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Dienstag, 23. September 2014

Rachefeldzug gegen Anwälte

Zu lebenslanger Haft wurde Yanquing T. jetzt vom Landgericht Düsseldorf wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die verstorbenen Opfer des Rachefeldzugs waren ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin und eine Rechtsanwaltsgehilfin aus Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath, von denen sich der Täter in einem Strafverfahren wegen einer Ohrfeige gegen seine ehemalige Chefin schlecht vertreten gefühlt hatte. Die Tötung seiner Ex-Chefin konnte gerade noch verhindert werden.

Sonntag, 2. März 2014

Hass auf Anwälte und ein Retter mit Migrationshintergrund

Nach den tödlichen Attacken auf eine Rechtsanwältin und einen zunächst nur schwerverletzten Rechtsanwalt in Düsseldorf sowie eine Rechtsanwaltsgehilfin in Erkrath, konnte Mohammed A. drei weitere Frauen in einer Pizzeria in Goch vor einem Messerangriff von Yanqing T. retten und wird wie folgt zitiert: „Er schrie die Mädchen an, dass er sie umbringen werde. Zu mir wimmerte er, flehte, ich solle ihn loslassen. ,Alter, das kannst du vergessen, bis die Polizei kommt‘, habe ich entgegnet.“

Ein weiterer Rechtsanwalt aus Erkrath erlitt bei dem Rachefeldzug einen lebensgefährlichen Bauchschuss, überlebte den Angriff und einen vom Täter gelegten Brand jedoch durch das Eingreifen eines weiteren Zeugen. Entgegen ersten Vermutungen, die Angelegenheit hätte ihren Hintergrund im Familienrecht, soll die Sache ihren Ursprung in einer Ohrfeige gegen die Chefin der Pizzeria und damit im Strafrecht haben. Yanqing T. wurde vom Amtsgericht Kleve verurteilt und der Täter fühlte sich im Verfahren durch die getötete Kollegin schlecht vertreten. Schließlich richtete sich seine Aggression auch gegen die Kollegen aus Erkrath, die ein Rechtsmittelverfahren für aussichtslos hielten.    

Samstag, 1. März 2014

Hass auf Anwälte: "Der Chinese galt als tickende Zeitbombe"

Weil Yanquing T. bei einer früheren Arbeitsstelle einen Kollegen mit einem Messer angriff und später auch einen Nachbarn schlug, war der gebürtige Chinese bereits einschlägig verurteilt. Als sich seine Frau mit den beiden Kindern von ihm trennen wollte und ihm die familienrechtliche Vertretung nicht gefiel, mussten eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwaltsgehilfin in zwei Kanzleien in Düsseidorf und Erkrath sterben. Ein Rechtsanwalt wurde verletzt. Es ist nicht neu, dass Organe der Rechtspflege tödlichen Angriffen ausgesetzt sind, weil deren Arbeit bisweilen von schwerwiegenden Konsequenzen für das Leben der Parteien begleitet wird. Das gilt wohl hauptsächlich im Strafrecht und Familienrecht, aber auch Nachbartschaftsstreitigkeiten sind bisweilen lebensgefährlich. Im Presserecht wird dagegen eher der weniger schwerwiegende Streit behandelt, ob die Nationalität des Täters genannt werden durfteQuelle: express.de

Mittwoch, 17. April 2013

Abmahnung Burberry-Check

Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten der Burberry Limited, Horseferry House, Horseferry Road, London SW1P 2AW, Großbritannien, wird von der Kanzlei Hengeler Mueller aus Düsseldorf mittels Abmahnung gerügt. Nachahmungen der weltweit berühmten Bezeichnung „Burberry“, dem Logo eines reitenden Ritters mit Lanze („Equestrian Knight“) und dem typischen Karomuster „Burberry-Check“ möchten die Kollegen auf diesem Wege unterbinden.

Dazu wird ferner mitgeteilt, dass die Burberry Limited das „Burberry-Check“ bereits seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts für viele ihrer Produkte einsetze und sich das Kennzeichen weltweit als Erkennungs- und Markenzeichen durchgesetzt habe. Der „Burberry-Check“ sei in zahlreichen Ländern der Welt als Marke geschützt und aufgrund ihrer Qualität und des ihnen anhaftenden Luxusimages weltbekannt und hochgeschätzt.

Gefordert wird neben der Unterlassung des Vertriebs der farbenunfrohen Karomuster die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei Anerkennung einer im Wiederholungsfall fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000,00, die Auskunft über die bisherigen Verletzungshandlungen, Restbestände gefälschter Produkte zu vernichten und die Kosten in Höhe von EUR 2.080,50 für die von Hengeler Mueller gefertigte Abmahnung (aufgrund ihrer Qualität und des ihr anhaftenden Luxusimages?) auf Basis eines Streitwerts von EUR 150.000,00 zu begleichen. Unabhängig von der Frage einer tatsächlichen Markenverletzung sind jedenfalls die Vertragsstrafe und die geltend gemachten Abmahnkosten in einer Höhe angesiedelt, die eine Rechtsberatung herausfordert. Die schlichte Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung ist ohnehin nur in den wenigsten Fällen zu empfehlen.

Mittwoch, 23. Januar 2013

Bundesbildungsministerin Dr. Schavan: Hauptverfahren zur Aberkennung des Doktorgrades

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat sich mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens zur Aberkennung des Doktortitels der deutschen Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) ausgesprochen. Ein schwerwiegendes Votum, das kaum deutlicher hätte ausfallen können.

Ein Verteidigungsminister der schummelt ist ja noch erträglich, weil das in etwa auf der Linie der Lüge, wonach die Sicherheit Deutschlands durch die Bundeswehr auch am Hindukusch verteidigt werden kann, liegt.

Ein Bundespräsident, dessen Aufhebung der Immunität wegen des Verdachts der Vorteilsannahme durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird, ist ebenfalls nicht besonders aufregend, weil schon der Beruf des Politikers an sich nur eine legale Form der Vorteilsnahme ist.

Wenn sich dann aber die Bundesbildungsministerin der besonderen Verantwortung für den Ruf von Wissenschaft und Forschung in Deutschland als unwürdig erweist, da sie ihre universitäre Ausbildung in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und mit der Aberkennung des Doktorgrades nur noch Abiturientin wäre, wirft das ein bezeichnendes Bild auf die Bundesregierung.

Weil nach § 9 Abs. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern die Akten über Schülerprüfungen in Nordrhein-Westfalen regelmäßig nicht über die gesetzliche Frist von 10 Jahren hinaus aufbewahrt werden, wird Dr. Annette Schavan das Abitur jedenfalls nicht mehr zu nehmen sein.

Samstag, 14. Januar 2012

"eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" ...

... in Form einer Abmahnung gegen das Herunterladen von 304 Audiodateien bescheinigten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Rechtsanwälten Rasch aus Hamburg. Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags wegen filesharings wiesen die OLG-Richter aus Düsseldorf per Beschluss vom 14.11.2011, Az.: I-20 W 132/11, darauf hin, dass eine Abmahnung, die den Verstoß nicht erkennen liesse und auch den bereitwilligsten Schuldner nicht in die Lage versetze, eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung darstelle. Eine derartige Leistung, die für den Dienstberechtigten völlig unbrauchbar sei, stehe der Nichtleistung gleich und der Abgemahnte könne daher die Zahlung des Honorars verweigern oder gar die Rückerstattung bereits gezahlter Abmahnkosten verlangen.