Mittwoch, 8. Juni 2016

unseriöser Anwalt

Ich sei kein seriöser Anwalt, ist der von gegnerischen Mandanten häufig geäußerte Vorwurf mir gegenüber. Wenn man in den Duden schaut, gibt es dort eine Reihe von Erklärungen für das Wort "seriös", insbesondere in geschäftlicher Hinsicht: "vertrauenswürdig, glaubwürdig, zuverlässig, ernst gemeint, ernsthaft, ernst zu nehmen". Gemessen an diesen Beschreibungen können die Gegner nur sehr begrenzt beurteilen, ob ich seriös bin, denn ob ich vertrauenswürdig, glaubwürdig oder zuverlässig bin, kann in der Regel nur der eigene Mandant beurteilen und dass meine Tätigkeit ernst zu nehmen ist, belegen die regelmäßigen Strafanzeigen und Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer durch diejenigen, die mir vorwerfen, nicht seriös zu sein.

Weil diese Beschwerden von der Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwaltskammer genauso regelmäßig eingestellt werden, liegt eher die Vermutung nahe, dass sich die Beschwerdeführer von meiner Interessenvertretung derart angegriffen fühlen, dass ihnen die Erwiderung auf meine Schreiben durch den eigenen Rechtsanwalt nicht ausreichen. Dann muss die Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwaltskammer als Ventil herhalten und die vorwurfsvollen Briefchen der Gegner beantworten. Da die einzige Rüge der Kammer in 20 Berufsjahren auf eine verspätete Aktenrückgabe an die Staatsanwaltschaft Hannover zurückzuführen ist, dürften die Vorwürfe, kein seriöser Anwalt zu sein, lediglich das Gejaule getroffener Widersacher sein.

7 Kommentare:

  1. Gibt es überhaupt seriöse Anwälte?

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    1. Also Herr Schälike, das müssten Sie doch am besten wissen, oder?

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    2. Ja wir habens doch kapiert. Anwälte sind alle feige, abgrundtief böse und haben kein Gewissen ... bla bla bla ... Ich frage mich ja immer, warum Sie den lieben langen Tag auf Blogs von Anwälten unterwegs sind.

      Haben Sie echt nicht besseres zu tun, als Ihre Lebenszeit damit zu verbringen anderen auf den Sack zu gehen ?

      Mir rollen sich schon die Fußnägel hoch, wenn ich Ihren Namen lese :/

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    3. Sie fragen warum ich den langen Tag auf Blogs von Anwälten unterwegs bin?

      Abgesehen davon, dass es nicht stimmt, dass ich den langen Tag auf Blogs von Anwälten unterwegs bin und Sie sich mit dieser falschen Formulierung als Anwalt geoutet haben, haben Sie die richtige Anwort nahezu richtig erraten.

      Solchen Typen wie Sie, sollen beim Lesen meines Namens die Fußnägel hochgegenund. Dass Sie zu irgendwelchen anderen nützlichen Erkenntnissen geraten, würde ich ausschließen.

      Deswegen ist es sinnlos,Ihnen weitere Erklärungen zuzumuten.

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    4. aber Sie liefern doch gar keine Erklärungen, Herr Schälike. Sie liefern nur ein ums andere Mal Abbilder ihres begrenzten Sicht- und Wahnehmungshorizontes.
      Und ich vermute stark, dass schon alleine deshalb manchen "Typen" sich die Fußnägel aufrollen. Ihre Unfähigkeit zur Selbstreflexion und ihr unheilbarer Drang nach absolutistischer Rechthaberei und missionarischem Eifer bedarf einer Begutachtung durch Fachleute. Das kann kein Anwalt leisten, weshalb Ihre Gegenwart dann auch zu entsprechenden Abwehrreaktionen führt.

      Und bevor Sie sich nun wieder in einem geistigen Kurzschluss in die Behauptung versteigen, auch ich müsse folglich Anwalt sein - vergessen Sie's. Solch primitive Schubladendenke löst bei mir nur Heiterkeit aus und führt dazu, dass ich Sie mit ihrem einfach strukturierten Weltbild durch den Kakao ziehe und lächerlich mache. Typen wie Sie machen es einem da einfach.

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  2. Das Foto ist Klasse: Nasse Haare und ein halboffenes Hemd, einer böser JUNGE ist das! LOL

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  3. Dass der hier postende Anwalt unseriös ist, wurde ihm jetzt vom Amtsgericht Hagen bescheinigt, indem es von dem „sog. Prozessbevollmächten“ des von dem selben Gericht als „Hochstapler“ bezeichneten Alfred Boecker spricht, da er dort mit Pseudokumenten auftrat, um die angebliche Identität dieses Herrn als „Comte de Montfort l’Amaury Duc de Bretagne“ nachzuweisen. Da er dies erfolgreich bereits vor anderen Gerichten über Manipulationen tat und diese Tatsache einerseits die Straftat der Fälschung von Beweisen darstellt, anderseits aber auch gegen das Namensänderungsgesetz sowie das GG verstösst, dürfte dies wohl noch Folgen haben.

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