tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post7682621713940016159..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: Google Street View: Massenhafter Verstoss gegen das Urheberrecht wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung von Bauwerken?Rechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger6125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-78125333478038916142010-08-12T08:25:46.796+02:002010-08-12T08:25:46.796+02:00Was ist denn mit dem Solarkatastar? Dabei werden H...Was ist denn mit dem Solarkatastar? Dabei werden Hausansichten von oben gezeigt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-24940688458923949052010-08-11T20:53:09.827+02:002010-08-11T20:53:09.827+02:00Zitat:
Sicher, die Google-Autos haben Stative auf ...Zitat:<br />Sicher, die Google-Autos haben Stative auf dem Dach. Allerdings fahren sie auch in der Mitte der Straße - die Perspektive auf ein bestimmtes Bauwerk dürfte sich in vielen Fällen also kaum wesentlich von der Perspektive unterscheiden, die ein Passant auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat (von wo er zB über eine Mauer hinwegblicken kann, die ihm den Blick verperren würde, stünde er direkt davor).<br />Zitat Ende.<br /><br />Sie können also über eine 2 Meter hohe Mauer hinwegsehen, wenn Sie 10 Meter davon entfernt stehen, aber nicht, wenn Sie direkt davor stehen? Erstaunlich, mein physikalischen Grundwissen sagt mir, dass das nicht möglich ist.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-51924377044637965742010-08-11T20:23:56.410+02:002010-08-11T20:23:56.410+02:00Der BGH stellte fest: "Diese Aufnahme des Hun...Der BGH stellte fest: "Diese Aufnahme des Hundertwasser-Hauses ist ebenfalls aus einer gegenüber dem Straßenniveau erhöhten Perspektive gemacht worden, und zwar aus einer in einem oberen Stockwerk des gegenüberliegenden Hauses Löwengasse 28 befindlichen Privatwohnung."<br /><br />Diese Privatwohnung war natürlich nicht für das allgemeine Publikum zugänglich. Man hätte den Bewohner wenigstens fragen müssen.<br /><br />Der Reisebus ist auch nicht für das allgemeine Publikum zugänglich. Man wird den Buseigentümer in der Regel bezahlen müssen.<br /><br />Wäre die Hundertwasserhaus-Entscheidung anders ausgefallen, wenn der Fotograf mit einer Leiter auf die Höhe der Wohnung in der Löwengasse 28 geklettert wäre?Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-44729450576362068362010-08-11T16:25:30.367+02:002010-08-11T16:25:30.367+02:00Es bestehen da schon gewisse Unterschiede, die sin...Es bestehen da schon gewisse Unterschiede, die sind nicht wegzudiskutieren. <br /><br />Aber ausgerechnet die Frage, wer die Route bestimmt, halte ich nicht für kriegsentscheidend. Den "hohen" Sitzplatz hat sich der Rundfahrtenteilnehmer ja schon selbst gewählt. <br /><br />Es dürfte entscheidend darauf ankommen, ob diese Perspektive im Sinne der BGH-Rechtsprechung (schon) als außergewöhnlich bzw. als "von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort aus fixiert" gelten kann. <br /><br />Ein (Reise-)Bus jedenfalls ist für das allgemeine Publikum zugänglich - man denke nur an Berlin, wo sogar doppelstöckige Busse im regulären ÖPNV eingesetzt werden.Felixhttp://spielerecht.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-51093193943032052222010-08-11T15:21:38.128+02:002010-08-11T15:21:38.128+02:00Habe ich auch schon gedacht. Aber die Position ein...Habe ich auch schon gedacht. Aber die Position eines Schnappschusses durch die Scheibe eines Reisebusses aus der Hand eines Fotografen, der die Route nicht bestimmt, ist eine andere, als die der automatisch nach Höhe und Horizontale ausgerichteten Kamera auf einem Stativ auf einem Fahrzeug, welches nach Plan die Strassen abfährt.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-59410559284911587922010-08-11T10:59:05.022+02:002010-08-11T10:59:05.022+02:00Vielleicht sollte man aber erwähnen, dass in dem S...Vielleicht sollte man aber erwähnen, dass in dem Sachverhalt, der der Hundertwasser-Entscheidung zugrunde lag, die Fotos von dem Balkon einer Privatwohnung aus gemacht wurden. <br /><br />Sicher, die Google-Autos haben Stative auf dem Dach. Allerdings fahren sie auch in der Mitte der Straße - die Perspektive auf ein bestimmtes Bauwerk dürfte sich in vielen Fällen also kaum wesentlich von der Perspektive unterscheiden, die ein Passant auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat (von wo er zB über eine Mauer hinwegblicken kann, die ihm den Blick verperren würde, stünde er direkt davor).<br /><br />Auch bei einer Stadtrundfahrt im Reisebus hat man eine erhöhte Sitzposition, doch wäre es - trotz der bei Urheberrechtschranken gebotenen engen Auslegung - mE mit dem Zweck von § 59 UrhG kaum vereinbar, die bei solchen Anlässen hergestellten Schnappschüsse aus dem Anwendungsbereich der Panoramafreiheit herauszunehmen. Besonders "außergewöhnlich" ist die Perspektive aus solchen Bussen heraus nämlich kaum.Felixhttp://www.spielerecht.denoreply@blogger.com