tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post1603177231690173795..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: Räumung des letzen besetzten Hauses in Berlin in der Liebigstrasse 14 rechtswidrig, 2100 Polizisten auf dem Holzweg?Rechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger7125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-91110112519424685312011-04-13T21:34:46.156+02:002011-04-13T21:34:46.156+02:00Und weil ich in meinem juristischen Blog das Thema...Und weil ich in meinem juristischen Blog das Thema nicht von der menschlichen Seite aus betrachte, sondern rechtlich einordne, ist mein gesunder Menschenverstand nicht ganz so gesund wie Ihrer?Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-16445860040221252082011-04-13T20:41:19.311+02:002011-04-13T20:41:19.311+02:00Naja, anstatt das Thema mal von der menschlichen S...Naja, anstatt das Thema mal von der menschlichen Seite betrachten, versuchen Sie das Unrecht, das durch den Paragraphen verursacht wurde, zu rechtfertigen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-85057242260035687202011-04-13T20:27:47.764+02:002011-04-13T20:27:47.764+02:00Nun sagen Sie mir doch bitte, was Ihnen aus den hi...Nun sagen Sie mir doch bitte, was Ihnen aus den hier zu lesenden Zeilen einen Rückschluß auf den Gesundheitsgrad meines Menschenverstands erlaubt.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-38892307971526536772011-04-13T20:20:25.479+02:002011-04-13T20:20:25.479+02:00Das eine sind Paragraphen... das andere ist der ge...Das eine sind Paragraphen... das andere ist der gesunde Menschenverstand. Haben Sie so etwas auch? Wenn Ihre Paragraphen Ihnen sagen das Unrecht Recht ist, dann sollten sie als selbstständig denkender Mensch diese Paragraphen doch einmal hinterfragen.<br />Es gab schon einmal eine Zeit in diesem Land, in der Unrecht mit Hilfe von Gesetzen in Recht umgewandelt wurde.<br />Ich brauche Ihre Paragraphen nicht. Mir reicht mein gesunder Menschenverstand. Und der sagt mir, das Ihrer nicht ganz so gesund ist wie meiner.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-67280739680920888022011-02-01T17:02:15.504+01:002011-02-01T17:02:15.504+01:00Sehe ich genau andersherum, denn in Berlin wird de...Sehe ich genau andersherum, denn in Berlin wird der Begriff der "Gefahrenabwehr" durch § 1 Abs. 1 ASOG erklärt. Danach haben die Ordnungsbehörden und die Polizei die Aufgabe, "Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren".<br /><br />Die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung sind also die Schutzgüter bei der Gefahrenabwehr. Beide Schutzgüter sind von gleichrangigem Wert.<br /><br />Die "Öffentliche Sicherheit" umfasst Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen.<br /><br />Die "Öffentliche Ordnung" ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach dem jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird.<br /><br />Der Zustand von Obdachlosigkeit bedroht nach allgemeiner Auffassung die polizeilichen Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hätte der Räumung Verpflichtete bis zur Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher keine Ersatzwohnung gefunden, sind die Ordnungsbehörden in derartigen Fällen nach den Polizeigesetzen der Länder berechtigt und verpflichtet, den Räumungsverpflichteten vorübergehend unterzubringen.<br /><br />Eine Räumung wäre wohl nicht nur rechtswidrig, sondern würde selbst bei untersteller Rechtmäßigkeit einerseits die "Öffentliche Sicherheit" (Rechtsordnung) stützen und gleichzeitig die "Öffentliche Ordnung" (Obdachlosigkeit) gefährden.<br /><br />Bei einer Abwägung zwischen den Schutzgütern muss daher der Einsatz von Gewalt zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit berücksichtigt werden und sollte dazu führen, dass die Abwägung zu Gunsten des Erhalts der Öffentlichen Ordnung ausfällt (keine Herstellung von Obdachlosigkeit durch den Staat)Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-29889761207038936842011-02-01T15:53:16.108+01:002011-02-01T15:53:16.108+01:00Wieso denn Hausfriedensbruch, wenns keinen rechtsg...Wieso denn Hausfriedensbruch, wenns keinen rechtsgültigen Räumungstitel gibt?Pascalhttps://www.blogger.com/profile/05987455795202758639noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-49782456927690909672011-02-01T14:58:33.465+01:002011-02-01T14:58:33.465+01:00§ 17 ASOG Bln iVm § 123 StGB§ 17 ASOG Bln iVm § 123 StGBAnonymousnoreply@blogger.com