Mittwoch, 20. Januar 2016

Die Turboquerulantin stellt eine Falle

Die Dokumentation der Spur der Rechtsverletzungen der Turboquerulantin auf Facebook erfolgt in der Regel durch die Anfertigung von Screenshots. Bei der Ablichtung des Bildschirminhalts bei Ansicht ihres Facebook-Profils werden auch Porträtaufnahmen oder andere von der Turboquerulantin gefertigte Bilder erfasst, die dann als Teil der Screenshots im Anhang von Schriftsätzen dem jeweiligen Gericht übermittelt werden. Ein folgenschwerer Fehler, wenn man den Ausführungen des streitbaren Justizopfers folgen möchte. Denn in ihren Facebook-Notizen hat sie folgenden Passus gleichsam als Nutzungsbedingung eingestellt:  

"Bilder und Namen u.s.w. Ich möchte bitte ,dass man sich daran hält meine pers. Bilder nicht zu kopieren . Das kostet bei unerlaubten kopieren 25.000 € Schadensersatz !"

Mit dem Lächeln einer Todesdrohne kommentiert sie deshalb in einem gnadenlosen Monolog den verhängnisvollen Fehler des gegnerischen Prozessbevollmächtigten:

"Turboquerulantin: ja das wird nun einigen zum Verhängnis werden „grin“-Emoticon

Turboquerulantin: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !!!! „wink“-Emoticon

Turboquerulantin: Tja ...RA ANONYM ....das wird teuer für sie „grin“-Emoticon lach !!! Fangen sie schon mal an zu sparen ...nicht dass sie hinterher noch zur Arge gehen müssen .lol....gerade sie als Rechtsanwalt müssen das wissen „grin“-Emoticon „grin“-Emoticon „grin“-Emoticon

Turboquerulantin: und glaube sie Ra Anonym , sie sind nicht der erste RA , der aus seinen Fehlern lernen muss ...lach „wink“-Emoticon

Turboquerulantin: tja und da sie RA Anonym ja so schlau gehandelt haben und meine Bilder ohne meine Erlaubnis kopiert und dem Gericht zugängig gemacht haben ..tja , das wird teuer !!! „grin“-Emoticon

Turboquerulantin: „wink“-Emoticon ..ja man sollte sich nie mit Leute wie mit mir anlegen ...der SCHUSS geht dann nach hinten los „grin“-Emoticon"

Ob sich der unvorsichtige Anwalt aus den Klauen der gewieften Taktikerin befreien kann, die verbotswidrig angefertigten Screenshots vor Gericht verwendet werden dürfen und tatsächlich ein horrender Schadensersatz gezahlt werden muss, lesen Sie hier in Kürze auf diesem Blog!

Donnerstag, 14. Januar 2016

Examensbetrug in Niedersachsen: Klausuren dürfen wiederholt werden

Das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt in Celle hat nun allen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen von einem Prüfer korrigiert wurden, der im selben Klausurendurchgang auch Klausuren korrigiert hat, bei denen sich ein Prüfling die Klausurlösung vorab durch einen damaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt verschafft hatte, erlaubt, diese Klausuren zu wiederholen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatten im Eilverfahren entschieden und für die maßgeblichen Klausurendurchgänge einen prüfungsrechtlich relevanten Fehler bejaht. Um den betroffenen Juristen das Abwarten bis zur Klärung der maßgeblichen Frage im Hauptsacheverfahren zu ersparen, hat das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen nach zwei verlorenen Eilentscheidungen nun die Verantwortung für die denkbaren prüfungsrechtlichen Auswirkungen des Korruptionsfalles auf die Prüfungsergebnisse anderer Prüflinge übernommen. Prüfungsbetrügereien gelten unter Juristen als verbreitet, werden jedoch selten bekannt.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte auf Antrag einer ehemaligen Referendarin entschieden, dass zwei von ihr im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung angefertigten Klausuren vorläufig wiederholt werden können, denn es sei nicht auszuschließen, dass der Beurteilungsmaßstab verfälscht wurde, weil die Korrektoren, die zwei Klausuren der Kandidatin korrigiert hatten, im gleichen Durchgang auch Klausuren korrigiert hatten, bei denen sich ein Prüfling die Klausurlösung vorab durch den gierigen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt verschafft hatte. Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht war im Eilverfahren der Ansicht, dass eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit nicht ausgeschlossen werden könne. Das Hauptsacheverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Betroffen sind etwa 500 Prüflinge, die ca. 2600 Klausuren aus dem Zeitraum Oktober 2011 bis Januar 2014 wiederholen können. Es können nur die betroffenen Klausuren wiederholt werden, nicht aber die gesamte Prüfung. Eine Wiederholung habe nach Angaben des Prüfungsamtes zur Folge, dass ausschließlich das nach der Neuanfertigung erzielte Ergebnis zählt, auch wenn dies schlechter als das ursprüngliche Resultat ausfallen sollte. Der Grundsatz, dass Neubewertungen von Prüfungsleistungen bei Meidung des beanstandeten Bewertungsfehlers nicht zu einem schlechteren Ergebnis führen können, gelte nicht, soweit die Prüfungsleistung erneut zu erbringen sei. Zur Begründung verwies das Amt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01.

Der ehemalige Richter und Referatsleiter im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt hatte nach Anklageerhebung gestanden, dass er Prüflingen Klausurenlösungen für das zweite juristische Staatsexamen verkauft hatte. Er wurde im Februar 2015 vom Landgericht Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Freitag, 8. Januar 2016

Ich will fucken

Nach den angeblichen Angriffen auf Frauen in der Silvesternacht hat die Kölner Polizei am Donnerstagabend Festnahmen mehrerer Männer mit Migrationshintergrund bestätigt und dabei einen Zettel gefunden, der entgegen anderslautenden Behauptungen die Integrationswilligkeit junger Zuwanderer bestätigt. Es ist keineswegs so, wie viele Rechtspopulisten behaupten, dass es den jungen Männern aus dem arabischen Raum am Willen mangelt, sich im deutschen Kulturkreis zu integrieren, Sitten und Bräuche zu akzeptieren und die deutsche Sprache zu erlernen. Denn auf dem von der Polizei gefundenen Zettel waren Übersetzungen der wichtigsten deutschen Redewendungen aufgelistet, die junge Zuwanderer im Alltagsleben nun einmal brauchen wie: „Ich will fucken“, „Ich will Dich küssen“ oder auch „große Brüste“.

Damit dürfte klar sein, dass insbesondere der den Asylsuchenden angebotene Sprachunterricht in Deutschland nicht auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten ist. Denn wer sich nach einer langen Zeit der Entbehrungen um Liebe und Zuwendung kümmern möchte, dem ist nicht damit geholfen, wenn er zuerst „wie spät ist es“ oder „ich möchte eine Fahrkarte kaufen“ lernen muss. Insofern kann die Schuld für die Vorfälle in der Silvesternacht auch nicht bei den jungen Männern gesucht werden, die in Köln mangels ausreichender Sprachkenntnisse versucht haben, sich durch unbeholfene Gesten gegenüber den anwesenden Frauen zu verständigen, sondern bei einer gescheiterten Integrationspolitik, die nicht einmal in der Lage ist, den in unserem Land Schutz suchenden Menschen elementare Sprachkenntnisse zur Anbahnung eines friedlichen Miteinanders zu vermitteln.

Mittwoch, 6. Januar 2016

Handbuch Reichsbürger

Mit dem Handbuch „Reichsbürger“ wurde einer Bürgerbewegung jetzt auch in der breiten Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit zuteil, die sie zwangsläufig bislang nur bei Behörden und Gerichten bekommen hat. Die Druckschrift führt sogar aus, dass spätestens mit den sogenannten Montagsdemonstrationen sowie dem Auftreten des Popmusikers Xavier Naidoo „Reichsbürger“ in der nationalen Presse große Resonanz gefunden hätten.

„Reichsbürger“  Ein Handbuch, herausgegeben von
Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung in Trägerschaft von „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“ aus Potsdam und gefördert durch den
Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg und den Landespräventionsrat Sachsen ist ein Handbuch, in dem sich Hinweise zu konkreten Möglichkeiten der Landes- und Bundesverwaltungen finden, mit dem Phänomen „Reichsbürger“ im behördlichen Alltag umzugehen. Das Buch wird als das Resultat einer langjährigen Zusammenarbeit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Landkreistages Brandenburg, des Verfassungsschutzes Brandenburg, des Landeskriminalamtes Brandenburg, des Mobilen Beratungsteams im Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung, der Polizeifachhochschule Brandenburg, der Brandenburgischen Kommunalakademie und der Mitarbeiter der brandenburgischen Landes- und Kommunalverwaltungen angepriesen.

Maßgeblich für die nunmehr allgemeine Beachtung der Bewegung scheint der Umstand zu sein, dass diese an den Grundfesten unserer Republik rüttelt: "Der von „Reichsbürgern“ geschürte Zweifel an der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die Behauptung einer nicht existierenden Staatlichkeit und der Glaube an die alleinige Fortexistenz des Deutschen Reiches sollen die verfassungsmäßige Ordnung des demokratischen Rechtsstaates delegitimieren. „Reichsbürger“ sind daher ein Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes, wie die nachfolgende Analyse zeigen wird." Das Handbuch „Reichsbürger“ steht online zum download zur Verfügung.

Die Turboquerulantin - Hausdurchsuchung

Das neue Jahr beginnt aufregend für die Turboquerulantin. Eine Durchsuchung ihrer Wohnung nach § 102 StPO stand auf dem Programm, weil sie diesmal gar als mögliche Täterin einer Straftat verdächtig ist. Einer leibhaftigen Widerstandskämpferin gegen die Justiz würdig erfolgt der Statusbericht an die Gemeinde auf Facebook allerdings schon eine Stunde nach der Durchsuchung:

"Erneuter Überfall auf meine Person mit Tür öffnen und Durchsuchungsbefehl" lautet die Botschaft. Unter der Anhängerschaft macht sich Bestürzung breit: "Das darf ja wohl nicht wahr sein....", "Was macht nur mit dir kann ja wohl nicht wahr sein" und "Unglaublich, tut mir leid was die alle mit dir machen". Doch die Turboquerulantin ist mit allen Wassern gewaschen: "Ich bin mit dem Auto weggefahren und hatte es vorher verriegelt ... der Polizist wollte die Autotür aufmachen, konnte er aber nicht ...aber die haben blöd geschaut und standen wie angewurzelt auf dem Hof als ich weggefahren bin."

Sie verrät auch, worum es den zu spät kommenden Polizisten eigentlich ging: "Die Beschuldigte ist verdächtig, seit dem 22.10.2015 in HXXXX und anderenorts unter dem Twitter-Account XXXX öffentlich wahrnehmbar den Anzeigeerstatter wahrheitswidrig des Parteiverrats zu bezichtigen. Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 164 StGB. Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen. Eine vorherige Anhörung der Beschuldigen unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S.1 StPO."

Das Ergebnis der Durchsuchung scheint mager gewesen zu sein. Der Computer der Delinquentin konnte offensichtlich nicht beschlagnahmt werden: "Die haben fremdes Eigentum mitgenommen" denn "auch in dieser Situation war mein Schutzengel bei mir und wies mir den richtigen Weg".

Ein durchaus beachtlicher Erfolg der Turboquerulantin, der auf Facebook gebührend gefeiert wird: "wenn ich an diese beiden Gesichter denke, wie die dumm aus der Uniform geschaut haben ... könnte ich lachen vor weinen, als ich mit dem Auto weg fuhr .. diese Polizisten soll wohl noch gerufen haben ...stehen bleiben ....tja aber ich konnte das nicht im Auto hören da sie Scheiben zu waren ...und dann hatten sie versucht eine Großfahndung zu machen ....auch das ist misslungen."

Das erste Spiel in der neuen Saison ist damit beendet: TQ vs Justiz, 1:0.