Montag, 21. Dezember 2015

Anwalt und Notarverzeichnis

Wie ja sicherlich alle Leser wissen, wurden im Jahre 1919, also nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919, die Privilegien des Adels abgeschafft und nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG als einfaches Bundesrecht fortgilt, sind Adelsprädikate Bestandteil des Nachnamens geworden.

Diese Rechtslage scheint ausgerechnet im von der Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH aus Köln herausgegebenen Anwalt- und Notarverzeichnis mit ca. 135.000 eingetragenen Berufsträgern und damit dem größten deutschen Verzeichnis seiner Art, verkannt worden zu sein, denn in der Datenverwaltung des Verzeichnisses findet sich eine gesonderte Rubrik "Adel*:" mit folgenden Auswahlmöglichkeiten:

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Wenn nun Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung als deutsches Bundesrecht fortgilt, wonach Adelsbezeichnungen nur als Teil des Namens gelten, sollte in einem Verzeichnis für Rechtsdienstleister keine gesonderte Rubrik "Adel" geführt werden. Denn ihren Nachnamen dürften auch Kollegen mit mehreren Namensbestandteilen durchaus noch selber schreiben können.

7 Kommentare:

  1. Fürsten dürfen nicht als Anwälte tätig sein und Großherzöge auch nicht?

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    1. Wenn es sie in Deutschland noch gäbe, wäre deren Primogeniturtitel nur in diesem Verzeichnis nicht als "Adel" gelistet, auf die Freiheit der Berufswahl schlägt ein bloß privatrechtliches Verzeichnis natürlich nicht durch.

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  2. Ruslana Eisenschmidt21. Dezember 2015 um 22:23

    Ich sag mal lieber nix, LOL.

    LIEBER Herr RA Möbius, Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest,

    Liebe Grüße,

    Ruslana

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  3. Es reicht doch völlig aus, wenn Versicherungen und Banken geadelt sind

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  4. Wenn dem so ist, dann verstehe ich nicht, warum die Comtesse de Comfort so sehr auf ihre ANGEBLICHEN Titel besteht. Ein Widerspruch in sich, nein? Und Sie vertreten diese Gestalt auch noch vor Gericht. Schämen Sie sich nicht für diese Form der Doppelmoral?

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    1. Es gibt ´ne Dame in München, die VOR DER HORROREHE MIT EINEM PRINZEN AUS B. nur Frau Z. hieß. Frau Z, nun bald geschiedene Frau S.-L. ist eine Gestalt, die sich für ihre Hinterhältigkeit schämen sollte. Ach NEIN, Fremdschämen unsererseits reicht bei der schon aus, DENN WIR GLAUBEN NOCH AN DIE WAHRE LIEBE.

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    2. Immer wenn ich vom Pferd falle nenne ich mich EvW.

      Eure Elke von Wolfsblöd

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