Mittwoch, 22. März 2017

Geld

Die Mandantin möchte nach Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass ich das Bundesverfassungsgericht sowie das Bundesjustizministerium auch ohne Vergütung einschalte. Ich schreibe daher:

"Sehr geehrte Frau Mandantin,

die Büromiete, meine Berufshaftpflichtversicherung, meine Rechtsanwaltskammerbeiträge, meine Telefonkosten, meine Wohnungsmiete, meine Kfz-Steuer und meine Krankenversicherung müssen bezahlt werden. Weder ich noch meine Kinder sollen hungern und Bekleidung kostet auch Geld, so dass ich ohne Bezahlung leider nicht arbeiten kann.

Ich denke, dass werden Sie verstehen."

Die Mandantin schreibt zurück:

"Sehr geehrter Herr Möbius, 

natürlich kann ich das verstehen, ich wußte von Anfang an, dass wir keine Prozesskostenhilfe erhalten. Schreiben Sie den Bundesjustizminister an, die Antworten der Justizangestellten sind falsch. Dann erhalten Sie auch ihr Geld."

Na dann ...

3 Kommentare:

  1. Eine 1,0 Verfahrensgebühr nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren haben Sie doch sicherlich von der Mandantin erhalten :-))

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  2. Da gibt es doch den Spruch:

    "Ein Anwalt verdient immer und wenn er mal hustet, dann kostet das 50 Euro"???????

    Oder war das mal zu D-Mark Zeiten,

    dass ein Anwalt nur ein Schild mit seiner Berufsbezeichnung ans Haus zu pappen brauchte und "gut is"?????

    Und was ist eigenlich mit der Schnapsidee des Anwalts, der als "ICH-AG" gegen den TURBOKAPITALISMUS UND NICHT UNEINGENNÜTZLICH DIE KONKURRENZ ZUR STRECKE BRACHTE?

    Wo hört also der Anwalt als Mensch auf und wo fängt er wieder an?

    sein oder nicht sein.....

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