tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post4617187607039487760..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: Verkauf von Prüfungsthemen für das zweite juristische Staatsexamen - 1. ProzesstagRechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-43093484754274536382014-12-18T13:50:29.837+01:002014-12-18T13:50:29.837+01:00..... aber nur mit erheblicher Unterstützung des B........ aber nur mit erheblicher Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-9535640450134127102014-12-18T13:39:07.757+01:002014-12-18T13:39:07.757+01:00Das haben Sie aber sehr gut auf den Punkt gebracht...Das haben Sie aber sehr gut auf den Punkt gebracht.RA Hackenbergnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-56892669057685012202014-12-18T13:07:18.749+01:002014-12-18T13:07:18.749+01:00Warum darf ich sein Gesicht nicht vor Gericht sehe...Warum darf ich sein Gesicht nicht vor Gericht sehen, wenn ich sein Gesicht vor der Polizei sehen darf? <a href="http://www.bild.de/regional/hannover/justizministerin/3-justiz-skandale-38843556.bild.html" rel="nofollow">http://www.bild.de/regional/hannover/justizministerin/3-justiz-skandale-38843556.bild.html</a>Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-61381534905745538392014-12-18T12:47:33.031+01:002014-12-18T12:47:33.031+01:00Das Gesicht des Angeklagten ist ein ihn als mutmaß...Das Gesicht des Angeklagten ist ein ihn als mutmaßlichen Täter identifizierendes Körperteil und gehört damit untrennbar zur Tat und damit auch zur Verhandlung. Die Strafverhandlung ist öffentlich. Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert. Die Befriedigung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an gerichtlichen Verfahren dient nicht nur allgemein der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, sondern es liegt ebenfalls in dem Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren und Entscheidungen öffentlich wahrgenommen zu werden, und zwar auch im Hinblick auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen. Zur Art und Intensität öffentlicher Wahrnehmung trägt die Veröffentlichung audiovisueller Darstellungen bei. Bei der Gewichtung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit ist der jeweilige Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens bedeutsam. Bei Strafverfahren ist insbesondere die Schwere der zur Anklage stehenden Straftat zu berücksichtigen. Das Informationsinteresse wird regelmäßig umso stärker sein und in der Abwägung an Gewicht gewinnen, je mehr die Straftat sich von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt, etwa aufgrund der Art der Begehung oder der Besonderheit des Angriffsobjekts. Ein gewichtiges Informationsinteresse kann auch gegeben sein, wenn dem Angeklagten selbst keine herausragende zeitgeschichtliche Bedeutung zukommt, aber ein Informationsinteresse an dem Prozess als solchem, etwa wegen seines Aufsehen erregenden Gegenstands, besteht. Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-38601956874300026102014-12-17T23:28:35.466+01:002014-12-17T23:28:35.466+01:00Ja, schlimm.
Was hat das Gesicht des Angeklagten ...Ja, schlimm.<br /><br />Was hat das Gesicht des Angeklagten mit dem zu verhandelnden Sachverhalt zu tun? Die von Ihnen beschriebene Rechtslage trifft auf Personen wie Edathy und Bernie Ecclestone zu.Anonymousnoreply@blogger.com