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Sonntag, 26. Februar 2017

Reichsbürger und Kettensäge

Das sind zwei Schlagworte, deren gemeinsame Nennung die Fantasie ungemein beflügelt und vor dem geistigen Auge des Lesers mag ein mit einer Kettensäge bewaffneter Reichsbürger die Treppen eines Amtsgerichts erstürmen. Die Realität sieht allerdings anders aus, denn am Donnerstag vergangener Woche wurden einem Reichsbürger, der sich selbst als König von Preußen und Angehöriger des Staates Germanitien sieht, mit einer Kettensäge fast beide Unterarme durchtrennt. Hintergrund des blutigen Geschehens soll die Weigerung des Reichsbürgers gewesen sein, seine bereits seit Dezember 2015 rechtskräftig versteigerte Immobilie zu verlassen und sie dem neuen Eigentümer zu übergeben. Der König selbst hatte wohl zur Verteidigung seines Besitzes anlässlich von Demontagearbeiten an einem Zaun zu einem Schlagwerkzeug gegriffen und ist dabei schwer verletzt worden.

Mit dieser spektakulären Eskalation ist der Reichsbürger als solches nun auch in der trash-affinen Mitte der Gesellschaft angekommen, die von der an Behörden und Justiz gerichteten Publikation "Reichsbürger - Ein Handbuch" und der dort behandelten Ideologie bislang noch nicht all zuviel mitbekommen haben dürfte. Denn ein Bedürfnis zur Erläuterung von Grundregeln für den richtigen Umgang mit Reichsbürgern hatte sich bislang nur bei Gerichten und Ämtern entwickelt, die sich mit den Argumenten der staatsverdrossenen Zeitgenossen schon länger herumschlagen müssen. Auch die Reichsbürgerbewegung selbst dürfte durch den Aufsehen erregenden Zwischenfall neuen Zulauf erfahren.