tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post1978732689181308172..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: "Ich schlag´ Dich tot!"Rechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-91800308253450022342012-08-16T14:09:37.869+02:002012-08-16T14:09:37.869+02:00Die Situation war sicher bedrohlich und die Erzieh...Die Situation war sicher bedrohlich und die Erzieherin hat auch zu Recht Angst gehabt. Im Rahmen des § 241 StGB muss aber danach gefragt werden, ob die Drohung ernsthaft auf das Verbrechen "Mord" oder "Totschlag" gerichtet war. Das hat das Gericht verneint. Das Totschlagen war genau so wenig ernst gemeint, wie das angeführte Beispiel "Ich ficke Deine Mutter". Beides durchaus zu missbilligende Redewendungen, die aber im genauen Kern nicht ernst gemeint sind. Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-15251443927768410642012-08-16T11:36:39.941+02:002012-08-16T11:36:39.941+02:00Gerade vor einem jungen Mann mit Tendenz zur Prahl...Gerade vor einem jungen Mann mit Tendenz zur Prahlerei hätte ich persönlich schon Angst, erst recht wenn er in einer therapeutischen Einrichtung wohnt, weil seine Familie offensichtlich nicht mit ihm zurecht kommt. Rein von der Körperkraft können viele erwachsene Männer, wahrscheinlich darunter auch der hier entscheidende Richter und Sesself..zer, nicht mit solchen Jungs mithalten. Mindestens 14 und damit strafmündig muss der Knabe ja gewesen sein, sonst hätte die StA ja keine Anklage erhoben.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-36906140375286669752012-08-16T09:53:29.849+02:002012-08-16T09:53:29.849+02:00Hat die Erzieherin also nicht "normal" e...Hat die Erzieherin also nicht "normal" empfunden, sondern war sie ein rechtes Sensibelchen - denn auf der Normalempfinder kommt es ja nach den Beschlussgründen an - oder ist es in der Fördereinrichtung oder auch außerhalb jetzt bei Jugendlichen üblich und somit hinzunehmen, dass sie mit "ich schlag dich tot" oder alternativ "ich ficke Deine Mutter" ihrem Unmut "prahlerisch" Luft lassen?<br /><br />Passt sich das Strafrecht der Verrohung an, indem derartige Äußerungen entkriminalisiert werden, weil sie ja inzwischen sozial übliche Unmutsäußerungen sind, die die Betroffenen hinzunehmen haben ? Mit etwas Verständnis für die schwere Lebenssituation der heutigen Jugend, zerrissen zwischen Superstar-Ambition und Hartz IV?<br />Durfte sich das Landgericht auch schon zu dieser Rechtsauffassung des Jugendgerichts äußern?Anonymousnoreply@blogger.com