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Dienstag, 10. Juni 2014

Liebesschlossterror

Wer sich dem digitalen Exhibitionismus auf Facebook aussetzt, hat selbst Schuld. Niemand wird gezwungen, sich dem sozialen Netzwerk anzuschliessen, um von den banalen Ereignissen seiner virtuellen Freunde bedrängt zu werden und deren Beziehungsstatus zur Kenntnis zu nehmen. Leider hat der digitale Exhibitionismus ein physisches Vorbild in der Unsitte, der Welt die persönliche Liebesbeziehung mittels eines sogenannten Liebesschlosses aufzudrängen. Keiner will es wissen, aber alle müssen es sehen. Zugegeben, nicht alle, aber all´ diejenigen, die ahnungslos eine Brücke passieren oder an einem Geländer vorbeigehen und sich damit einhergehend dem optischen Terror der Liebenden ausgesetzt sehen, die ihre Gefühle nicht für sich behalten können und glauben, jeden Passanten mit einem Liebesschloss belästigen zu dürfen, auf dem ihre Namen eingraviert sind. Insbesondere historische Perspektiven werden von Liebesschlössern versaubeutelt und die unter den Brücken liegenden Gewässer von den Schlüsseln der metallischen Datenträger verschmutzt.

Mittlerweile müssen sich auch angehende Juristen mit dem Liebesschloss herumplagen, da sich das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.08.2012, Az. 526 Ds 395/12, offensichtlich zu Ausbildungszwwecken nutzen läßt. Ein vorbestrafter Drogenkonsument kam auf die Idee, die Welt von der Last der Schlösser mittels eines Bolzenschneiders zu befreien. Allerdings verpasste der Delinquent die einmalige Möglichkeit, als Held der Belästigten in die Geschichte einzugehen, weil er nur auf Eigennutz bedacht das leichter durchzuschneidende Brückengeländer beschädigte und die auf diese Weise entfernten Liebesschlösser zum Altmetallhändler brachte.

Wer darauf hofft, die Welt von der Last der Liebesschlösser ohne strafrechtliche Verurteilung befreien zu können, sollte tunlichst die Schlösser selbst durchkneifen und in der Hoffnung auf spätere Vollendung der Befreiung durch unbeteiligte Dritte hängen lassen. Damit sollte der Diebstahlsvorwurf mangels Zueignungsabsicht entfallen und auf den Mangel des für die Verfolgung einer Sachbeschädigung notwendigen Strafantrags darf gehofft werden, denn nur der durch die Tat Verletzte kann den Antrag stellen. Da deutsche Strafverfolgungsbehörden allerdings chronisch unausgelastet sind, droht auch dem vorsichtigsten mit Bolzenschneider bewehrten Liebesschlossgegner durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen. Dass der am vergangenen Wochenende unter der Last der Liebesschlösser erfolgte Zusammenbruch des Geländers des Pont des Arts in Paris ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei der Entfernung von Liebesschlössern in Deutschland entfallen läßt, dürfte nur eine trügerische Hoffnung sein.

       

Montag, 11. Juni 2012

"Liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer. Ich habe Ihre Nationalfahne entfernt."

So beginnt der Text eines Flugblattes unter der Überschrift „Sag Nein zu Deutschland“, das an Stelle einer erbeuteten Deutschland-Fahne auf abgebrochene Fahnenstöcke aufgespießt oder einfach unter die Scheibenwischer eines derart entnationalsierten Autos geklemmt werden kann.

Wenngleich sich die offene politische Gruppe aus Berlin Neukölln in ihrem Blog Cosmonautilus von derartigen Akten antinationaler Selbstjustiz nachdrücklich distanziert, weil es sich beim Fahnenklau unübersehbar um Sachbeschädigung und Diebstahl handele, werden Begründung und Erklärung zur Befreiung des öffentlichen Raums von einem der "dominantesten nationalen Symbole" während der Fussball-Europameisterschaft 2012 mitgeliefert:   

"Egal aus welcher Motivation Sie diese Fahne angebracht haben, sie produziert in jedem Fall Nationalismus. Diese Fahne steht nicht für Fußball oder irgendein Team, sondern für deutsche Identität. Mit nationalen Symbolen wie diesem Autofähnchen wird eine „nationale Gemeinschaft“ konstruiert, also die eigene Identität betont und damit Nationalismus erzeugt. Und Nationalismus hat für viele Menschen fatale Konsequenzen:
  • Nationalismus grenzt aus: durch Diskriminierung in Behörden, in der Schule und am Arbeitsplatz, durch Abschiebungen und Arbeitsverbot und Massenunterkünfte für MigrantInnen.
  • Nationalismus verblendet: durch Massen-Mobilisierung für völlig beliebige politische Ziele durch die Vorgabe des „nationalen Interesses“.
  • Nationalismus beherrscht: durch Konformitätszwang, die Bildung von Stereotypen und durch die Verschleierung von realen gesellschaftlichen Konflikten.
  • Nationalismus tötet: durch rassistische Gewalt, staatliche Verfolgung, brutale Abschottungspolitik an den europäischen Grenzen und Abschiebungen in Krisengebiete."
Mit dieser Begründung bleibt für die Anhängerinnen und Anhänger einer Welt ohne Nationalismus auch in fussballarmen Zeiten noch ein ausreichend grosses Betätigungsfeld an fremden Fahrzeugen: Die Entfernung der Eurobanderolen mit dem Länderkürzel am vorderen Teil eines jeden Kennzeichenschildes.