tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post53118597868387253..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: Abo-Fallen: Vertrag mit Einschreiben bestreiten - Pfändung und Gerichtsvollzieher ignorieren?Rechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-72900113003086555412010-12-13T10:07:34.456+01:002010-12-13T10:07:34.456+01:00Der Vollständigkeit halber: Wenn man schon ein Ein...Der Vollständigkeit halber: Wenn man schon ein Einschreiben schickt, um den Vertrag zu "bestreiten", dann sollte man ihn rein vorsorglich (in der Reihenfolge) auch widerrufen, anfechten und kündigen.ctnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-35324391827900765302010-12-13T00:37:24.504+01:002010-12-13T00:37:24.504+01:00Das habe ich wohl erkannt und darauf hingewiesen, ...Das habe ich wohl erkannt und darauf hingewiesen, dass es für diesen Fall aber überflüssig wäre, nach dem Oberbegriff "Zwangsvollstreckung" noch deren Bestandteile "Pfändung" und "Gerichtsvollzieher" folgen zu lassen.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-90326619242936010432010-12-12T21:34:16.933+01:002010-12-12T21:34:16.933+01:00Wer Deutsch kann, weiß, dass nach "immer neue...Wer Deutsch kann, weiß, dass nach "immer neue" ein Plural kommen muss. Die SPIEGEL-Empfehlung kann sich daher in der Tat lediglich auf "Drohungen mit Pfändung und Gerichtsvollzieher" beziehen.Gastnoreply@blogger.com