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Donnerstag, 25. Juli 2019

Verhaftung durch Gerichtsvollzieher

Ich muss gestehen, dass Vollstreckungsrecht nicht meine Stärke ist und ich mich noch nie darum gekümmert habe, wie die Eintreibung ausstehender Schulden und Verhaftungen im Zivilrecht konkret organisiert werden. In letzter Zeit hatte ich allerdings mehrfach die Gelegenheit, mich mit Gerichtsvollziehern und Polizisten zu unterhalten, die mir ein wenig in Erinnerung gebracht haben, wie deren Zusammenarbeit geregelt ist und welche Gesetze sie zu beachten haben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei Verhaftungen zu beachten: "Der Gerichtsvollzieher vermeidet bei der Verhaftung unnötiges Aufsehen und jede durch den Zweck der Vollstreckung nicht gebotene Härte." Das klingt erst einmal ganz beruhigend, allerdings können die Damen und Herren auch anders:

"Bei Widerstand wendet der Gerichtsvollzieher Gewalt an und beachtet dabei die §§ 758 und 759 ZPO. Er befragt den Verhafteten, ob er jemanden von seiner Verhaftung zu benachrichtigen wünsche, und gibt ihm Gelegenheit zur Benachrichtigung seiner Angehörigen und anderer nach Lage des Falles in Betracht kommender Personen, soweit es erforderlich ist und ohne Gefährdung der Inhaftnahme geschehen kann. Der Gerichtsvollzieher, der den Schuldner verhaftet hat, liefert ihn in die nächste zur Aufnahme von Zivilhäftlingen bestimmte Justizvollzugsanstalt ein." Immerhin wird dem Verhafteten ermöglicht, noch einen letzten Hilferuf abzusetzen, bevor er hinter schwedischen Gardinen verschwindet.

Nun waren die Gerichtsvollzieher keine kräftigen Kerle und als ich das Wort "Gewalt" hinterfragt habe, war die Antwort recht einfach und ich erinnerte mich dunkel an Kenntnisse aus meiner Studienzeit. Das Stichwort heißt "Vollzugshilfe" und ist ein Unterfall der Amtshilfe. Die Vollzugshilfe ist in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt und lautet in Niedersachsen gemäß § 51 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) wie folgt: "Die Polizei leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen. Die Polizei ist nur für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich. Im Übrigen gelten die Grundsätze der Amtshilfe entsprechend. Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt."

Wenn sich Schwierigkeiten bei Vollstreckungen abzeichnen und der Termin für eine erfolgversprechende Vollstreckung klar ist, fordern die Gerichtsvollzieher rechtzeitig Hilfe bei der örtlichen Polizeibehörde an und überlassen den geschulten Polizisten die Ausübung körperlicher Gewalt, soweit nötig. Weil die Gerichtsvollzieher zum Schutz des Schuldners unnötiges Aufsehen vermeiden sollen, werden Verhaftungen möglichst abseits des Wohnortes vollzogen. Vielfach werden Schuldner daher im Gericht oder bei Behörden verhaftet, wenn sie einer Terminsladung Folge leisten. Wenn dies mehrfach misslingt, verschärft sich allerdings die Gangart der Justiz, wie § 145 Absatz 4 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) deutlich macht:

"Nach wiederholtem fruchtlosen Verhaftungsversuch binnen drei Monaten nach Auftragseingang in einer Wohnung, der mindestens einmal unmittelbar vor Beginn oder nach Beendigung der Nachtzeit erfolgt sein muss, hat der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger anheimzugeben, einen Beschluss des zuständigen Richters bei dem Amtsgericht darüber herbeizuführen, dass die Verhaftung auch an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie zur Nachtzeit in den bezeichneten Wohnungen erfolgen kann." Wenn man sich überlegt, wie viele Straftäter durch milde Urteile mit Geld- oder Bewährungsstrafen einem Gefängnisaufenthalt entgehen, sind die Befugnisse der Gerichtsvollzieher und Polizisten gegenüber Schuldnern, die lediglich Geldforderungen auszugleichen haben, doch sehr beachtlich. Seine Schulden zu begleichen ist also nicht immer eine schlechte Idee.

Dienstag, 23. Juli 2019

Turboquerulantin - Das Massaker-Endspiel in Duisburg - Teil II

Mit langen Gesichtern quittierten Prozessbeobachter, Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte die mündliche Verhandlung am 05.07.2019 im Amtsgericht Duisburg-Ruhrort. Denn ob die dort beklagte Journalistin für die Facebook-Seite "Turboquerulantin" verantwortlich ist und wer dort den Kommentar "Am 29.06.2016 wird aufgeräumt unter der ganzen Lügnerbande - Die Turboquerulantin wird alle zur Rechenschaft ziehen, die je über sie hergezogen sind. Es wird ein Massaker im Amtsgericht Nienburg geben !" geschrieben hatte, wurde wegen der Abwesenheit der unter Eingeweihten als Turboquerulantin bekannten Redakteurin nicht geklärt.

Auch die verbeamteten Herren mit den sportlichen Uniformjacken blieben beschäftigungslos. Die 15-minütige Wartezeit vor Erlass des Versäumnisurteils wurde aber zur wechselseitigen Verständigung unter den Anwesenden genutzt und es wurde klar, dass die abwesende Enthüllungsjournalistin aus Niedersachsen zwischenzeitlich derart hohe Schulden bei den Gerichtskassen in Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen angehäuft hat, dass nunmehr besondere Anstrengungen von der Justiz unternommen werden, um sie als Schuldnerin endlich einer intensiven Vermögensvorsorge zuzuführen.

Es wurde auch in den Erinnerungen an einen denkwürdigen Termin am 21.12.2017 vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße geschwelgt, wo unsere Hauptdarstellerin schon einmal in robuster Gebrauchskleidung mit rustikalem Armschmuck als Zeugin aufgetreten war und man verabredete sich deshalb zu einem Heimspiel vor dem Amtsgericht Nienburg am 24.07.2019, um sich das Schauspiel einer besonderen Ehrerbietung durch uniformierte Würdenträger bei der Anwendung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung nicht entgehen zu lassen. Ein schnuckeliges Bettchen in einer heimeligen Herberge im beschaulichen Vechta soll auch schon reserviert worden sein, um dem Türbchen endlich den verdienten Erholungsurlaub anbieten zu können.

Montag, 5. Mai 2014

Europakrise: Französischer Herzog pfändet deutschen Fürsten

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem französischen Adelsgeschlecht Montfort-l’Amaury und dem deutschen Fürstenhaus Schaumburg-Lippe eskaliert. Anstatt seine kampferprobten Reitertruppen zu schicken, entsandte Alfred Bocker Comte de Montfort-l’Amaury Duc de Bretagne nunmehr lediglich einen Gerichtsvollzieher mit der Aufgabe, die Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben*.

Mit Bedauern betrachtet das Oberhaupt des Hauses Montfort-l’Amaury, dass die Spannungen in einem krisengeschüttelten Europa nun auch auf das deutsch-französische Verhältnis übergegriffen haben: "Ich hatte mir wirklich gewünscht, dass Fürst Alexander seine Schulden mir gegenüber ohne großes Aufheben begleicht, aber der Werteverfall der bürgerlichen Zivilgesellschaft scheint nun auch den deutschen Adel** erfasst zu haben."

Wie hoch die Verbindlichkeiten des Hauses Schaumburg-Lippe gegenüber dem französischen Adelshaus sind, wollte der Herzog der Bretagne nicht verraten, aber er versicherte, dass durch die Pfändung die Feierlichkeiten zur Landpartie Schloss Bückeburg im kommenden Monat nicht gefährdet seien. Das deutsche Außenministerium war für eine Stellungnahme zum deutsch-französischen Adelskonflikt leider nicht erreichbar

* Nachtrag: Am 17.09.2014 wurden die restlichen Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe dem Chef des Hauses Montfort-l`Amaury durch den zuständigen Gerichtsvollzieher überwiesen.  

** Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Abo-Fallen: Vertrag mit Einschreiben bestreiten - Pfändung und Gerichtsvollzieher ignorieren?


Die "Buttonlösung" soll noch im Jahre 2011 den Abo-Fallen den Boden entziehen, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ein SPIEGEL-Artikel verkündet das nahende Ende des lukrativen Geschäftsmodells und schließt mit einer bemerkenswerten Empfehlung: "Trotzdem halten es Verbraucherschützer für wichtig, den angeblichen Vertrag mitsamt Kostenpflicht zur Sicherheit per Einschreiben zu bestreiten. (...) Immer neue Mahnungen von Rechtsanwälten, Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Pfändung oder Gerichtsvollzieher könnten dann getrost ignoriert werden, ...."

Eine mindestens unglückliche Formulierung. Mahnungen von Rechtsanwälten können bei fehlendem Vertragsschluss auch ohne Einschreiben unbeachtet bleiben, genauso eine Drohung mit der Zwangsvollstreckung. Pfändung und Gerichtsvollzieher lassen sich aber nicht ignorieren, da sie Elemente der Zwangsvollstreckung sind. Wenn sich die SPIEGEL-Empfehlung daher lediglich auf Drohungen mit Pfändung und Gerichtsvollzieher beziehen sollte, wäre deren Aufzählung nach Nennung der Zwangsvollstreckung schlicht überflüssig gewesen. Angesichts der niedrigen Forderungshöhe der Abo-Fallen und damit verbundenen geringen Beratungskosten bei Anwälten, sollte daher eher eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, als dass man sich auf unklare Pressemeldungen verlässt.