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Donnerstag, 14. Januar 2016

Examensbetrug in Niedersachsen: Klausuren dürfen wiederholt werden

Das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt in Celle hat nun allen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen von einem Prüfer korrigiert wurden, der im selben Klausurendurchgang auch Klausuren korrigiert hat, bei denen sich ein Prüfling die Klausurlösung vorab durch einen damaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt verschafft hatte, erlaubt, diese Klausuren zu wiederholen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatten im Eilverfahren entschieden und für die maßgeblichen Klausurendurchgänge einen prüfungsrechtlich relevanten Fehler bejaht. Um den betroffenen Juristen das Abwarten bis zur Klärung der maßgeblichen Frage im Hauptsacheverfahren zu ersparen, hat das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen nach zwei verlorenen Eilentscheidungen nun die Verantwortung für die denkbaren prüfungsrechtlichen Auswirkungen des Korruptionsfalles auf die Prüfungsergebnisse anderer Prüflinge übernommen. Prüfungsbetrügereien gelten unter Juristen als verbreitet, werden jedoch selten bekannt.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte auf Antrag einer ehemaligen Referendarin entschieden, dass zwei von ihr im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung angefertigten Klausuren vorläufig wiederholt werden können, denn es sei nicht auszuschließen, dass der Beurteilungsmaßstab verfälscht wurde, weil die Korrektoren, die zwei Klausuren der Kandidatin korrigiert hatten, im gleichen Durchgang auch Klausuren korrigiert hatten, bei denen sich ein Prüfling die Klausurlösung vorab durch den gierigen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt verschafft hatte. Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht war im Eilverfahren der Ansicht, dass eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit nicht ausgeschlossen werden könne. Das Hauptsacheverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Betroffen sind etwa 500 Prüflinge, die ca. 2600 Klausuren aus dem Zeitraum Oktober 2011 bis Januar 2014 wiederholen können. Es können nur die betroffenen Klausuren wiederholt werden, nicht aber die gesamte Prüfung. Eine Wiederholung habe nach Angaben des Prüfungsamtes zur Folge, dass ausschließlich das nach der Neuanfertigung erzielte Ergebnis zählt, auch wenn dies schlechter als das ursprüngliche Resultat ausfallen sollte. Der Grundsatz, dass Neubewertungen von Prüfungsleistungen bei Meidung des beanstandeten Bewertungsfehlers nicht zu einem schlechteren Ergebnis führen können, gelte nicht, soweit die Prüfungsleistung erneut zu erbringen sei. Zur Begründung verwies das Amt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01.

Der ehemalige Richter und Referatsleiter im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt hatte nach Anklageerhebung gestanden, dass er Prüflingen Klausurenlösungen für das zweite juristische Staatsexamen verkauft hatte. Er wurde im Februar 2015 vom Landgericht Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Niedersächsischer Examensbetrug: Wer ist noch endgültig durchgefallen?

Mit geladener Waffe, in weiblicher Begleitung und mit EUR 30.000,- in bar wurde ein an das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt in Celle abgeordneter Richter Ende März 2014 im Mailänder Viersternehotel Lloyd festgenommen. Der mittlerweile nach Deutschland ausgelieferte Richter soll über Jahre hinweg Jura-Examenskandidaten Lösungen für Gegenleistungen angeboten haben. Doch nicht nur erfolgreiche Prüflinge müssen zittern. Da es nicht von der Hand zu weisen ist, dass die nicht manipulierten Klausuren wegen der manipulierten Klausuren eine Abwertung erfahren haben könnten, weil der Prüfer über das tatsächliche Examensniveau getäuscht wurde, suchen Kandidaten, die in Niedersachsen im fraglichen Zeitraum endgültig durch die zweite juristische Staatsprüfung gefallen sind Mitstreiter, die ihre Rechte gegenüber dem Prüfungsamt ebenfalls wahrnehmen wollen, um sich insoweit gemeinsam zu organisieren. Zunächst genügt eine E-Mail an: spammig@gmx.net

Dienstag, 3. Juni 2014

Examensbetrug mit System - ein alter Hut

Gastbeitrag von 'the knight'    Worüber regt Ihr Euch eigentlich so auf? Schon in den 90er Jahren zu meinen Studienzeiten war dieses System gang und gäbe. Wer wissen wollte, wie es lief, erfuhr dies binnen weniger Tage. Dann ging man zu einer bekannten Person, die Examenshausarbeit lieferte man als Kopie ab und bekam binnen 3-4 Tagen die Lösungsskizze. Das kostete 4.000 DM und für jeden Punkt über 4 Punkte 1.000 DM extra.

Einige unserer Bonzenkinder spachen ganz offen: "Ja, ich bin reich und wäre dumm, diesen Vorteil nicht zu nutzen." Absolut skrupellos. Da man äußerst vornotenorientiert ist, reichte eine zweistellige Hausarbeit zumindest zum Bestehen. Meist mit "befriedigend". Vielfach läuft das doch so: Die Person hat die und die Note, an der kann man nicht vorbei. Außerdem werden die Noten und Punkte nach der Gaußschen Normalverteilung vergeben. Dabei liegt der Zenit der Kurve bei 5 Punkten. Wer also durch Betrug 7, 11 oder 14 Punkte in der Hausarbeit macht, verschiebt andere nach links.

Und von Prüfern weiß ich, dass sie dann, wenn die Hausarbeit ein Ausreißer nach oben war und die Klausuren so lala, haben die der Person ein wenig auf den Zahn gefühlt und merken lassen: "Wir wissen Bescheid"; das war´s dann aber auch. Oder Sie merkten: Der kennt einen Teil der Fragen, dann konnten sie die Note "vollbefriedigend" eventuell verhindern, ein oberes "befriedigend" hatte die Person aber dennoch - und einige nach links verschoben. Für den öffentlichen Sektor, Versicherung etc. reicht das allemal. "Man" weiß seit den 80er Jahren, was da läuft, praktiziert jedoch eine erfolgreiche Vogel-Strauß-Taktik: Kopf in den Sand, nix hören, nix sehen, nix sagen. Oder waren das etwa andere Tierchen? Meiner Meinung nach kann man Herrn Richter am Amtsgericht L. nicht genug danken. Er hat nachhaltig aufgeräumt mit dem blinden Zutrauen in die Noten. Das ist für immer vorbei. Keine Personalabteilung wird mehr nur nach Note einstellen. Never ever. Und das ist auch gut und richtig so.

Dass Herr L. ein Geständnis machen wird, erwarte ich sicher. Die Personen, die im Examen betrogen haben, werden keine Ruhe mehr finden. Wer mit uns in den Räumen der Justiz oder angemieteten Sälen und an all´ den anderen Orten geschrieben hatte und wie wir diesen grausamen Stress ausgehalten hat, auch die vielen, vielen, die zusammengebrochen sind (Erbrechen, Nervenzusammenbruch, Nasenbluten, wortlos gegangen, Wutanfall, Weinkrämpfe, Ohnmacht), der wird mit denen, deren Selbstbewußtsein durch gekaufte Examensbestandteile olympische Höhen ereicht hatte, keinerlei Mitleid empfinden können, wenn diese fallen. Sportliche Fairness ist hier absolut verfehlt. Dass die "bekannte Person" auch in den Klausuren "ihre Leute" gecoacht hatte, habe ich mit eigenen Augen gesehen. Bessere als ich fielen in den Klausuren durch. Ich hatte einfach stählerne Nerven. Und Glück und sehr, sehr viel gelernt!