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Dienstag, 29. Juli 2014

Vom Bock des Gärtners zum Sünder beim Papst

Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die mit 60 Täuschungsbefunden in ihrer Doktorarbeit aus dem Amt geschossen wurde, ist mittlerweile weich auf dem Posten der Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl gelandet. Eine durchaus passende Stelle für eine Sünderin, die sich mittlerweile auch offenkundig zu ihrer unredlichen Vergangenheit bekennt. Es ist ihr hoch anzurechnen, dass ihre rechtkräftig bestätigte Titelschummelei auch auf der offiziellen Website der Botschaft beim Heiligen Stuhl nicht verschwiegen wird.

Sie bekennt dort ihre Sünde leicht verklausuliert, indem sie im Lebenslauf schreiben läßt: "1980 Promotion zum Dr. phil. (gültig bis 2014)". Der heilige Vater, Bischof von Rom und Nachfolger des heiligen Petrus als das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen, wird ihr durch dieses offene Bekenntnis zur sündigen Vergangenheit sicher vergeben können und nicht noch auf ein Hyperlink zum Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20.03.2014 zum Aktenzeichen: 15 K 2271/13 bestehen.

Sonntag, 20. Januar 2013

Mega-Resozialisierung

Heute ist der neue Online-Speicherdienst von Kim Schmitz unter der Domain http://www.mega.co.nz gestartet. Alle vom Nutzer hochgeladene Daten werden automatisch verschlüsselt und der Schlüssel verbleibt beim Nutzer. Dateien oder Ordner können über einen Link zum Download für andere Nutzer freigeben werden. Wenn diese einen Link mit integrierter Entschlüsselung empfangen, können sie die verlinkte Datei sofort herunterladen. 50 GB Speicherplatz werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ein tolles Konzept, um den Schutz der bei Mega gespeicherten Daten zu gewährleisten. Auf diese Weise können private Fotoalben, umfangreiche Geschäftsdaten und natürlich auch urheberrechtlich geschützte Dateien einzelnen oder auch grossen Gruppen von Nutzern zugänglich gemacht werden. Allerdings darf Mega wie jeder andere Produktanbieter darauf vertrauen, dass sich Nutzer an Gesetze und die Geschäftsbedingungen von Mega halten.

Mit einer eindrucksvollen Pressekonferenz und der Eröffnung seines neuen Speicherdienstes hat Kim Schmitz genau ein Jahr später an die "Operation Takedown" erinnert, in der Schmitz selbst verhaftet wurde, Wohnungen und Büros in neun Ländern durchsucht, Unterlagen, Computer und Fahrzeuge beschlagnahmt, Bankkonten blockiert und Webseiten vom Netz genommen wurden, die der Geschäftsidee des Vorgängers von Mega, Megaupload, zuzuordnen waren.

Mit dem neuen Speicherkonzept scheinen die kriminellen Zeiten von Schmitz nun endgültig vorbei zu sein, als das Landgericht München in seinem Urteil vom 23. März 1998 zum Aktenzeichen 6 KLs 315 Js 18225/94 noch befand, dass zu Lasten des Angeklagten Schmitz berücksichtigt werden müsse, dass aufgrund der Vielzahl der Taten ein hoher Schaden entstanden sei und er seine Ziele nachhaltig verfolge, die Taten also fortsetzte, obwohl er zwischenzeitlich bereits einmal inhaftiert worden war.

Damit ist die persönliche Vergangenheit von Schmitz, der schon mit 17 Jahren das sogenannte Begabten-Abitur absolvierte und später über die Computerszene als Kimble auf die schiefe Bahn geriet, auch ein Teil der Geschichte der deutschen Justiz und ein Beispiel für die erfolgreiche Resozialisierung eines Delinquenten, dem es nicht zuletzt durch massvolle Bewährungsstrafen gelang, sich mit eigenen Ideen und ausdauerndem Streben vom Computerkriminellen zum millionenschweren Internet-Weltstar zu etablieren.