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Dienstag, 29. Juni 2010

Fachanwalt für IT-Recht - Studiengang Informationsrecht an der Universität Oldenburg


Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester im Studiengang »Master of Laws (LL.M.) Informationsrecht« der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg endet zum 1. September 2010. Die Studieninhalte orientieren sich an den Anforderungen, welche der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für IT-Recht« nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) zu Grunde liegen. Mit der Belegung von sieben Modulen können die nach FAO § 14k geforderten Inhalte der theoretischen Ausbildung zum Fachanwalt abgedeckt werden, so dass die theoretischen Kenntnisse mit dem Masterabschluss nachgewiesen sein dürften. Es besteht die Möglichkeit, die von der FAO geforderten Leistungsnachweise (Aufsichtsarbeiten) innerhalb des Studienverlaufs zu erbringen. Neben den regulären 90-minütigen Klausuren wäre eine zusätzliche, gebührenpflichtige 5-stündige Klausur zu erbringen, um die erforderlichen Aufsichtsarbeiten im Umfang von 15 Stunden nachzuweisen. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Module zu belegen, um als bereits zugelassener Fachanwalt für IT-Recht die nach FAO § 15 geforderte jährliche Weiterbildung nachzuweisen.