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Freitag, 13. Juni 2014

Alles ist Jura: Elfmeter für Brasilien


Der Jurist weiss es immer und überall besser. Daher von dieser Seite aus aktuellem Anlass eine kleine Regelkunde:

Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen

Direkter Freistoss

Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoss für das gegnerische Team, wenn er eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder mit übermässiger Härte begeht:
  • einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten,
  • einem Gegner das Bein stellt oder es versucht,
  • einen Gegner anspringt,
  • einen Gegner rempelt,
  • einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen,
  • einen Gegner stösst,
  • einen Gegner angreift.

    Dem gegnerischen Team wird ebenfalls ein direkter Freistoss zugesprochen, wenn ein Spieler eines der nachfolgenden drei Vergehen begeht:
  • einen Gegner hält,
  • einen Gegner anspuckt,
  • den Ball absichtlich mit der Hand spielt (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum).

    Der direkte Freistoss wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung).
Strafstoss

Begeht ein Spieler eines der genannten zehn Vergehen im eigenen Strafraum, ist dies durch einen Strafstoss zu ahnden, vorausgesetzt, der Ball ist im Spiel. Dabei ist unerheblich, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens befindet.

Die massgeblichen Regeln habe ich unterstrichen, die der Schiedsrichterentscheidung zu Grunde liegende Tatsache kann man dem obigen Video entnehmen.

Nur weil Halten oftmals nicht gepfiffen wird, läßt sich daraus kein Anspruch ableiten, dass Halten nie zu ahnden ist. Daher: klarer Elfmeter!

Mittwoch, 4. Juli 2012

Uli Hoeneß stellt Münchner Staatsanwalt wieder ein - Schwere Brandstiftung im Fall Breno doch nicht "lächerlich"

Nach der Verurteilung des 22-jährigen Bayern-Profis Breno Vinicius Rodrigues zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen schwerer Brandstiftung durch das Münchner Landgericht kann die Staatsanwaltschaft München wieder in voller Besetzung weiterarbeiten. Weil sich die Kompetenz des Präsidenten des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG, Uli Hoeneß, allenfalls auf Fußball beschränkt, gab es natürlich insoweit weder eine Entlassung noch die Wiedereinstellung eines Staatsanwalts.

Wir erinnern uns allerdings daran, dass Herr Hoeneß die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich und andererseits gar als unmenschlich bezeichnet hatte. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufgeführt habe, sei ein Wahnsinn, bemerkte damals der auch heute noch nicht ganz allmächtige Uli. Das Landgericht setzte den Haftbefehl gegen Breno nach der Urteilsverkündung auch wieder in Kraft und Breno wurde umgehend festgenommen. Weil Breno vor Gericht angegeben hatte, regelmäßig Schlafmittel aus der medizinschen Abteilung der Bayern bekommen zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft München nun gar wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim FC Bayern.

Sonntag, 25. September 2011

Schwere Brandstiftung im Fall Breno "lächerlich" - Uli Hoeneß feuert Münchner Staatsanwalt

Kleiner Scherz am Rande. Ganz soweit verrutscht ist auch im Freistaat Bayern das Machtgefüge noch nicht, als dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß derartige Befugnisse zustünden. Denn der ist natürlich nur - wenn auch nahezu staatstragend - Präsident des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG.

Der seit 2008 beim FC Bayern München unter Vertrag stehende 21-jährige Profi Breno Vinicius Rodrigues Borges aus Brasilien ist in Untersuchungshaft genommen worden, weil er unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung steht. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll der Innenverteidiger nach dem Brand seiner Grünwalder Villa einem Sanitäter drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt und diesen beauftragt haben, sie verschwinden zu lassen. Die zuständige Ermittlungsrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft München und erließ wegen des dringenden Tatverdachts und mindestens einem Haftgrund aus § 112 StPO Haftbefehl.

Das war für den fast allmächtigen Uli dann doch zuviel. Er geisselt die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich, andererseits gar als unmenschlich und erlaubt sich nebenbei auch einen kleinen Scherz: Ohne den im Haus verbrannten Pass könne Breno nirgendwohin flüchten. Wenn die Staatsanwaltschaft glaube, dass die Haft richtig sei, wünsche er Deutschland eine gute Nacht.

Eine sehr verständliche Sichtweise, denn ein Bayern-Profi gehört einfach nicht in den Knast. Fertig. Etwas irritierend bei den juristisch unscharfen aber wie immer von umfassender Kompetenz geprägten Kommentaren der Fußball-Bayern lediglich die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der FC Bayern München AG Karl-Heinz Rummenigge, der sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern möchte und betont: "Ich bin kein Anwalt. Uns sind auch nicht alle Fakten bekannt."