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Montag, 4. Oktober 2010

"Ocean Breeze" - Abmahnung der Firmen Gold Onyx B.V. und Kecofa B.V. durch Rechtsanwalt van Maele mit "Sonderbonus Patentanwalt"


Die IR-Marke "Ocean Breeze" mit der Nummer 602756 soll verletzt worden sein. In der Abmahnung behauptet der Kollege einerseits, ihm lägen eine Vielzahl von vergleichbaren rechtskräftigen Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte vor, die den Vertrieb von Duftbäumchen, Lufterfrischern und Räucherstäbchen unter dieser Kennzeichnung verboten hätten; andererseits zeigt er die Mitwirkung von einem Patentanwalt an, wodurch sich die vom Abgemahnten zu zahlenden Gebühren bei einem Streitwert von EUR 50.000,- auf EUR 2.759,60 verdoppeln.

Ist es nun ein einfacher Fall, in dem Gerichte bereits vielfach zu Gunsten der Abmahnenden entschieden haben, oder bedurfte die Abmahnung der zusätzlichen fachkundigen Hilfe durch einen Patentanwalt? Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 18.09.2008 zum Aktenzeichen: 15 O 698/06 bereits ausgesprochen, dass ein Markenverstoß derart eindeutig sein kann, dass sich die Hinzuziehung von einem Patentanwalt als rechtsmissbräuchlich darstellt.