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Mittwoch, 30. Januar 2013

"Wahnsinn, unmenschlich, gute Nacht Deutschland"

Weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte und am Ende nicht einmal der Bundesgerichtshof in Strafsachen zollten den klaren Worten, die der FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß der bundesdeutschen Justiz am Anfang des Verfahrens mit auf den Weg gegeben hatte, den erhofften Respekt: "Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, den Jungen ins Gefängnis zu stecken. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufführt, das ist Wahnsinn. Wir sind vollkommen vor den Kopf gestoßen", hatte Hoeneß den Haftbefehl gegen den brasilianischen Bayern-Spieler Breno Vinícius Rodrigues Borges noch kommentiert.

Mit seiner Äußerung "Ich finde es unglaublich, dass der Junge, der schon genug Ärger am Hals hat in seiner Gesamtsituation, dass der auch noch in Untersuchungshaft soll. Das ist unmenschlich. Und wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, dass das in unserem Staat richtig ist, dann gute Nacht Deutschland", entwarf der Bayern-Präsident ein düsteres Szenario unseres Rechtsstaats.   

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revision von Breno gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juli 2012, Az.: 12 KLs 264 Js 193150/11, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, mit Beschluss vom 23. Januar 2013 zum Az.: 1 StR 596/12 emotionslos als unbegründet verworfen. Das Urteil mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist damit rechtskräftig und der Eindruck der bundesdeuschen Strafjustiz bei Hoeneß damit mutmasslich dauerhaft beschädigt. Da auch Seniorenstudierende an der Universität München grundsätzlich derselben Qualifikation bedürfen, wie ordentlich Studierende, zeichnet sich für das gestörte Verhältnis zwischen dem wortgewaltigen Präsidenten und der Strafjustiz derzeit keine Lösung ab.

Mittwoch, 4. Juli 2012

Uli Hoeneß stellt Münchner Staatsanwalt wieder ein - Schwere Brandstiftung im Fall Breno doch nicht "lächerlich"

Nach der Verurteilung des 22-jährigen Bayern-Profis Breno Vinicius Rodrigues zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen schwerer Brandstiftung durch das Münchner Landgericht kann die Staatsanwaltschaft München wieder in voller Besetzung weiterarbeiten. Weil sich die Kompetenz des Präsidenten des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG, Uli Hoeneß, allenfalls auf Fußball beschränkt, gab es natürlich insoweit weder eine Entlassung noch die Wiedereinstellung eines Staatsanwalts.

Wir erinnern uns allerdings daran, dass Herr Hoeneß die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich und andererseits gar als unmenschlich bezeichnet hatte. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufgeführt habe, sei ein Wahnsinn, bemerkte damals der auch heute noch nicht ganz allmächtige Uli. Das Landgericht setzte den Haftbefehl gegen Breno nach der Urteilsverkündung auch wieder in Kraft und Breno wurde umgehend festgenommen. Weil Breno vor Gericht angegeben hatte, regelmäßig Schlafmittel aus der medizinschen Abteilung der Bayern bekommen zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft München nun gar wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim FC Bayern.

Sonntag, 25. September 2011

Schwere Brandstiftung im Fall Breno "lächerlich" - Uli Hoeneß feuert Münchner Staatsanwalt

Kleiner Scherz am Rande. Ganz soweit verrutscht ist auch im Freistaat Bayern das Machtgefüge noch nicht, als dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß derartige Befugnisse zustünden. Denn der ist natürlich nur - wenn auch nahezu staatstragend - Präsident des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG.

Der seit 2008 beim FC Bayern München unter Vertrag stehende 21-jährige Profi Breno Vinicius Rodrigues Borges aus Brasilien ist in Untersuchungshaft genommen worden, weil er unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung steht. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll der Innenverteidiger nach dem Brand seiner Grünwalder Villa einem Sanitäter drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt und diesen beauftragt haben, sie verschwinden zu lassen. Die zuständige Ermittlungsrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft München und erließ wegen des dringenden Tatverdachts und mindestens einem Haftgrund aus § 112 StPO Haftbefehl.

Das war für den fast allmächtigen Uli dann doch zuviel. Er geisselt die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich, andererseits gar als unmenschlich und erlaubt sich nebenbei auch einen kleinen Scherz: Ohne den im Haus verbrannten Pass könne Breno nirgendwohin flüchten. Wenn die Staatsanwaltschaft glaube, dass die Haft richtig sei, wünsche er Deutschland eine gute Nacht.

Eine sehr verständliche Sichtweise, denn ein Bayern-Profi gehört einfach nicht in den Knast. Fertig. Etwas irritierend bei den juristisch unscharfen aber wie immer von umfassender Kompetenz geprägten Kommentaren der Fußball-Bayern lediglich die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der FC Bayern München AG Karl-Heinz Rummenigge, der sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern möchte und betont: "Ich bin kein Anwalt. Uns sind auch nicht alle Fakten bekannt."