ganzer Linie versagt hat und aus diesem Grunde Kompensationsmaßnahmen vornimmt?

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  10. Erzählen Sie doch mal den Leuten hier, wann sie das letzte Mal erwerbstätig waren. Wäre doch mal ganz lustig zu lesen. Und dann könnten Sie bei der Gelgenheit auch mal erzählen, durch welche krude Geschichte sie der Meinung sind, sich so zu nennen, wie sie sich nennen, auch wenn es nicht in Ihrem Ausweis (sondern nur irgendeiner Kreditkarte, die jeder so bekommen würde) enthalten ist.

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    1. ....ach ich hätte da auch ein Frage....Erklären sie uns doch mal, wie sie an einen Doppelnamen kommen sind...

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  11. Alles das überlasse ich ihnen....aber bitte mit Ihrem Klarnamen...damit ich sie danach verklagen kann.

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    1. .....aber den Mut werden Sie nicht haben...aber jeder weiß mit wem ich hier gerade geschrieben habe...sie haben sich soeben wieder bis auf die Knochen blamiert..Träumer...Schlaf gut und immer schön in der Kabadose, damit sie endlich mal " mutig " werden und nicht nur dumm schetzen.

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  12. Ich bin schon der, von dem Sie denken, dass ich es bin. Wenn sie mich also verklagen wollen, dann immerzu.

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    1. ...dann schicken sie mir jetzt eine Email, in der sie ihre Behauptung wiedergeben, ich würde nicht so heißen...ich wäre mit dem, ein Betrüger....ich warte.....husch....husch ...

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  13. Definitiv war die einstweilige Verfügung vor meiner Zeit. Wollen wir wetten? Wann Sie das Minisümmchen erhalten haben, zählt ja nicht, weil nur die Ursache für das Minisümmchen zählt. Und nach Beweisaufnahme haben Sie verloren beim LG. Stimmt´s oder habe ich recht? Wissen Sie, wie selten Berufungen erfolgreich sind? V.a. dann, wenn nichts Neues vorgetragen werden kann bzw. wird?

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    1. ....ich warte auf die Email...Egal welche Summe, der Kuckuck hat es mir gebracht...oder bestreiten sie das?

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    2. ....nur für das EGO...ich habe bis jetzt ALLE Berufungen gewonnen.

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  14. Angesichts der Hochstapelei und der Lüge wäre eine Unterhaltung mit einer französischen Adelsexpertin wohl effektiver und wichtiger, Boecker.

    Es grüßt lachend
    Ihre Elke von Wolff

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    1. ...in deinem Fall mit einem Psychiater, da wird dir geholfen :-)

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  15. Anzahl des Erscheinens in drei Terminen innerhalb von acht Tagen:
    Verschiebeanwalt 3
    RA Ralf Möbius: 0
    RA Laake 2
    RA mit komischen Lätzchen: 1

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